Abmahnungen der DE-Marke King 01 sowie der DE-Marke Queen 01 durch die Yarn Studios GmbH

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Uns wurden zwei Abmahnungen der Yarn Studios GmbH durch ebenfalls im Textilbereich tätige Mandanten vorgelegt. Gerügt werden Markenrechtsverletzungen, die dadurch begangen werden sollen, dass die oben genannten Marken auf die T-Shirts gedruckt und sodann angeboten werden.

Von unseren Mandanten wird Unterlassung im Hinblick u. a. auf den Vertrieb verlangt sowie die Zahlung von Anwaltskosten aus einem Streitwert von 30.000, 00 €. Weiter wird zur Vorbereitung eines Schadensersatzanspruches Auskunft sowie Rechnungslegung verlangt.

Berechtigung der Abmahnung?

Wir haben Zweifel daran, ob die Abmahnungen berechtigt sind. Insbesondere bei Aufdrucken auf T-Shirts müssen juristisch viele Dinge zusammenkommen, um überhaupt zu einer Markenrechtsverletzung zu gelangen. Es dürfte in den vorliegenden Konstellationen an der markenmäßigen Verwendung fehlen.

Ein markenmäßiger Gebrauch liegt immer dann vor, wenn ein Zeichen von einem Dritten für seine Waren oder Dienstleistungen in der Weise benutzt wird, dass die Abnehmer es als Herkunftskennzeichnung der Waren oder Dienstleistungen auffassen (EuGH GRUR 2007, 971 – Rn. 27 – Celine). Voraussetzung ist hierbei also, dass der Verkehr annimmt, dass das Zeichen dazu dient, die Produkte eines Unternehmers von Waren anderer Unternehmer zu unterscheiden. Nimmt der Verkehr das entsprechende Zeichen als bloßes dekoratives Element war, liegt somit gerade keine markenmäßige Verwendung vor.

So liegt der Fall auch hier. Es gibt zahlreiche Anbieter auf dem Markt, die solche Partner-T-Shirts vertreiben. Auch uns liegen Entscheidungen vor, in denen gerade in Fällen der vorliegenden Art dem Abmahner kein Recht zugesprochen wurde. Ferner gibt es zahlreiche weitere Entscheidungen, die in diesen Konstellationen eine Haftung ablehnen.

Dennoch sollten Sie die Abmahnung nicht ignorieren oder versuchen, selber zu handeln. Markenrecht ist Spezialmaterie. Unter Umständen kann bei einer unberechtigten Abmahnung auch für Sie Schadensersatz geltend gemacht werden. Auch über negative Feststellungsklagen sollte nachgedacht werden.

Wir sind eine auf das Markenrecht spezialisierte Kanzlei. Herr Rechtsanwalt Heidicker ist Träger der Fachanwaltstitel für gewerblichen Rechtsschutz, Urheber- und Medienrecht sowie IT-Recht. Er schaut auf mehrere tausend Abmahnverfahren aus diesen Bereichen zurück und weiß, worauf es in diesen Fällen ankommt.

Unser Rat an Sie:

Sollten Sie ebenfalls eine Abmahnung, einen Mahnbescheid, eine einstweilige Verfügung oder gar eine Klage erhalten haben, stehen wir Ihnen bundesweit mit unserer Hilfe zur Verfügung. Die in unserer Kanzlei tätigen Rechtsanwälte können mittlerweile auf mehrere tausend Abmahnverfahren im Bereich des Urheberrechts, des Wettbewerbsrechts sowie des Markenrechts zurückblicken.

Ihr Vorteil:

  • Spezialisierte Beratung aufgrund einschlägiger Erfahrung
  • Persönliche und enge Beratung und Betreuung
  • Faires Pauschalhonorar und Kostentransparenz von Anfang an
  • Bundesweite Vertretung
  • Unkomplizierte Abwicklung des Mandates

Für eine kostenlose Ersteinschätzung Ihres Falles können Sie uns gerne telefonisch erreichen.

Alternativ können Sie uns Ihre Abmahnung auch per E-Mail oder per Fax zusenden. Wir rufen Sie kostenlos zurück. 

Da uns Kostentransparenz sehr wichtig ist, werden wir mit Ihnen im Falle einer Mandatserteilung für die außergerichtliche Vertretung einen festen Pauschalpreis vereinbaren. Dieser gilt auch dann, wenn die Gefahr von weiteren Abmahnungen bestehen sollte.

Weitere Informationen zu aktuellen Abmahnungen erhalten Sie auch auf unserer Kanzleihomepage oder in unserem Abmahnblog unter www.abmahnblog-heidicker.de.


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