Abmahnung wegen des Vertriebs von Bud Spencer - und Terence Hill - Artikeln

  • 3 Minuten Lesezeit

Mir wurde eine Abmahnung der Plattfuss Vertriebs GmbH über die Kanzlei Meidert & Kollegen und eine weitere Abmahnung der Paloma Productions Media und Marketing GmbH über die Kanzlei Meidert & Kollegen zur Prüfung vorgelegt. Wenn Sie auch abgemahnt worden sind, berate ich gern auch Sie.

Zu den mir vorliegenden Abmahnschreiben:

Die beiden mir vorliegenden Abmahnungen sind an einen eBay-Verkäufer gerichtet, der auf dem Online-Marktplatz eBay Artikel mit den Bildnissen von Bud Spencer und Terence Hill zum Kauf angeboten hatte. Gerügt wird insoweit, dass der Abgemahnte die Artikel mit den Namen und den Bildnissen der beiden Schauspieler angeboten hatte, ohne dazu berechtigt zu sein.

Bei der Plattfuss Vertriebs GmbH handelt es sich nach eigenen Angaben um die exklusive Lizenznehmerin von Herrn Carlo Pedersoli, allgemein bekannt als Bud Spencer. Bei der Paloma Productions Media und Marketing GmbH handelt es sich nach eigenen Angaben um die exklusive Lizenznehmerin von Herrn Terence Girotti Hill, allgemein bekannt als Terence Hill. Die beiden Unternehmen nehmen unter Verweis auf Lizenz- und Abtretungserklärungen für sich in Anspruch, zur außergerichtlichen und gerichtlichen Verfolgung von Rechtsverstößen berechtigt zu sein.

Zu den in der jeweiligen Abmahnung geltend gemachten Ansprüchen:

Mit der jeweiligen Abmahnung werden folgende Ansprüche geltend gemacht:

  • Unterlassung,
  • Auskunft und Rechnungslegung
  • Lizenzschadenersatz und
  • Abmahnkostenerstattung.

Der Abgemahnte wird aufgefordert, eine Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung abzugeben. Des Weiteren soll der Abgemahnte Auskunft erteilen und Rechnung legen hinsichtlich des Umfangs der Rechtsverletzungen.

Im Weiteren wird ausgeführt, dass allgemein bekannt für Personen der Zeitgeschichte Lizenzgebühren in der Regel im 5-stelligen Euro-Bereich verlangt werden. Ohne Anerkennung einer Rechtspflicht und ohne Präjudiz bestehe jedoch im Zeichen einer kurzfristigen außergerichtlichen Erledigung die Bereitschaft, den Lizenzschaden lediglich auf Basis der MFM-Tabelle der Mittelstandsgemeinschaft Foto-Marketing zu berechnen. In diesem Zusammenhang wird der Lizenzschaden auf insgesamt 255,00 Euro beziffert.

Im Übrigen soll der Abgemahnte Rechtsverfolgungskosten in Höhe von 672,60 Euro erstatten.

Meine Einschätzung: 

Eine Abmahnung wegen des Vorwurfs des Vertriebs von nicht lizenzierten Produkten mit dem Bildnis einer bekannten Persönlichkeit wie Bud Spencer oder Terence Hill sollten Sie auf jeden Fall ernst nehmen, da bei einer falschen Reaktion teure Weiterungen drohen.

Sofern Sie eine Unterlassungserklärung abgeben, müssen Sie unbedingt sicherstellen, dass Sie diese zukünftig auch einhalten. Anderenfalls droht eine Vertragsstrafe.

Meine Empfehlungen:

  1. Unterschreiben Sie auf keinen Fall ohne anwaltliche Beratung voreilig die vorformulierte Unterlassungserklärung.
  2. Nehmen Sie ohne vorherige Beratung auch keine Zahlung vor.
  3. Lassen Sie sich zunächst anwaltlich beraten.

Zu mir und meiner Tätigkeit:

Ich berate als Fachanwalt für IT-Recht bei Internetrecht-Rostock.de ständig Abgemahnte wie Sie und verfüge daher über Erfahrung aus einer Vielzahl von Abmahnverfahren.

Weitere Informationen zu mir und meiner Tätigkeit können Sie meiner Profilseite, meinen Rechtstipps und meinem Bewertungsprofil entnehmen.

Ich berate Sie bundesweit auch kurzfristig telefonisch. Im Rahmen meiner Beratung erörtere ich mit Ihnen die Rechtslage. Selbstverständlich erhalten Sie von mir auch konkrete Empfehlungen für das weitere Vorgehen.  

Sie haben auch eine Abmahnung erhalten?

Wenn Sie auch eine Abmahnung der Plattfuss Vertriebs GmbH oder eine Abmahnung der Paloma Productions Media und Marketing GmbH über die Kanzlei Meidert & Kollegen erhalten haben:

  • Rufen Sie mich einfach an unter: 0381 260 567 30
  • Schicken Sie mir eine E-Mail an: rostock@internetrecht-rostock.de
  • Oder lassen Sie mir über die Funktion „Nachricht senden“ direkt unter diesem Rechtstipp eine Mitteilung zukommen.


Andreas Kempcke

Rechtsanwalt 

Fachanwalt für IT-Recht

Internetrecht-Rostock.de


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