Abmahnungen der NIMROD Rechtsanwälte wegen des Spiels „Shadow Tactics: Blades of the Shogun - Aikos Choice“
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Aktuell schicken die NIMROD Rechtsanwälte wieder vermehrt Abmahnungen zum Spiel Shadow Tactics an vermeintliche Verletzer des Urheberrechts. Innerhalb kürzester Zeit sollen die Betroffenen 850,00 € zahlen. Zusätzlich soll eine riskante strafbewehrte Unterlassungserklärung unterzeichnet werden.
Hinter einer solchen Abmahnung steht die Rechteinhaberin, die Daedalic Entertainment GmbH. Diese besitzt die Verwertungsrechte an dem Spiel Shadow Tactics: Blades of the Shogun - Aikos Choice.
Vorwürfe
Mittels eines Gerichtsbeschlusses wurde ein Auskunftsanspruch gegen Ihren Internetprovider durchgesetzt, um Ihre Identität zu ermitteln. Ihnen wird vorgeworfen, FileSharing betrieben zu haben. FileSharing ist das Teilen von Daten. Dies geschieht unter Verwendung von einer Filesharing-Software. Häufig genutzte Programme hierfür sind BitTorrent, Vuze, eMule und weitere.
Die Nutzer solcher Programme können untereinander direkt Dateien mit Musik, Spielen oder Fotos austauschen. Dabei befinden sich die Dateien auf den Computern der einzelnen Nutzer.
Der Abgemahnte soll Teile des Spiels „Shadow Tactics“ illegal herunter- sowie zeitgleich für andere Nutzer hochgeladen haben. Insofern soll die Datei vervielfältigt und weiteren Benutzern der Plattform öffentlich zugänglich gemacht worden seien, §§16, 19a Urhebergesetz.
Abmahnung von Nimrod ist echt
Das Schreiben von Nimrod Rechtsanwälte ist kein Fake. Es sollte darauf reagiert werden. Die Kanzlei Nimrod ist sowohl außergerichtlich als auch gerichtlich aktiv und wird gegen sie vorgehen.
Erste Hilfe bei Nimrod-Abmahnung
- Nicht selbst Kontakt aufnehmen
- Keine Zahlung leisten & nichts ungeprüft unterschreiben
- Kostenlose Erstberatung mit unserem Spezialisten Dr. Newerla nutzen
Finanzielles Risiko: Unterlassungserklärung
Mit sorgloser Unterschrift der beigefügten Unterlassungserklärung erzielen Sie im Ergebnis einen lebenslangen (Unterlassungs-) Vertrag mit der Daedalic Entertainment GmbH . Bei einem Folgeverstoß wird eine hohe Geldstrafe fällig (= strafbewehrte Unterlassung). Ein finanzielles Risiko über Jahrzehnte hinweg.
Die angemessene Geldstrafe wird zunächst von der Daedalic Entertainment GmbH bestimmt. Solche Vertragsstrafen belaufen sich regelmäßig auf Beträge von bis zu 5.000 €.
Lizenzschaden
Darüber hinaus wird von den NIMROD-Rechtsanwälten ein sogenannter Lizenzschadenersatz nach § 97 Abs. 2 S. 1 UrhG von „wenigstens“ 2.500 € geltend gemacht.
Nach geltender Rechtslage wird zunächst der Inhaber des Internetanschluss belangt. Selbstverständlich darf sich der Abgemahnte daraufhin entlasten bzw. verteidigen. Die Kanzlei Dr. Newerla mit spezifischen Erfahrungen im Urheberrecht und den Rechtsanwälten von NIMROD hilft Ihnen gerne weiter.
Wir unterstützen Sie gerne
Verteidigen Sie sich gegen die Abmahner. Wir finden für das Problem eine wirtschaftlich sinnvolle Lösung.
Wenn Sie auch eine Abmahnung wegen der angeblichen Urheberrechtsverletzung erhalten haben, kontaktieren Sie die Kanzlei Dr. Newerla.
Wir helfen Ihnen gerne, ortsungebunden, weiter. Wir bieten Ihnen die juristische Unterstützung dabei zum fairen Preis an.
Rufen Sie uns völlig unverbindlich zu einem kostenlosen Erstgespräch an (0471/483 99 88 – 0) und wir können mit Ihnen die Erfolgsaussichten durchgehen. Dabei wäre es hilfreich, wenn Sie uns bereits vorab Ihre Abmahnung via Fax oder E-Mail (info@drnewerla.de) zusenden könnten.
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