Abmahnung wegen Privatverkauf bei eBay: Warum Steuerrecht damit nichts zu tun hat
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Abmahnung wegen Privatverkauf bei eBay: Warum Steuerrecht damit nichts zu tun hat
Wer umfangreich bei eBay als privater Verkäufer verkauft, riskiert eine Abmahnung:
Wer, so die Rechtsprechung, ständig und planmäßig etwas bei eBay verkauft, ist im Rechtssinne kein privater Verkäufer mehr, sondern ein gewerblicher Verkäufer.
Beurteilt wird dies anhand vieler unterschiedlicher Faktoren:
Ein Faktor ist die Anzahl der aktuell laufenden Angebote, wobei es umso mehr für einen im Rechtssinne gewerblichen Verkauf spricht, wenn unter einer Artikelnummer mehrere gleichartige Produkte verkauft wurden. Entscheidend kann auch die Frage sein, ob Neuware angeboten wird.
Ob mit den angebotenen Waren Gewinn erzielt wird, ist unerheblich.
Auch aus den von Käufern abgegebenen Bewertungen lassen sich Rückschlüsse ziehen, wie umfangreich in der Vergangenheit verkauft wurde.
Wer umfangreich privat bei eBay verkauft, jedoch eigentlich im Rechtssinne gewerblich ist, handelt gemäß §§ 3, Anhang zu § 3 Abs. 3 (die sogenannte schwarze Liste) wettbewerbswidrig.
Es heißt dort:
Folgende geschäftliche Handlungen sind gegenüber Verbrauchern stets unzulässig:
22. Irreführung über Unternehmereigenschaft
- Die unwahre Angabe oder das Erwecken des unzutreffenden Eindruckes, der Unternehmer sei Verbraucher oder nicht für Zwecke seines Geschäftshandels, Gewerbes oder Berufs tätig.
Steuerrechtliche Aspekte spielen keine Rolle
In meiner Beratungspraxis hatte ich gerade in letzter Zeit mehrere Fälle, die sich mit umfangreichen Privatverkäufen und einer daraus resultierenden wettbewerbsrechtlichen Abmahnung befassten. Mehrfach waren die abgemahnten privaten eBay-Verkäufer sehr überrascht, eine Abmahnung zu erhalten, da Ihnen zuvor von Ihrem Steuerberater mitgeteilt worden war, der aktuelle Umfang des Handelns sei steuerrechtlich unproblematisch.
Meldepflicht für Online-Marktplätze
DAC 7 ist eine EU-Richtlinie für Online-Marktplätze, die in Deutschland durch das Plattformen-Steuertransparenzgesetz (PStTD) umgesetzt wurde.
Plattformen sind verpflichtet, ab bestimmten Werten Transaktionsdaten an die Finanzbehörden zu melden.
Der Beurteilungsmaßstab, ob Steuern zu zahlen sind, ist jedoch ein anderer als der Beurteilungsmaßstab für die Frage, ob ein privater Verkäufer im Rechtssinne gewerblich handelt und sich damit wettbewerbswidrig verhält.
Der Bundesfinanzhof (BFH) hat in der Entscheidung, Az.: V R 2/11 entschieden, dass 328 Verkäufe binnen eines Jahres eine unternehmerische Tätigkeit sind. Die wettbewerbsrechtliche Einordnung ist jedoch sehr viel strenger: Hier können bereits 25 Verkäufe in drei Monaten zum Problem werden.
Das Finanzamt schaut ferner (auch) auf den erzielten Gewinn. Darauf kommt es bei der Frage der Wettbewerbswidrigkeit bei umfangreichen Privatverkäufen bei eBay nicht an.
Eine steuerrechtliche Aussage eines Steuerberaters zum Umfang der privaten Verkäufe bei eBay kann daher zutreffend sein.
Der Beurteilungsmaßstab für das Wettbewerbsrecht ist jedoch sehr viel strenger.
Ich berate Sie bei einer Abmahnung wegen umfangreicher privater Verkäufe bei eBay oder wenn Sie als gewerblicher eBay-Verkäufer gegen Privatverkäufer bei eBay vorgehen möchten.
Zu mir und meiner Tätigkeit:
Ich berate als Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz in meiner Kanzlei Internetrecht-Rostock.de seit über 20 Jahren Abgemahnte wie Sie und verfüge daher über Erfahrung aus einer Vielzahl von Abmahnverfahren.
Die Kanzlei Internetrecht-Rostock.de informiert auf ihrer gleichnamigen Internetseite seit mehr als 20 Jahren mit inzwischen über 3.000 Beiträgen über Themen für Online-Händler und berät eine Vielzahl von Online-Händlern bei der Absicherung ihrer Auftritte.
Ich berate Sie bundesweit auch kurzfristig telefonisch. Im Rahmen meiner Beratung erörtere ich mit Ihnen die Rechtslage und die verschiedenen Handlungsalternativen mit den jeweiligen Vor- und Nachteilen. Selbstverständlich erhalten Sie von mir auch konkrete Empfehlungen für das weitere Vorgehen.
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Johannes Richard
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz
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