Abmahnung Waldorf Frommer, „Snapshots“ von Kim Wilde, Sony Music Entertainment Germany GmbH

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Derzeit mahnen die Rechtsanwälte Waldorf Frommer (angebliche) Urheberrechtsverletzungen an dem Werk „Snapshots” von Kim Wilde für die Sony Music Entertainment Germany GmbH ab und bieten an, die Angelegenheit durch die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungsverpflichtungserklärung und Zahlung von € 956,00 beizulegen.

Wie sollte hier vorgegangen werden?

Abgemahnte sollten die von den Rechteinhabern gesetzte Frist nicht verstreichen lassen, sondern sich alsbald nach Erhalt der Abmahnung an einen Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz wenden.

In der Regel sollte dann eine modifizierte - d.h. nicht die von der Gegenseite vorformulierte - Unterlassungserklärung abgegeben werden, die keine Zahlungsverpflichtung in Bezug auf die geltend gemachten Abmahnkosten oder sonstigen Schadensersatz enthält. Mit Abgabe einer solchen ausreichenden Erklärung kann eine einstweilige Verfügung, die sonst ggf. auch ohne mündliche Verhandlung gegen den Abgemahnten erwirkt werden kann, vermieden werden.

Ob und wie viel Geld ggf. an die Rechteinhaber gezahlt werden muss, hängt vom Einzelfall ab. In der Regel ist jedoch ein wirtschaftlich sinnvoller Vergleich möglich, auch wenn der Abgemahnte den Verstoß begangen hat.

In keinem Fall sollte aber wie erwähnt ohne fachanwaltlichen Rat eine von der Gegenseite vorformulierte Verpflichtungserklärung unterschrieben werden, denn damit wird ein rechtsgültiger Vertrag geschlossen und der Abgemahnte schneidet sich u.U. ohne Notwendigkeit wichtige Verteidigungswege ab und verpflichtet sich sehr weitgehend.



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