Abmahnung wegen angeblicher Urheberrechtsverletzung am Film „The Nice Guys“ erhalten? Wir helfen!

  • 2 Minuten Lesezeit

1. Worum geht es?

Die altbekannte Abmahnkanzlei Waldorf Frommer verschickt wieder massenweise Abmahnungen. Konkret geht es diesmal um eine angebliche Verletzung des Urheberrechts an dem Film „The Nice Guys“ von der Tele München Fernseh GmbH & Co Produktionsgesellschaft. Den Abgemahnten wird vorgeworfen den Film mittels illegalem Filesharing auf Internettauschbörsen anderen zugänglich gemacht zu haben.

2. Was fordern die Anwälte von Waldorf Frommer?

Im Wesentlichen wird verlangt

  • eine vorgefertigte strafbewehrte Unterlassungserklärung zu unterschreiben und
  • die Abmahnkosten in Höhe von 915 € (setzen sich zusammen aus dem Schadensersatz und den Anwaltskosten der Gegenseite) zu zahlen.

Unser ausdrücklicher Rat: Tun Sie bitte nichts dergleichen!

3. Abmahnung erhalten, was nun?

Sollten auch Sie eine Abmahnung in Ihrem Briefkasten gefunden haben, dann versuchen Sie bitte ruhig zu bleiben. Unüberlegtes und vorschnelles Handeln bringt in dieser Situation leider gar nichts. Wichtig ist, dass Sie Ihre Abmahnung zunächst durch einen spezialisierten Anwalt prüfen lassen.

Die anwaltliche Prüfung wird zeigen, in welcher Weise auf die Abmahnung reagiert werden muss. Zum Teil gibt es nämlich auch Fälle, in denen unberechtigterweise eine Abmahnung verschickt wurde und dann ist es ausreichend die Forderungen kurz schriftlich zurück zu weisen und es entstehen Ihnen keine weiteren Kosten.

Aber auch im Falle einer gerechtfertigten Abmahnung bieten sich noch weitere Handlungsalternativen. So empfiehlt es sich in der Regel die beigefügte Unterlassungserklärung anzupassen (zu modifizieren) und auch die geforderten Zahlungsbeträge sind regelmäßig zu hoch angesetzt.

Gern helfe ich Ihnen als Fachanwalt für IT-Recht und gewerblichen Rechtsschutz bei der Abwehr Ihrer Abmahnung. Durch meine jahrelange Erfahrung weiß ich genau, wie man richtig mit Waldorf Frommer verhandelt und kann so das wirtschaftlich beste Ergebnis für Sie erzielen.

4. Das 1x1 bei Abmahnungen

  • Nehmen Sie keinen Kontakt zu den Abmahnern auf!
  • Zahlen Sie nicht vorschnell die geforderten Abmahnkosten!
  • Unterschreiben Sie weder die beigefügte noch eine vermeintlich richtige Unterlassungserklärung aus dem Internet!
  • Halten Sie sich unbedingt an die vorgegebenen Fristen!
  • Suchen Sie noch vor Fristablauf einen Anwalt auf!

Wenn man Ihnen auch eine Urheberrechtsverletzung an dem Film „The Nice Guys“ vorwirft, dann nehmen Sie Kontakt zur Kanzlei Dr. Newerla auf. Als spezialisierte Kanzlei finden wir eine entsprechende Lösung.

Unser oberstes Ziel lautet: Kein Geld für die Abmahner!

Vereinbaren Sie doch ganz unverbindlich einen Telefontermin für ein kostenloses Erstgespräch. Gern vertreten wir Sie auch bundesweit und das zu unseren kostengünstigen Festpreisen. Sprechen Sie uns einfach darauf an!

Für die optimale Vorbereitung auf das kostenlose Erstgespräch wäre es hilfreich, wenn Sie uns schon vorher Ihre Abmahnung per E-Mail oder Fax zusenden könnten.


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

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