Abmahnung Waldorf Frommer für Warner Bros. Entertainment GmbH wegen „Supernatural“

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Bereits im 10. Jahr metzeln sich die Brüder Dean und Sam Winchester kommerziell sehr erfolgreich durch die Dämonenwelt. Der Abmahnwahn in Sachen Filesharing geht passenderweise ebenfalls in sein 10. Jahr. Was läge da näher, als dass Waldorf Frommer sich „Supernatural“ im Auftrag der Warner Bros. Entertainment GmbH vornimmt und die aktuellen Folgen der 10. Staffel abmahnt.

Bislang sind folgende Episoden erschienen:

  • „Black“
  • „Reichenbach“         
  • „Soul Survivor“         
  • „Paper Moon“         
  • „Fan Fiction“         
  • „Ask Jeeves“         
  • „Girls, Girls, Girls“         
  • „Hibbing 911“         
  • „The Things We Left Behind“         
  • „The Hunter Games“         
  • „There’s No Place Like Home“         
  • „About a Boy“         
  • „Halt & Catch Fire“         
  • „The Executioner’s Song“         
  • „The Things They Carried“


Eine 11. Staffel ist bereits in Planung, so dass Monsterhatz und Abmahnerhatz in Sachen „Supernatural“ noch eine Weile weitergehen werden.

Waldorf Frommer macht einen Anspruch auf Unterlassung, Schadensersatz und Aufwendungsersatz geltend. Es wird die Zahlung einer vergleichsweisen Pauschalsumme sowie die Abgabe einer Unterlassungserklärung binnen eines Zeitraums von nur wenigen Tagen verlangt. Die Höhe des geltend gemachten Schadensersatzes variiert dabei je nach der Anzahl der Episoden, die der Abgemahnte öffentlich zugänglich gemacht haben soll.

Haben Sie eine Abmahnung von Waldorf Frommer wegen der Serie „Supernatural“ oder einer anderen Serie erhalten?

  • Prüfen Sie nach Erhalt der Abmahnung, ob die jeweilige Episode tatsächlich über Ihren Internetanschluss öffentlich zugänglich gemacht worden sein könnte.
  • Befindet sich die entsprechende Datei auf Ihrem Computer?
  • Waren Sie oder andere Personen zum Zeitpunkt der Urheberrechtsverletzung zuhause?
  • War Ihr Computer überhaupt mit dem Internet verbunden?
  • Kommt jemand aus Ihrer Familie oder Ihrem Freundes- und Bekanntenkreis als möglicher Täter in Frage?
  • Ist ein WLAN-Netzwerk installiert und ist es mittels WPA2-Schlüssels hinreichend gesichert?
  • Notieren Sie sich die gesetzten Fristen und reagieren Sie zeitnah! Wichtig ist vor allem die Frist zur Abgabe der geforderten strafbewehrten Unterlassungserklärung. Diese sollten Sie zwar in der von Waldorf Frommer vorgegebenen Form keinesfalls unterzeichnen, da sie Formulierungen zu Ihrem Nachteil enthalten kann. Eine solche Erklärung wird als Schuldanerkenntnis gewertet, was weitere Verhandlungen über die Höhe der geforderten Zahlungen deutlich erschwert. Das Ignorieren dieser Frist birgt jedoch die Gefahr in sich, dass Waldorf Frommer eine gerichtliche einstweilige Verfügung gegen Sie beantragt.
  • Rufen Sie Waldorf Frommer nicht an. Ihr Gesprächspartner ist nicht wirklich daran interessiert, mit Ihnen Sachverhaltsaufklärung zu betreiben und ggf. entlastende Umstände zu ermitteln. Stattdessen hat man dort einzig und allein das Interesse, möglichst zügig möglichst viel Geld von Ihnen zu bekommen.
  • Holen Sie anwaltlichen Rat ein, bevor Sie selbst weitere Schritte einleiten. Die Hemmschwelle, hierdurch ggf. weitere vermeintlich unabsehbar hohe Kosten auszulösen, ist verständlich. Seriös arbeitende Rechtsanwälte, die sich auf die Verteidigung von solchen Abmahnungen spezialisiert haben, wissen das und bieten eine außergerichtliche Vertretung zu angemessenen Pauschalpreisen an.

Hafte ich tatsächlich, auch wenn ich gar nicht weiß, wer die Urheberrechtsverletzung über meinen Anschluss begangen hat?

Nein, auch wenn Waldorf Frommer Ihnen gerne das Gegenteil suggerieren würde. Wer nicht Täter einer Urheberrechtsverletzung in Sachen Filesharing ist, haftet schon mal nicht auf Schadensersatz. Auch auf Aufwendungsersatz, sprich Ersatz der Rechtsanwaltskosten, haften Sie nur, wenn Sie als sog. Störer für das Verhalten von dritten Personen verantwortlich sind. Dies kommt vor allem bei minderjährigen Kindern in Betracht oder wenn Sie bereits positive Kenntnis davon haben, dass bestimmte Personen Ihren Internetanschluss zum Filesharing benutzen oder wenn Sie gegen Sorgfaltspflichten verstoßen haben, z.B. Ihr WLAN nicht passwortgesichert ist.

Gemäß der Rechtsprechung des BGH spricht eine tatsächliche Vermutung dafür, dass Sie als Anschlussinhaber für den Urheberrechtsverstoß verantwortlich sind. Jedoch können Sie diese Vermutung entkräften, indem Sie darlegen, dass dritte Personen die konkrete Möglichkeit hatten, auf Ihren Internetanschluss zuzugreifen und die Urheberrechtsverletzung zu begehen.

Was ich für Sie tun kann:

Ich berate meine Mandanten seit 2006 u.a. auf dem Gebiet des Urheberrechts. Auch das Filesharing gehört zu meinen Schwerpunkten. Wenn Sie eine Abmahnung von Waldorf Frommer wegen der Serie „Supernatural“ erhalten haben, treten Sie gerne unverbindlich mit mir in Kontakt.

Senden Sie mir bitte eine Schilderung des Sachverhalts und die Abmahnung

  • per E-Mail an info@ra-mauritz.de
  • oder per Telefax an 0211 58 666 315.

Sie können auch das Kontaktformular meiner Homepage benutzen oder mich auch zunächst gerne telefonisch unter

  • 0211 58 666 30

kontaktieren. Die erste Kontaktaufnahme ist kostenlos, d.h. durch die Übersendung der Unterlagen und eine erste kurze Einschätzung der Erfolgsaussichten einer Verteidigung gegen die Abmahnung entstehen Ihnen keine Kosten. Ein Termin bei mir vor Ort ist möglich, aber nicht notwendig. Fälle dieser Art können mittels E-Mail und Telefon/Telefax bundesweit bearbeitet werden. Sollte ich nicht sofort persönlich erreichbar sein, rufe ich schnellstmöglich zurück. Mein Ziel ist stets, dass Sie nach Möglichkeit keinen Cent oder zumindest einen deutlich geringeren Betrag an Waldorf Frommer zahlen.


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

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