Abmahnungen der Kanzlei VON HAVE FEY Rechtsanwälte bei Nutzung von Produktfotos der Leo E-Commerce Ltd drohen

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Abmahnungen der Kanzlei VON HAVE FEY Rechtsanwälte und der Leo E-Commerce Ltd drohen!


Wurden Sie kürzlich von der Kanzlei VON HAVE FEY abgemahnt, weil Sie Produktfotos der Leo E-Commerce Ltd. ohne die Zustimmung des Rechtsinhabers im Internet verwendet haben sollen? Die aktuelle Abmahnwelle der Kanzlei bezieht sich in der Regel auf die Nutzung urheberrechtlich geschützter Lichtbilder von Bekleidung der Marke "Schmuddelwedda" in Verkaufsanzeigen. Ähnliche Fälle gab es bereits in Bezug auf Fotos von Kleidung der Marke "Dreimaster". Die Verwendung von Lichtbildern ohne die Erlaubnis des Fotografen oder Rechteinhabers ist in der Regel nicht gestattet und kann zu Abmahnungen führen, insbesondere wenn die Bilder auf Online-Plattformen wie Kleinanzeigen.de weiterverwendet werden.


II. Ansprüche der Leo E-Commerce Ltd bei unberechtigter Fotonutzung?

Die in den Abmahnungen gestellten Forderungen umfassen typischerweise die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung, die Auskunft über die Dauer und das Ausmaß der Fotonutzung, die Zahlung von Lizenzgebühren für die Nutzung der Fotos sowie den Ersatz der Abmahnkosten, einschließlich der Rechtsanwaltskosten.


III. Vorsicht bei Abmahnungen der Kanzlei VON HAVE FEY Rechtsanwälte und der Leo E-Commerce Ltd.

Es ist wichtig, auf eine solche Abmahnung angemessen zu reagieren. Ignorieren sollte man sie keinesfalls, da dies zu rechtlichen Konsequenzen führen kann. Andererseits ist es auch nicht ratsam, vorschnell die vorformulierten Unterlassungserklärungen zu unterschreiben, die oft den Abmahnungen beiliegen. Vor einer Unterschrift sollten die Unterlassungsansprüche geprüft werden, und es ist ratsam, sich rechtlich beraten zu lassen. Die vorformulierten Erklärungen verpflichten häufig zu mehr, als unbedingt notwendig ist, und können zu hohen Vertragsstrafen führen, insbesondere wenn das beanstandete Bildmaterial nicht vollständig gelöscht wurde.


IV. Rechtlicher Rat wird empfohlen - ignorieren Sie keinesfalls die Abmahnungen der Kanzlei VON HAVE FEY Rechtsanwälte für die Leo E-Commerce Ltd.

Angesichts der hohen Kostenrisiken wird empfohlen, in dieser Angelegenheit rechtlichen Rat einzuholen, um die Situation auf eine möglichst risikoarme Weise zu klären. Rechtsanwalt Oliver Eiben aus Hamburg hat langjährige Erfahrung in der Beratung von Mandanten bundesweit zu Fragen des Urheberrechts und Markenrechts. Wenn Sie auch eine solche Abmahnung erhalten haben, die eine mutmaßliche Verletzung des Urheberrechts oder der Markenrechte an der Marke "Schmuddelwedda" betrifft, nehmen Sie gerne Kontakt auf, um professionelle Unterstützung zu erhalten.


Schreiben Sie uns gerne direkt hier eine Nachricht - bei Abmahnungen der Kanzlei VON HAVE FEY Rechtsanwälte für die Leo E-Commerce Ltd. bieten wir unverbindlich ein kostenfreies Erstgespräch an!

Foto(s): Eiben, Oliver


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