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Abmahnungen von Alexander Ziegler (Visual Storytelling) durch Senfft Kersten Nabert van Eendenburg

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Uns liegt eine Abmahnung des Fotografen Alexander Ziegler durch die Senfft Kersten Nabert van Eendenburg Rechtsanwälte vor. Herr Ziegler, welcher unter dem Namen Visual Storytelling als Fotograf tätigt ist, lässt durch die Senfft Kersten Nabert van Eendenburg Rechtsanwälte darauf hinweisen, dass seinerseits Unterlassungs-, Auskunfts-, und Schadenersatzansprüche vorlägen und zur Beseitigung der Wiederholungsgefahr eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben sei. Alternativ wird vergleichsweise eine Nachlizensierung angeboten.

Zum Sachverhalt

Dem Empfänger der Ziegler-Abmahnung wird vorgeworfen, ein Lichtbild, dessen alleiniger Urheber Herr Ziegler sei, ohne dessen Erlaubnis und ohne Urhebernennung, unberechtigter Weise für eine Website verwendet zu haben. Das Bild sei war zwischenzeitlich kostenlos auf Pixabay eingestellt gewesen. Der für das Hochladen verantwortliche Pixabay-Nutzer sei aber bereits zur Beseitigung des Bildes herangezogen worden und habe auch schon eine strafbewährte Unterlassungserklärung abgegeben,  so Senfft Kersten Nabert van Eendenburg weiter.

Zur Abmahnung

Die Ziegler-Abmahnung weist ausdrücklich darauf hin, dass Verwender fremden Bildmaterials die Bildrechte vollständig, ggf. durch Nachfrage beim Urheber, klären müssten. Tatsächlich darf der Foto-Verwender gemäß herrschender Rechtsprechung sogar bei der Zusicherung eines Dritten, die Fotos verwenden zu dürfen, nicht auf diese allein vertrauen. Der Gegenstandswert der Ansprüche wird von Senfft Kersten Nabert van Eendenburg  hier mit EUR 6.000 bemessen und davon abhängig werden Rechtsverfolgungskosten von EUR 627,13 berechnet.

Zielsetzung

Vorrangiges Ziel der Abmahnung von Alexander Ziegler ist jedoch nicht die Geltendmachung der Ansprüche nach § 97 Abs. 1 UrhG. Vielmehr steht die vergleichsweise angebotene Nachlizensierung im Fokus. In dem uns vorliegenden Fall wird dem Abgemahnten durch  Senfft Kersten Nabert van Eendenburg für Alexander Ziegler ein nachträgliches Lizenzhonorar in Höhe von EUR 200,00 zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer angeboten bzw. in Rechnung gestellt, wofür der Abgemahnte als Gegenwert ein einfaches, unbeschränktes Nutzungsrecht zur Onlinenutzung mit Urhebernennung erhalte. Zusätzlich sollen mit EUR  261,80 (Kostenpauschal, Auslagenpauschale, MwSt.) die Rechtsverfolgungskosten abgegolten sein.

Die Unterlassungserklärung

Beigefügt ist der Abmahnung auch ein Entwurf einer Unterlassungserklärung. Eine solche Erklärung sollte nie ohne fachanwaltliche Überprüfung abgegeben werden. Bedenken Sie, dass diese Sie potenziell lebenslänglich bindet und ganz erhebliche Forderungen gegen Sie auslösen kann!

Hier zeigt die strenge Prüfung, dass die eingeforderten Unterlassungspflichten unseres Erachtens quantitativ und qualitativ über das nötige Maß hinaus gehen. Die Unterlassungserklärung bezieht sich gleich auf mehrere Fotos, obwohl weitere Fotos vorher keine Erwähnung fanden und nur die unerlaubte Verwendung eines einzigen Fotos vorgeworfen wird. Außerdem wird neben der eigenen Haftung als Täter der Urheberrechtsverletzung auch die sog. Störerhaftung miteingeschlossen, obwohl dem Abgemahnten Täterschaftliches Handeln vorgeworfen wird. Hierauf findet sich keinerlei Hinweis im Wortlaut der Abmahnung und des Entwurfs einer Unterlassungserklärung.

Unsere Einschätzung

Die beigefügte Unterlassungserklärung sollte in dieser Fassung nicht abgegeben werden. Soll eine Unterlassungserklärung gegenüber Alexander Ziegler abgegeben werden, können wir diese für Sie auf das Nötigste reduzieren oder prüfen, ob sich nicht sogar ein Vorgehen gegen eine solche Abmahnung und Angebot einer Unterlassungserklärung nach § 97a UrhG lohnt. Dann müsste Alexander Zeigler Ihnen sogar die Kosten für unser Tätigwerden erstatten.

Hingegen ist das vergleichsweise Angebot im Zeichen des Erledigungsinteresse in dem uns vorliegenden Fall fair bemessen. Dies ist jedoch für jeden Einzelfall individuell zu überprüfen. Ob auf ein Vergleichsangebot eingegangen werden sollte oder nicht, hängt von mehreren Faktoren ab, insbesondere davon, ob Sie die Ihnen vorgeworfenen Handlung und damit eine Urheberrechtsverletzung begangen haben. Aber auch ein Blick auf die Abmahnung selbst und der beigefügten Unterlassungserklärung ist zwingend. Hier kann der Schadensersatz zu hoch bemessen sein oder es wird in rechtswidriger Weise im Rahmen der Unterlassungsverpflichtung zu viel von Ihnen gefordert.

Was tun?

Haben Sie auch eine Abmahnung oder ein ähnliches Schreiben des Fotografen Alexander Ziegler (Visual Storytelling) durch Senfft Kersten Nabert van Eendenburg Rechtsanwälte erhalten?

Melden Sie sich gerne bei uns! Jede Abmahnung ist – wie der ihr jeweils zugrundeliegende Sachverhalt – anders. Aufgrund jahrelanger Erfahrung können wir Ihnen schnell eine Ersteinschätzung geben. Anschließend gehen wir mit Ihnen den wirtschaftlich sinnvollsten Weg.

Schildern Sie uns Ihr Anliegen und lassen Sie uns gleich die dazugehörigen Schreiben z.B. per E-Mail oder Fax zukommen. Ebenfalls sind wir telefonisch oder über die Nachrichtenfunktion auf dieser Seite erreichbar.

Rieck und Partner Rechtsanwälte - Ein Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht an Ihrer Seite.

(Autorin: Jasmin Renke. Lektorat: Lars Rieck)


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