Abmahnungen der Kanzlei Lutz Schroeder für MissionDirect eCommerce GmbH im Umlauf – das können Sie tun!

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In diesem Jahr (2022) spricht die Kanzlei Lutz Schroeder aus Kiel Abmahnungen im Auftrage der MissionDirect eCommerce GmbH aus. Den Abgemahnten wird vorgeworfen, auf der Online-Markplattform eBay.de - in einigen Fällen sogar auf anderen Plattformen wie z. B. Discogs.com – gewerblich unter Nutzung eines privaten Verkäuferkontos Handel zu betreiben. Die Abmahnungen richten sich gezielt an private Verkäufer auf eBay, die im bestimmten Umfang Waren (insbesondere Tonträger) anbieten und verkaufen, wodurch die Grenze zu einem gewerblichen Handeln knapp oder erheblich überschritten wird. Sollten Sie auch von der Abmahnung betroffen sein, ist der Ratgeber genau richtig für Sie!

Konkreter Inhalt der Abmahnung

Wie auch oben bereits genannt, wird von der Kanzlei Lutz Schröder im Auftrage der für MissionDirect eCommerce GmbH vorgeworfen, angeblich im gewerblichen Umfang unter Nutzung eines Privatkontos Handel zu betreiben. Dies begründet eine Verletzung des Wettbewerbsrechts, den als gewerblicher Händler müssten Sie zahlreiche Informationspflichten erfüllen (Impressum, Datenschutzerklärung etc.) und müssten gleichzeitig den Verbrauchern ein Widerrufsrecht von mindestens 14 Tagen gewähren sowie ein Muster-Widerrufsformular zur Verfügung stellen. Auch steuerrechtlich kann ein als Privatverkauf getarnter gewerblicher Handel Probleme verursachen, insbesondere wenn es zur Versteuerung kommt.

Dadurch, dass Sie als Privatverkäufer agieren, würden Sie den gesetzlichen Pflichten eines gewerblichen Verkäufers ausweichen und sich dadurch einen wettbewerblichen Vorteil verschaffen.


Forderungen der MissionDirect eCommerce GmbH


Mit der Abmahnung wird der Empfänger von der Kanzlei Lutz Schroeder im Auftrage der MissionDirect eCommerce GmbH aufgefordert, eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben sowie die außergerichtlichen Rechtsanwaltskosten aus einem Streitwert von 15.000,00 €, somit eine Summe in Höhe von 953,40 € (netto), zu begleichen. Ein Entwurf der strafbewehrten Unterlassungserklärung wird der Abmahnung beigefügt.


Die Rechtslage


Es kommt immer auf den jeweiligen Einzelfall an, inwieweit ein Privatverkauf als Handel im gewerblichen Umfang angesehen wird. Die Grenze verläuft fließend. Einige Gerichte haben in der Vergangenheit versucht, die Grenze zu bestimmen. Als Richtwert wird bei einem Verkauf von 15 bis 25 Waren innerhalb eines Monats als gewerblich angenommen, sofern dies über eine längere Zeit geschieht. Auch das haufenweise Anbieten von Waren gleicher oder ähnlicher Art kann als gewerblich eingestuft werden. Im letzteren Fall kommt es nicht darauf an, wie viel Sie in Wirklichkeit verkauf haben, sondern wie viele gleiche oder ähnliche Artikel Sie anbieten. Schon bei über 15 Artikeln innerhalb kurzer Zeit (insbesondere bei Neuware) sollten Sie sich in Acht nehmen. Bei Unsicherheiten raten wir Ihnen, Ihr Profil durch einen Fachanwalt überprüfen zu lassen, um zukünftige Abmahnungen zu verhindern.


Was tun im Falle einer Abmahnung?

Sollten Sie von einer Abmahnung im Auftrage der MissionDirect eCommerce GmbH betroffen sein, bleiben Sie ruhig. Nehmen Sie keinen Kontakt zu den Abmahnern auf und tätigen Sie keine Zahlungen. Auch sollte die vorgefertigte Unterlassungserklärung nicht unterschrieben und abgegeben werden. Ferner sollte geprüft werden, ob eine Verletzung des Wettbewerbsrecht überhaupt besteht. Hier kann Ihnen ein erfahrender Fachanwalt im Wettbewerbsrecht weiterhelfen.


Bitte nehmen Sie die in der Abmahnung gesetzte Frist ernst und kontaktieren Sie schnellstmöglich einen Fachanwalt.


Wenn Sie auch eine Abmahnung wegen angeblicher Wettbewerbsverletzung erhalten haben, kontaktieren Sie die Kanzlei Dr. Newerla.

Wir helfen Ihnen gerne, ortsungebunden, weiter. Wir bieten Ihnen die juristische Unterstützung dabei zu fairen Festpreisen an.

Rufen Sie uns völlig unverbindlich zu einem kostenlosen Erstgespräch an (0471/483 99 88 – 0) und wir können mit Ihnen die Erfolgsaussichten durchgehen. Dabei wäre es hilfreich, wenn Sie uns bereits vorab Ihre Abmahnung via Fax oder E-Mail (info@drnewerla.de)  zusenden könnten.



Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

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