Abmahnung wegen Coyote Party und Coyote Ugly durch Scheuermann Westerhoff Strittmeier

  • 3 Minuten Lesezeit

Erneut wurde uns eine Abmahnung der Rechtsanwälte Scheuermann Westerhoff Strittmeier wegen der angeblichen Nutzung der Marke „Coyote Ugly“ und „Coyote Party“ vorgelegt. Die Rechtsanwälte Scheuermann Westerhoff Strittmeier vertreten in dem uns vorliegenden Fall die Lizenznehmerin der Marke, die CU Entertainment & Gastro GmbH. Markeninhaberin ist die Ugly Inc.

Wir kennen die Abmahnung bereits. Des Weiteren haben wir bereits über diese Abmahnung berichtet:

https://www.anwalt.de/rechtstipps/veranstaltung-coyote-ugly-party-markenrecht-abmahnung-von-sws-rechtsanwaelte_107086.html

https://www.anwalt.de/rechtstipps/cu-entertainment-gastro-gmbh-mahnt-durch-sws-rechtsanwaelte-coyote-ugly-party-auf-facebook-ab_108378.html

Dr. Wallscheid ist Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz und auf die Bearbeitung markenrechtlicher Abmahnungen spezialisiert. Unsere Kanzlei vertritt seit Jahren bundesweit tausende Mandanten in Abmahnungsfällen. Hierzu zählen markenrechtliche, wettbewerbsrechtliche und urheberrechtliche Abmahnungen. Wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben, bieten wir Ihnen die Möglichkeit, unsere kostenlose Ersteinschätzung via E-Mail nutzen.

Abmahnung wegen Coyote Ugly Party?

Betroffene Anbieter sind regelmäßig erstaunt, dass die Marken Coyote Ugly und Coyote Party existieren. Die Marke Coyote Party ist unter der Registernummer DE 30706207 seit 2007 beim DPMA registriert. Wichtig ist, dass Markenschutz grundsätzlich nur im Rahmen der Waren- und Dienstleistungen gewährt wird, für die die Marke angemeldet wurde. Bei der Marke Coyote Party sind das beispielweise:

32: alkoholfreie Getränke, Fruchtextrakte, Fruchtnektare, Fruchtgetränke, Fruchtsäfte, Apfelsaft, Gemüsesäfte, isotonische Getränke, Limonaden, Limonadensirup, Mandelmilch, Tafelwässer, kohlensäurehaltige Wässer, Mineralwässer, Selterswasser, Sodawasser, Tomatensaft; Bier; Brausepulver für Getränke, Brausetabletten; Erzeugnisse für die Herstellung von Mineralwässern und/oder kohlensäurehaltiger Wässer; Essenzen für die Zubereitung von Getränken; Ingwerbier; Malzbier; Präparate für die Zubereitung von Getränken; Sirup; Traubenmost.

41: Erziehung; Ausbildung; Unterhaltung; sportliche und kulturelle Aktivitäten; Aufzeichnung von Videobändern; Bereitstellen von elektronischen Publikationen (nicht herunterladbar); Betrieb eines Clubs (Unterhaltung oder Unterricht); Betrieb von Tonstudios; Coaching; Demonstrationsunterricht in praktischen Übungen; Dienstleistungen bezüglich Freizeitgestaltung; Dienstleistungen eines Ton- und Fernsehstudios; Dienstleistungen eines Verlages (ausgenommen Druckarbeiten); Durchführung von Live-Veranstaltungen; Durchführung von Spielen im Internet; Erstellen von Bildreportagen; Erstellen von Untertiteln; Erziehung und Unterricht; Fernsehunterhaltung; Filmproduktion; Filmverleih; Glücksspiele; Herausgabe von Texten (ausgenommen Werbetexte); Herausgabe von Verlags- und Druckereierzeugnissen in elektronischer Form, auch im Internet; Herausgabe von Zeitschriften und Büchern in elektronischer Form, auch im Internet; Information über Veranstaltungen (Unterhaltung); Montage von Videobändern; online angebotene Spieldienstleistungen; Organisation und Durchführung von kulturellen und/oder sportlichen Veranstaltungen; Party-Planung (Unterhaltung); Produktion von Shows; Rundfunkunterhaltung; Synchronisation; Theateraufführungen; Unterhaltung; Veranstaltung von Ausstellungen für kulturelle oder Unterrichtszwecke; Veranstaltung von Schönheitswettbewerben; Veranstaltung von Unterhaltungsshows; Veranstaltung von Wettbewerben; Vermietung von Tonaufnahmen; Veröffentlichung von Büchern; Videofilmproduktion; Zusammenstellung von Fernsehprogrammen und Rundfunkprogrammen.

43: Dienstleistungen zur Beherbergung und Verpflegung von Gästen; Betrieb einer Bar; Betrieb von Feriencamps (Beherbergung); Betrieb von Hotels; Catering; Hotelreservierung; Vermietung von Gästezimmern; Verpflegung von Gästen in Cafeterien, Cafés, Kantinen, Restaurants, Schnellimbissrestaurants (Snackbars) und Selbstbedienungsrestaurants; Zimmerreservierung.

Betroffene sollten daher durch einen Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz prüfen lassen, ob Sie eine identische oder ähnliche Bezeichnung für identische oder ähnliche Waren oder Dienstleistungen verwendet haben. Allein die Nutzung des Begriffes „Coyote“ oder „Coyote Ugly“ reicht nicht aus.

Die Rechtsanwälte Scheuermann Westerhoff Strittmeier fordern im Namen der CU Entertainment & Gastro GmbH die Abgabe einer Unterlassungserklärung, Auskunft sowie Erstattung von Rechtsanwaltskosten aus einem Gegenstandswert von 70.000 €.

Verhaltenstipps bei Abmahnung und Klage wegen Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht

Wenn Sie eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung oder Klage erhalten haben, sollten Sie immer folgende Grundregeln beachten:

  • Ruhe bewahren und die gesetzten Fristen beachten.
  • keine Kontaktaufnahme mit der Gegenseite.
  • Unterlassungserklärung nicht ohne Prüfung und Modifikation unterzeichnen.
  • Fachanwalt kontaktieren und kostenlose Ersteinschätzung nutzen.

Unsere Leistung für Sie

Haben Sie oder Ihr Unternehmen eine Abmahnung, eine Klage, eine einstweilige Verfügung oder einen Mahnbescheid erhalten, stehen Ihnen die Anwälte von Dr. Wallscheid & Drouven bundesweit zur Verfügung.

Unsere Anwälte verfügen über Erfahrung aus vielen tausend Abmahnverfahren aus den Bereichen des Markenrechts, Urheberrechts sowie Wettbewerbsrechts. Ihr Vorteil ist unsere Spezialisierung:

  • erfahrene Fachanwälte beraten Sie bundesweit
  • durchgehend persönliche Ansprechpartner
  • Kostentransparenz von Anfang an durch Vereinbarung eines Pauschalhonorars
  • unkomplizierte und schnelle Kommunikation, auf Wunsch via E-Mail
  • kostenlose Ersteinschätzung: Betroffenen Unternehmen bieten wir die Möglichkeit einer kostenlosen Ersteinschätzung der Abmahnung. Hierzu übersenden Sie uns bitte die Abmahnung als E-Mail oder Fax an die angegebene Adresse/Nummer.

http://www.muensteraner-rechtsanwaelte.de/direkthilfe-formular/

Wir freuen uns, Sie deutschlandweit zu beraten.


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