Abmahnung wegen unerlaubter öffentlicher Wiedergabe einer Sportsendung der Digiturk Europe GmbH „Süper-Lig“

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Unsere Kanzlei wurde vor Kurzem erneut aufgrund einer urheberrechtlichen Abmahnung der Digiturk Europe GmbH beauftragt.


Diese wird hierbei von der Kanzlei Pense Rechtsanwälte aus Frankfurt a. M. vertreten.


Im Kern haben die Abmahnungen denselben Hintergrund wie Abmahnungen von Sky oder DAZN.


Die Digiturk Europe GmbH verfügt in Deutschland über die ausschließlichen Nutzungs- und Senderechte an Übertragungen von Spielen der ersten türkischen Fußballliga „Spor Toto Süper Lig“.


Dies umfasst dabei auch die ausschließliche Berechtigung der Digiturk Europe GmbH, Unterlassung-, Auskunfts- sowie Schadenersatz- und Aufwendungsersatzansprüche bei einer unberechtigten Nutzung des von der Digiturk Europe GmbH vermarkteten Bildmaterials geltend zu machen.


So habe eine Überprüfung in den Räumlichkeiten der abgemahnten Person ergeben, dass diese ein Spiel der Süper-Lig öffentlich ausgestrahlt habe, obwohl diese über keine entsprechende Erlaubnis verfüge. Entsprechendes Beweismaterial sei gesichert. Ein etwaiges Vertragsverhältnis für die öffentliche Wiedergabemöglichkeit von Fußballspielen der türkischen Süper Lig, insbesondere in Form eines gewerblichen Abonnements, läge nicht vor.


Aufgrund dessen verstoße die abgemahnte Person gegen die ausschließlichen Nutzungsrechte der Digiturk Europe GmbH. In der Folge wird von den Rechtsanwälten einerseits ein Unterlassungsanspruch, andererseits auch jedoch der Ersatz der Kosten der Rechtsverfolgung verlangt. Insbesondere schulde die abgemahnte Person der Digiturk Europe GmbH durch die unberechtigte Nutzung den Ersatz des entstandenen Schadens in Form entgangener Lizenzeinnahmen.


Die Digiturk Europe GmbH bietet allerdings an, auf diesen Schadenersatz zu verzichten, jedoch unter der Voraussetzung, dass die abgemahnte Person sofort ein gewerbliches Abonnement abschließt. Zum Abschluss eines entsprechenden Vertrages wird eine Rufnummer eines Mitarbeiters zur Verfügung gestellt. Unabhängig davon werden jedoch weiterhin die Kosten der anwaltlichen Tätigkeit gefordert.


Die von der Digiturk Europe GmbH vorgelegte vorformulierte Unterlassungserklärung enthält dabei in dem uns vorliegenden Fall eine feste Vertragsstrafe in Höhe von 5.100,00 € für jeden Fall der Zuwiderhandlung.


Sollten auch Sie eine Abmahnung der Digiturk Europe GmbH erhalten haben, bietet es sich in jedem Fall an, Kontakt zu einem Fachanwalt aufzunehmen.


In keinem Fall sollte eine voreilige Zahlung geleistet oder eine Unterlassungserklärung abgegeben werden. Aus unserer Erfahrung ist es wichtig, sich jeden Einzelfall genauestens anzuschauen und diesen auf die Vorwürfe zu überprüfen.


Zudem sollten auch stets die Formalitäten der ausgesprochenen Abmahnungen kontrolliert werden.


Wir werden unsere Mandantschaft deutschlandweit in verschiedenen urheberrechtlichen Verfahren gegen die Digiturk Europe GmbH, Sky Deutschland oder DAZN. Gerne können Sie uns die erhaltene Abmahnung per E-Mail an ra@kanzlei-heidicker.de zusenden oder uns für eine kostenlose Erstberatung unter 02307/17062 erreichen.


Wir sehen Ihrer Anfrage entgegen.


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