Abmahnung Widerrufsbelehrung bei z. B. eBay, Amazon, Onlineshop

  • 2 Minuten Lesezeit

eBay-Händler, Verkäufer bei Amazon oder Shopbetreiber sind immer wieder im Visier von Abmahnern. Derjenige der Angriffspunkte bietet, muss mit einer kostenpflichtigen Abmahnung rechnen. Ratsam ist es, immer auf dem rechtlich aktuellen Stand zu sein, damit man keine teure Abmahnung befürchten muss. Daher biete ich Händlern auch ein Abmahnschutzpaket an. Gern mache ich auch Ihnen dazu ein Angebot.

Widerrufsbelehrung Abmahnung eBay

Bei eBay haben es Abmahner immer besonders leicht, eine fehlerhafte Widerrufsbelehrung zu entdecken, da diese im Angebot des Händlers auffindbar ist. Häufiger Abmahngrund bei der eBay Widerrufsbelehrung ist z. B. folgendes:

  • veraltete Widerrufsbelehrung
  • unvollständige Widerrufsbelehrung
  • widersprüchliche Widerrufsbelehrung
  • fehlende Widerrufsbelehrung
  • Widerrufsbelehrung im Blocksatz (Verstoß gegen das Deutlichkeitsgebot)

Abmahnung Widerrufsbelehrung Amazon

Bei Amazon sollte die Widerrufsbelehrung des Verkäufers unter dem Reiter „Rückgaben, Gewährleistung und Erstattungen“ zu finden sein. Häufiger Abmahngrund bei der Amazon- Widerrufsbelehrung ist der gleiche, wie zuvor bei eBay dargestellt und zudem dies:

  • unterschiedliche Widerrufsbelehrungen

Amazon blendet zum Beispiel bei Händlern, die Amazon FBA nutzen, eine eigene Widerrufsbelehrung ein. Hat der Amazon-Verkäufer dann in seinen genutzten AGB auch eine eigene Widerrufsbelehrung, so kommt es zu einer Irreführung. Welche Belehrung gilt? Folge: Abmahnungen!

Widerrufsbelehrung Onlineshop

Shopbetreiber werden aus den vorgenannten Gründen ebenfalls abgemahnt. Häufig ist in Onlineshops für die Widerrufsbelehrung aber kein eigener separater Link vorhanden, sondern die Widerrufsbelehrung befindet sich nur in den AGB. Sollte sich die Widerrufsbelehrung aber nicht z. B. durch eine größere Schrift oder Farbe von den übrigen Klauseln hervorheben, so ist auch dies wieder ein beliebter Abmahngrund.

Fehlerquellen gibt es reichlich, daher hilft nur eine fundierte juristische Beratung.

Zu mir und meiner Tätigkeit:

Ich berate als Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz und Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht seit über 12 Jahren ständig Abgemahnte und verfüge daher über Erfahrung aus über 10.000 bearbeiteten Abmahnungen. Mein Ziel ist es, dass Onlinehändler erst gar nicht abgemahnt werden. Daher biete ich ein preisgünstiges Abmahnschutzpaket an.

Sie möchten Ihren eBay-Auftritt, Amazon-Handel oder Onlineshop rechtssicher machen?

Rufen Sie mich einfach an.

Schicken Sie mir eine E-Mail.

Oder lassen Sie mir über die Funktion „Nachricht senden“ eine Mitteilung zukommen.

Ihr

Andreas Gerstel

Rechtsanwalt

Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz

Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht


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