Abmahnung wegen Fotourheberrechtsverletzung im Internet? Anwalt hilft!

  • 2 Minuten Lesezeit

Der Erhalt einer Abmahnung wegen Fotourheberrechtsverletzung im Internet kann beunruhigend sein. Wenn Sie jedoch ruhig und besonnen reagieren, können Sie die rechtlichen Konsequenzen reduzieren oder - bei einer unberechtigten oder unwirksamen Abmahnung - gar Gegenansprüche geltend machen. In diesem Artikel erhalten Sie einen Überblick darüber, wie Sie richtig handeln können, wenn Sie eine Abmahnung wegen Fotourheberrechtsverletzung erhalten haben.

  1. Ruhe bewahren und Fristen beachten: Bei Erhalt einer Abmahnung ist es verständlich, sich besorgt zu fühlen. Dennoch ist es wichtig, Ruhe zu bewahren. Notieren Sie sich die in der Abmahnung gesetzte Frist für Ihre Reaktion und handeln Sie innerhalb dieser Frist.

  2. Abmahnung prüfen: Lesen Sie die Abmahnung sorgfältig durch und überprüfen Sie die darin enthaltenen Vorwürfe. Versichern Sie sich, dass die genannten Bilder, Urheber und Ansprüche korrekt sind.

  3. Rechtmäßigkeit prüfen: Lassen Sie die Rechtmäßigkeit der Abmahnung von einem erfahrenen Anwalt für Urheberrecht überprüfen. Es kann Fälle geben, in denen die Abmahnung nicht gerechtfertigt, aus Formalen Gründen unwirksam ist oder die geforderten Beträge überzogen sind.

  4. Kommunikation mit dem Abmahnenden: Falls die Abmahnung berechtigt ist, wird sich Ihr Anwalt sich mit dem Abmahnenden in Verbindung setzen. In vielen Fällen ist eine  außergerichtliche Einigung möglich, in deren Rahmen die Forderungen reduziert werden können.

  5. Beweise sammeln: Sammeln Sie Beweise, die Ihre Sicht der Dinge unterstützen. Dies können Screenshots der angeblich betroffenen Seiten oder Links zu den Originalquellen sein.

  6. Unterlassungserklärung prüfen: Wenn in der Abmahnung eine Unterlassungserklärung gefordert wird, was den Regelfall darstellt, sollte diese sorgfältig geprüft werden. Unterzeichnen Sie keine Erklärung vorschnell, da die geforderte Erklärung häufig zugunsten des Abmahnenden verfasst ist und insoweit mehr gefordert wird, als dem Anspruchsteller zusteht. Lassen Sie sie von Ihrem Anwalt überprüfen, ggf. wird er die Unterlassungserklärung modifizieren.

  7. Anwaltliche Unterstützung: Doch auch wenn man außergerichtlich nicht zu einer Lösung gelangt, wird Sie Ihr Anwalt in einer gerichtlichen Auseinandersetzung durch den Prozess führen.

Fazit: Der Umgang mit einer Abmahnung wegen Fotourheberrechtsverletzung erfordert Überlegtheit und gezieltes Handeln. Bewahren Sie Ruhe, prüfen Sie die Abmahnung gründlich und ziehen Sie professionelle Hilfe in Betracht, um sicherzustellen, dass Ihre Rechte gewahrt werden. Bei Unsicherheiten oder schweren Fällen ist es ratsam, sich von einem spezialisierten Anwalt für Urheberrecht beraten zu lassen, um sicherzustellen, dass Sie rechtliche Konsequenzen vermeiden oder zumindest minimieren.


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KANZLEI 441

Rechtsanwalt Christian Radermacher

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Foto(s): KANZLEI 441, RA Radermacher, Nürnberg

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