Abmahnungen Adsimple GmbH - Wie gehe ich damit um?

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Wir haben bereits in den vergangenen Monaten sehr häufig über Abmahnungen der Adsimple GmbH berichtet. Nach derzeitigem Stand werden auch durchaus weiter Abmahnungen versendet. 

Wir möchten Ihnen im nachfolgenden Video einmal genauer erklären, was es mit den Abmahnungen der Adsimple GmbH auf sich hat und wie mit diesen umzugehen ist. 

Dort wird auch der rechtliche Aspekt betrachtet, wonach durchaus fraglich sein kann, ob in der Datenschutzerklärung an sich überhaupt eine Urheberrechtsverletzung gesehen werden kann. Es stellt sich nämlich stets die Frage, inwieweit die beanstandete Erklärung überhaupt über die erforderliche Schöpfungshöhe i.S.d. § 2 Abs. 2 UrhG verfügt und damit der Abmahung überhaupt eine Grundlage verleiht.

Ferner werden in diesem Zusammenhang auch verschiedene Verteidigungsansätze beleuchtet sowie darauf hingewiesen, dass wir häufig Kontaktaufnahmen durch Webdesigner oder Werbeagenturen haben, die die Abmahnungen durch Ihre Kunden zugesendet bekommen haben, nachdem für diese Kunden Webseiten gestaltet worden sind. 


Die wichtigsten Tipps in kürze:

- Fristen notieren

- keine ungeprüfte und ohne vorherige Beratung Abgabe der Unterlassungserklärung

- keine Zahlung von Beträgen ohne vorheriger anwaltlicher Rücksprache

- Ruhig bleiben

Wir bieten Inhen im Falle des Erhaltes einer Abmahnung eine kostenlose Ersteinschätzung an. Hierfür senden Sie uns gerne die Abmahnung an ra@kanzlei-heidicker.de und wir melden uns gerne bei Ihnen zurück. Jederzeit rufen Sie uns gerne an unter unser Telefonnummer 02307/17062. Wir vertreten Ihre Interessen bundesweit und freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme.


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