Abmahnungen Rechtsanwalt Daniel Sebastian im Auftrag der DigiRights Administration GmbH

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Abmahnungen Rechtsanwalt Daniel Sebastian im Auftrag der DigiRights Administration GmbH vom 20.10.2015 an Musikwerken auf Bravo Hits Vol. 90 und Mega Hits Summer 2015

Unserer Kanzlei liegen zwei neue Abmahnung des Rechtsanwaltes Daniel Sebastian im Auftrag der DigiRights Administration GmbH vom 20.10.2015 vor.

Gegenstand der Abmahnung sind die Musikwerke

Mega Hits Summer 2015

„Kygo feat. Conrad Sewell - Firestone”, „Lost Frequencies – Are You With Me”, „Deorro x Chris Brown – Five More Hours”

Bravo Hits Vol. 90

„Lost Frequencies – Reality (feat. Janieck Devy)”, „Anna Naklab – Supergirl (feat. Alle Farben & Younotus”, „DJ Antoine – Holiday (feat. Akon)”, „Chris Brown X Deorro – Five More Hours”

Zusätzlich zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung wird jeweils ein Abgeltungsbetrag in Höhe von 1.200,00€ gefordert.

Hinsichtlich der Kostenforderung muss zunächst geklärt werden, ob der vermeintliche Verstoß durch den Anschlussinhaber selbst, einen bekannten oder unbekannten Dritten begangen worden sein könnte, oder ob der Vorwurf gänzlich ausgeschlossen werden kann. Je nach Einzelfall werden sich sodann unterschiedliche Rechtsfolgen ergeben, die zusammen mit dem beratenden Anwalt geklärt und besprochen werden sollten.

Problematik- Musiksampler:

Die Gefahr von Folgeabmahnungen bei Erstabmahnungen, die beispielsweise einen Musiksampler betreffen ist enorm. Die Folge einer vorbeugenden Unterlassungserklärung besteht darin, dass die sog. Wiederholungsgefahr bereits im Voraus entfällt. Dadurch ist es den abmahnenden Kanzleien nicht mehr möglich, die für die Geltendmachung des Unterlassungsanspruches geforderten meist sehr hohen Anwaltskosten zu fordern. Es ist jedoch darauf hinzuweisen, dass grundsätzlich der sog. Lizenzschadensersatz weiter gefordert werden kann, soweit der Verstoß durch den Anschlussinhaber persönlich begangen wurde (sog. Täterhaftung im Gegensatz zur Störerhaftung hinsichtlich des Unterlassungsanspruches). Dieser ist jedoch regelmäßig geringer als die vorgenannten Anwaltskosten, so dass den abmahnenden Kanzleien hierdurch der Reiz zur Klage genommen wird, da solche Klagen aufgrund des geringen Streitwertes nicht  lukrativ für die abmahnenden Großkanzleien erscheinen. 

Folgende Grundregeln sollten Sie im Falle einer Abmahnung beachten:

  • Notieren und beachten Sie gesetzte Fristen
  • Nehmen Sie keinen Kontakt zu der Gegenseite auf
  • Unterzeichnen Sie nicht ungeprüft die beigefügten Unterlassungserklärung
  • Lassen Sie sich von einem auf das Markenrecht spezialisierten Rechtsanwalt beraten
  • Bezahlen Sie ohne rechtliche Beratung zunächst keinerlei Beträge
  • Bleiben Sie ruhig

Für eine kostenlose Ersteinschätzung Ihres Falles können Sie uns gerne unter 02307/17062 erreichen.

Alternativ können Sie uns Ihre Abmahnung auch per E-Mail an ra@kanzlei-heidicker.de zusenden. Wir rufen Sie kostenlos zurück.

Uns ist Kostentransparenz wichtig. Daher werden wir mit Ihnen im Falle einer Mandatserteilung für die außergerichtliche Vertretung einen festen Pauschalpreis vereinbaren.

Weitere Informationen zu aktuellen Abmahnungen erhalten Sie auch auf unserer Kanzleihomepage unter www.kanzlei-heidicker.de oder in unserem Abmahnblog unter www.abmahnblog-heidicker.de


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