Abmahnung wegen Urheberrechtsverletzung Kanzlei Waldorf Frommer im Auftrag der Studiocanal GmbH

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Eine neue Filesharing-Abmahnung betreffend den Spielfilm „Paddington 2“, den einer unserer Mandanten gleich zweimal über eine Online-Tauschbörse öffentlich zugänglich gemacht haben soll („Filesharing“), beschäftigt uns gerade in unserer Kanzlei. Die Abmahnung wurde ausgesprochen von der Kanzlei Waldorf Frommer im Auftrag der Studiocanal GmbH aus Berlin. 

In der Abmahnung heißt es, unser Mandant soll den Film „Paddington 2“, an dem die Studiocanal GmbH die Rechte innehabe, in einer Online-Tauschbörse öffentlich zugänglich gemacht haben und damit die Urheberrechte gem. § 19 a UrhG der Studiocanal GmbH verletzt haben. Von „Filesharing“ spricht man, wenn man in einer Online-Tauschbörse vermeintlich kostenlos einen Film, ein Musikwerk oder andere urheberrechtlich geschützte Dateien auf seinen PC herunterlädt, um die Datei anzusehen oder anzuhören. Hierbei wird jedoch – technisch bedingt – das jeweilige Werk automatisch vom eigenen PC wieder in die Online-Tauschbörse hochgeladen. Dieser Hochladevorgang stellt eine Verletzung des Rechts auf öffentliche Zugänglichmachung dar, welches gemäß § 19 a UrhG ausschließlich dem Urheber (hier also der Studiocanal GmbH) zusteht.

Forderungen:

- Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung

- Zahlung eines Betrages in Höhe von 915,00 € für Schadensersatz und Anwaltskosten

Haben Sie eine Abmahnung erhalten? Dann beachten Sie folgende Verhaltenstipps:

- Fristen notieren und beachten!

- kein persönlicher Kontakt mit dem Abmahner

- keine ungeprüfte Unterzeichnung der beiliegenden Unterlassungserklärung

- Lassen Sie sich von einem auf das Urheberrecht spezialisierten Anwalt beraten!

- Bezahlen Sie ohne rechtlichen Rat zunächst keinerlei Beträge!

- Ruhig bleiben!

Sollten auch Sie eine Abmahnung, einen Mahnbescheid oder gar einen Vollstreckungsbescheid durch eine der einschlägigen Kanzleien erhalten haben, stehen wir Ihnen bundesweit mit unserer Hilfe zur Verfügung. Die in unserer Kanzlei tätigen Rechtsanwälte schauen mittlerweile auf mehr als zweitausend Abmahnverfahren im Bereich des Urheberrechts, des Wettbewerbsrechts sowie des Markenrechts zurück.

Ihr Vorteil:

- spezialisierte Beratung aufgrund Erfahrung mit den bekannten Abmahnkanzleien

- persönliche und enge Beratung und Betreuung

- Kostentransparenz von Anfang an und faires Pauschalhonorar

- bundesweite Vertretung

- unkomplizierte Abwicklung des Mandates

Für eine erste kurze kostenlose Einschätzung Ihres Falles können Sie uns unter der angegebenen Telefonnummer erreichen.

Auch können Sie uns alternativ die Abmahnung zusenden, beispielsweise per E-Mail. Wir rufen Sie kostenlos zurück.

Im Falle einer Mandatserteilung wird für die außergerichtliche Vertretung ein fester Pauschalpreis mit Ihnen vereinbart. Die gilt auch dann, sollte die Gefahr von weiteren Abmahnungen bestehen. Kostentransparenz ist uns für unsere Mandanten wichtig.

Weitere Informationen zu aktuellen Abmahnungen erhalten Sie auch auf unserer neu gestalteten Kanzleihomepage oder in unserem Abmahnblog unter www.abmahnblog-heidicker.de 

Wir vertreten Ihre Interessen bundesweit!


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