Abmahnung wegen Markenverletzung „Ballermann“ durch Christl & Kollegen erhalten?

  • 2 Minuten Lesezeit

1. Was ist passiert?

Die Rechtsanwaltsgesellschaft mbH Christl & Kollegen mahnt für die A. Engelhardt Markenkonzepte GmbH Verletzungen von Markenrechten an verschiedenen „Ballermann“-Marken ab. Vorliegend soll die Verwendung des Wortes „Ballermann“ im Zusammenhang mit einer Disco-Veranstaltung („Ballermann Party“) markenverletzend sein. Vor Abmahnung hatte die A. Engelhardt Markenkonzepte GmbH dem angeblichen Verletzer ein Angebot zur Nachlizenzierung für die Nutzung des o.g. Begriffs unterbreitet.

2. Was fordert man von Ihnen?

Wenn Sie abgemahnt wurden, wird von Ihnen die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung gefordert, welche eine Vertragsstrafe in Höhe von 5.000,00 Euro für jede Zuwiderhandlung vorsieht. Darüber hinaus sollen Abmahnkosten auf einem Gegenstandswert von 75.000,00 EUR erstattet werden, was einen Betrag in Höhe von 1.752,90 EUR netto ergibt. Eine Mindestlizenzgebühr in Höhe von 1.500,00 Euro soll ebenfalls gezahlt werden. Außerdem werden Ansprüche auf Auskunft und Anerkennung der Schadensersatzverpflichtung geltend gemacht.

3. Was sollen Sie jetzt tun?

Haben Sie auch eine solche Abmahnung der A. Engelhardt Markenkonzepte GmbH oder bereits eine einstweilige Verfügung oder Hauptsacheklage erhalten? Wir unterstützen Sie gern. Die Prüfung Ihrer Unterlagen und unsere Ersteinschätzung sind für Sie kostenlos. Rufen Sie uns an oder schicken Sie uns Ihre Unterlagen per E-Mail, Fax oder Post (unsere Kontaktdaten finden Sie auf der rechten Seite). Wir sind bundesweit für Sie tätig. Alle unsere Rechtsanwälte sind Fachanwälte für Gewerblichen Rechtsschutz. Wir haben in über 10 Jahren zahlreiche markenrechtliche Verfahren geführt und verfügen über viel Erfahrung.

4. Was wir Ihnen empfehlen!

a. Nehmen Sie keinen Kontakt mit der Gegenseite auf!
b. Geben Sie keine Erklärung ab und unterschreiben Sie nichts!
c. Erteilen Sie keine Auskunft!
d. Zahlen Sie keine Abmahnkosten oder Schadensersatz!
e. Rufen Sie uns an und lassen Sie sich durch einen Spezialisten beraten.

Warum wir?

Das Markenrecht gehört in den Bereich „Gewerblicher Rechtsschutz”. Alle Rechtsanwälte unserer Kanzlei Dr. Damm & Partner sind Fachanwälte für gewerblichen Rechtsschutz. Dr. jur. Ole Damm hat zudem im Bereich Gewerblicher Rechtsschutz promoviert. Wir haben über 10 Jahre Erfahrung im Umgang mit Abmahnungen im Gewerblichen Rechtsschutz und wir haben mehrere Verfahren bis zum Bundesgerichtshof begleitet. Neben der Verteidigung gegen Abmahnungen melden wir auch Ihre Marke an oder sichern Ihren Onlineshop ab. Auf unserer Kanzleiseite www.damm-legal.de finden Sie über 7.000 Urteile und Beiträge zum Bereich Gewerblicher Rechtschutz / IT-Recht, die werktäglich um neue Einträge ergänzt werden.

Wir freuen uns, auch Sie erfolgreich vertreten zu dürfen!

Rechtsanwalt Dr. jur. Ole Damm

Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz

Fachanwalt für IT-Recht

Rechtsanwältin Katrin Reinhardt

Fachanwältin für Gewerblichen Rechtsschutz


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