Abmahnung? Wie kann ich darauf reagieren?

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Im Arbeitsleben kommt es vor, dass der Arbeitgeber mit den Leistungen und/oder dem Verhalten des Arbeitnehmers nicht zufrieden ist.

Der Arbeitgeber hat dann in bestimmten Fällen die Möglichkeit, dem Arbeitnehmer eine Abmahnung zu erteilen. Doch nicht jedes kritische Wort des Arbeitgebers in Richtung seines Arbeitnehmers ist direkt eine Abmahnung.

Um eine Abmahnung handelt es sich vielmehr nur dann, wenn der Arbeitgeber in einer für den Arbeitnehmer hinreichend klar erkennbaren Art und Weise seine Beanstandungen vorbringt und damit deutlich – wenn auch nicht explizit – den Hinweis verbindet, dass im Wiederholungsfall der Bestand oder der Inhalt des Arbeitsverhältnisses gefährdet ist.

Grundsätzlich sind Abmahnungen nicht an eine bestimmte Form gebunden, d.h. sie können auch mündlich erfolgen.

Der Arbeitgeber muss, um richtig abzumahnen zunächst das Fehlverhalten des Arbeitnehmers so präzise wie möglich darzustellen, dann muss der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer aufzeigen, wie er sich rechtmäßig verhält. Die Abmahnung muss mit dem Hinweis schließen, dass das Bestand oder Inhalt des Arbeitsverhältnisses gefährdet sind, wenn der Arbeitnehmer das abgemahnte Verhalten wiederholt.

Der Arbeitnehmer steht einer etwaigen Abmahnung nicht schutzlos gegenüber. Vielmehr hat der Arbeitnehmer, wenn die Abmahnung falsche Tatsachenbehauptungen enthält, das Recht, eine Gegendarstellung zu verfassen. Diese wird dann, sofern die Abmahnung zur Personalakte genommen wurde, ebenfalls zur Personalakte genommen.

Ferner hat der Arbeitnehmer auch ein Recht auf Entfernung der Abmahnung aus seiner Personalakte, wenn die Abmahnung formell nicht ordnungsgemäß zu Stande gekommen ist oder kein schutzwürdiges Interesse des Arbeitgebers am verbleib der Abmahnung in der Personalakte mehr besteht.

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass eine Abmahnung zum Teil gravierende Folgen für den Arbeitnehmer haben kann, denn der Arbeitgeber droht bereits in der Abmahnung arbeitsrechtliche Konsequenzen für den Fall an, dass sich das abgemahnte Verhalten wiederholt.

Bei Erhalt einer Abmahnung ist es daher für den Arbeitnehmer ratsam einen Anwalt zu kontaktieren.


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