Abmahnung Waldorf Frommer für Warner Bros. "Interstellar"

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Seit einiger Zeit versendet Waldorf Frommer Abmahnungen für die Warner Bros. Entertainment GmbH wegen des Films „Interstellar“. Wenn auch Sie eine Abmahnung wegen der angeblichen Urheberrechtsverletzung an diesem Film erhalten haben, soll Ihnen dieser Artikel einen ersten Überblick über Ihre Reaktionsmöglichkeiten geben.

Waldorf Frommer wirft den Abgemahnten vor, den Film „Interstellar“ über eine Filesharing-Plattform öffentlich zugänglich gemacht zu haben. Hierbei wird zum einen die jeweilige Datei auf den Rechner des Nutzers heruntergeladen, während zur selben Zeit ein Upload des Films an andere Nutzer stattfindet. Auch bei „Interstellar“ behaupten einige Abgemahnte, dass sie den Film nicht über eine Filesharing-Plattform heruntergeladen hätten, sondern sich einen Stream angesehen hätten – und Streaming sei doch schließlich legal? Das ist zwar nach der aktuellen Rechtsprechung des EuGH eine durchaus vertretbare Ansicht, ist aber in Fällen wie hier gar nicht das eigentliche Problem. So nutzt z.B. das „Streamingportal“ „Popcorn Time“ dieselbe Filesharing-Technik wie BitTorrent. Auch hier kommt es also zu einem Down- und einem Upload und auch hier können sich die von den Rechteinhabern zur Ermittlung der IP-Adressen der teilnehmenden Nutzer beauftragten Firmen in diesen Vorgang „einklinken“.

Waldorf Frommer macht einen Anspruch auf Unterlassung, Schadensersatz und Aufwendungsersatz geltend. Es wird die Zahlung einer vergleichsweisen Pauschalsumme in Höhe von 815,00 € sowie die Abgabe einer Unterlassungserklärung binnen eines Zeitraums von nur wenigen Tagen verlangt.

Haben Sie eine Abmahnung von Waldorf Frommer wegen des Film „Interstellar“ oder einem anderen Film oder einer Serie erhalten?

  • Prüfen Sie nach Erhalt der Abmahnung, ob die jeweilige Episode tatsächlich über Ihren Internetanschluss öffentlich zugänglich gemacht worden sein könnte. Befindet sich die entsprechende Datei auf Ihrem Computer? Waren Sie oder andere Personen zum Zeitpunkt der Urheberrechtsverletzung zuhause? War Ihr Computer überhaupt mit dem Internet verbunden? Kommt jemand aus Ihrer Familie oder Ihrem Freundes- und Bekanntenkreis als möglicher Täter in Frage? Ist ein WLAN-Netzwerk installiert und ist es mittels WPA2-Schlüssels hinreichend gesichert?
  • Notieren Sie sich die gesetzten Fristen und reagieren Sie zeitnah! Wichtig ist vor allem die Frist zur Abgabe der geforderten strafbewehrten Unterlassungserklärung. Diese sollten Sie zwar keinesfalls unterzeichnen, da sie Formulierungen zu Ihrem Nachteil enthalten kann. Diese Erklärung wird als Schuldanerkenntnis gewertet, was weitere Verhandlungen über die Höhe der geforderten Zahlungen deutlich erschwert. Das Ignorieren dieser Frist birgt jedoch die Gefahr in sich, dass Waldorf Frommer eine gerichtliche einstweilige Verfügung gegen Sie beantragt.
  • Rufen Sie Waldorf Frommer nicht an. Ihr Gesprächspartner ist nicht wirklich daran interessiert, mit Ihnen Sachverhaltsaufklärung zu betreiben und ggf. entlastende Umstände zu ermitteln. Stattdessen hat man dort einzig und allein das Interesse möglichst zügig möglichst viel Geld von Ihnen zu bekommen.
  • Holen Sie anwaltlichen Rat ein, bevor Sie selbst weitere Schritte einleiten. Die Hemmschwelle, hierdurch ggf. weitere vermeintlich unabsehbar hohe Kosten auszulösen, ist verständlich. Seriös arbeitende Rechtsanwälte, die sich auf die Verteidigung von solchen Abmahnungen spezialisiert haben, wissen das und bieten eine außergerichtliche Vertretung zu angemessenen Pauschalpreisen an.

Hafte ich tatsächlich, auch wenn ich gar nicht weiß, wer die Urheberrechtsverletzung über meinen Anschluss begangen hat?

Gerade wenn Sie selbst die fragliche Urheberrechtsverletzung nicht begangen haben und dritte Personen als Täter in Betracht kommen, bestehen sehr gute Erfolgsaussichten, sich gegen die Abmahnung zur Wehr zu setzen.

Waldorf Frommer stellt die Sachlage so dar, als würden Sie als Anschlussinhaber in jedem Fall haften – entweder als Täter oder weil sie anderen Personen den Zugriff über Ihren Internetanschluss ermöglicht haben. Dies ist schlichtweg falsch. Sie sind je nach den Umständen des Einzelfalls nicht dazu verpflichtet, andere Personen zu überwachen oder über die erlaubten Nutzungsformen des Internets zu belehren.

Ich berate meine Mandanten seit 2006 u.a. auf dem Gebiet des Urheberrechts. Auch das Filesharing gehört zu meinen Schwerpunkten. Wenn Sie eine Abmahnung von Waldorf Frommer wegen des Films „Interstellar“ erhalten haben, treten Sie gerne unverbindlich mit mir in Kontakt.

Senden Sie mir bitte eine Schilderung des Sachverhalts mit Ihren Kontaktdaten per E-Mail oder per Telefax. Noch besser und vor allem zeitsparender ist es, wenn Sie mir die erhaltene Abmahnung gleich einscannen und per E-Mail oder per Fax zukommen lassen. Sie können auch das Kontaktformular meiner Homepage benutzen oder mich auch zunächst gerne telefonisch kontaktieren. Sämtliche Kontaktdaten finden Sie hier auf meinem Profil. Die erste Kontaktaufnahme ist natürlich kostenlos, d.h. durch die Übersendung der Unterlagen und eine erste kurze Einschätzung der Erfolgsaussichten einer Verteidigung gegen die Abmahnung entstehen Ihnen keine Kosten. Ein Termin bei mir vor Ort ist möglich, aber nicht notwendig. Fälle dieser Art können mittels E-Mail und Telefon/Telefax bundesweit bearbeitet werden. In dringenden Fällen über das Wochenende bin ich unmittelbar telefonisch nicht zu erreichen, rufe aber nach Erhalt einer E-Mail schnellstmöglich zurück. Mein Ziel ist stets, dass Sie nach Möglichkeit keinen Cent oder zumindest einen deutlich geringeren Betrag an Waldorf Frommer zahlen.


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

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