Abmahnungen von Fotograf Jannik Hanne und Meissner & Meissner Rechtsanwälte, Berlin

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Abmahnungen von Fotograf Jannik Hanne, Berlin

Der angeblich bundesweit tätige Auftragsfotograf Jannik Hanne, Berlin, lässt zur Zeit durch Rechtsanwälte MEISSNER & MEISSNER Online-Zeitschriften und Blogs wegen einer angeblich nicht oder nicht ausreichend lizenzierten Nutzung von vom ihm aufgenommenen Produktfotografien abmahnen. Zudem soll er in dem jeweiligen Artikel bzw. post angeblich entgegen § 13 UrhG nicht als Fotograf der Aufnahmen benannt sein.

Zweifel an den Abmahnungen

An der Berechtigung der Abmahnungen bestehen unseres Erachtens jedoch erhebliche Zweifel. So ist der Fotograf Jannik Hanne in einem uns vorliegenden Fall in dem Blog, in dem seine Fotos genutzt wurden, ausdrücklich als der Fotograf der Bilder genannt.

Auch im übrigen haben wir Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Abmahnungen, da uns ein Nutzungsvertrag vorliegt, der für eine umfassende Übertragung aller notwendigen Nutzungsrechte an den Fotografien an die jeweiligen Bild-Nutzer spricht.

Überhöhter Aufwendungsersatz?

Außerdem verlangen der Fotograf bzw. Rechtsanwälte Meissner & Meissner in der der Abmahnung als Entwurf beigegebenen Unterlassungsverpflichtungserklärung eine fest bezifferte Vertragsstrafe i.H.v. 5.100 EUR und setzen eine insg. nur kurze Reaktionsfrist, die sie auch nicht zu verlängern bereit sind.

Zudem ist zu vermuten, dass die in den Abmahnungen geltend gemachten Aufwendungsersatzforderungen (Anwaltskosten) stark überhöht sind, da Rechtsanwälte Meissner & Meissner sich weigern, Auskunft über ihre weitere Abmahntätigkeit für den Fotografen Jannik Hanne zu erteilen, trotzdem sie dazu u.E. nach der Rechtsprechung ds Bundesgerichtshof und verschiedener Instanzgerichte (u.a. BGH,  Urt. v. 6. Juni 2019,. Az. I ZR 150/19 – Der Novembermann, vgl. hier) verpflichtet sind.

Wie können Sie sich gegen die Abmahnungen verteidigen?

Lassen Sie sich nicht unter Druck setzen! Prüfen Sie die Abmahnungen  gründlich und genau und lassen Sie sich dabei von einem im Urheberrecht und in urheberrechtlichen Streitigkeiten erfahrenen Rechtsanwalt oder Rechtsanwältin beraten und unterstützen!

Unterschreiben Sie auf keine Fall die vorformulierte, mit einer bezifferten Vertragsstrafe von 5.100 EUR versehene Unterlassungserklärung! Daraus folgt für Sie das sehr hohe Risiko, auch bei einem versehentlichen, nur leicht fahrlässigen oder sonst geringem Wiederholungsverstoß diesen pauschalierten Schadensersatzbetrag in voller Höhe zu schulden, und zwar in jedem einzelnen Fall! 

Ihr Anwalt oder ihre Anwältin sollte ggf. eine eigene Unterlassungserklärung nach dem sog. neuen Hamburger Brauch  formulieren, ggf. mit einer Höchststrafe! Zudem sollte auf eine genaue Beschreibung (Eingrenzung) der tatsächlichen Rechtsverletzung geachtet werden!

Auch die Schadensersatz- und Aufwendungsersatzforderungen des Fotografen Jannik Hanne, Berlin, sind genau zu prüfen; diese sind möglicherweise stark überhöht. Insb. scheinen seine Rechtsanwälte Meissner & Meissner jede Abmahnung kostenrechtlich als eine eigene Angelegenheit zu behandeln und damit u.E. gegen die Rechtsprechung des BGH zu § 15 Abs. 2 RVG zu verstoßen (BGH, Urt. v. 6. Juni 2019,. Az. I ZR 150/19 – Der Novembermann).

Gerne stehen wir für Rückfragen zur Verfügung!

Wir beraten und vertreten seit vielen Jahren kleine und mittelständische Agenturen und Unternehmen aus unterschiedlichen Branchen (Medien und Blogs, IT und Telekom, reCommerce/refurbished electronics, Lebens- und Genussmittel, Kosmetik, u.a.m.) in allen Bereichen des Urheberrechts ( "Langjährige urheberrechtliche Erfahrung von Urs Verweyen" – The Legal 500, 2022), im Wettbewerbsrecht (einschl. z.B. Lebensmittel- und Arzneimittelrecht, Jugendschutz, Marketing/Vertrieb, Verbraucherschutzrecht, etc.), im Datenschutz und Bereich Privacy (u.a. Krisenmanagement bei Datenpannen) sowie im Markenrecht und Kennzeichenrecht und im allgemeinen Wirtschaftsrecht, einschl. Lizenzvertragsrecht und Vertragsrecht. 

Insb. die Abwehr unberechtigter Abmahnungen von (angeblichen) Rechteinhabern und Wettbewerbern und die Verteidigung gegen entsprechende Verfügungsanträge und Klagen gehören dabei zu unserer Kernkompetenz!

Wiederholt wurden wir daher von The Legal 500 (Deutschland, 2022 und 2023) als "Führende Kanzlei für urheberrechtliche Streitigkeiten" in Deutschland empfohlen und Best Lawyers / das Handelsblatt – Deutschlands Beste Anwälte (2022/23 und 2023/24) empfehlen uns für die Bereiche Intellectual Property / Gewerblicher Rechtsschutz!

Gerne stehen wir Ihnen für Rückfragen zur Verfügung und unterstützen Sie bei der Abwehr unberechtigter Abmahnungen und Forderungen. Sie erreichen uns unter der Telefonnummer +49 30 5156599-80 oder jederzeit per Email an urheberrecht@verweyen.legal.

Foto(s): unsplash

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