Weitere Abmahnungen der Meissner & Meissner Rechtsanwälte für die Blom Deutschland GmbH

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Auch weiterhin erhalten wir Kenntnis von Abmahnungen der Blom Deutschland GmbH durch die Anwaltskanzlei Meissner & Meissner Rechtsanwälte. Gegenstand einer aktuellen Abmahnung ist eine Verletzung der Urheber- bzw. Nutzungsrechte der Blom Deutschland GmbH wegen der ungenehmigten Nutzung einer Luftbildaufnahme in einer Immobilienanzeige im Internet.

1. Was ist passiert?

Eine Firma hat eine Aufforderung zum Unterlassen eines bestimmten Verhaltens erhalten. Anlass ist die Verwendung einer Luftbildaufnahme in einer Anzeige auf einem Immobilienportal, welche ohne Lizenz aus dem Angebot der Suchmaschine Bing kopiert und online gestellt wurde. An diesen Luftbildern hat die Blom Deutschland GmbH die Rechte inne.

2. Was wird gefordert?

Für die Blom Deutschland GmbH wird neben der Unterlassung des streitgegenständlichen Verhaltens auch Schadensersatz, Ersatz der anwaltlichen Abmahnkosten sowie der Ersatz von Dokumentationskosten gefordert. Eine vorformulierte Unterlassungserklärung ist dem Schreiben nicht beigefügt.

Der Schadensersatz für die Verwendung eines Luftbildes in einer Größe von 30x30 cm soll bei 1.950 Euro liegen, zzgl. eines Zuschlags von 50 % für eine unterlassene Quellenangabe, insgesamt also über 2.900 Euro.

Die Abmahnkosten (Rechtsanwaltskosten) der Anwaltskanzlei Meissner & Meissner werden bei der Beanstandung von Urheberrechtsverletzungen vorliegend auf Grundlage eines Gegenstandswerts in Höhe von 7.500,00 EUR berechnet. Die Rechtsanwaltsgebühren für die Abmahnung bei einer 1,3-fachen Geschäftsgebühr betragen dann 612,80 EUR ohne MwSt.

Die o. g. Dokumentationskosten in Höhe von 95,00 EUR sollen dadurch entstanden sein, dass die Blom Deutschland GmbH eine Firma GEKA GmbH beauftragt hat, die recherchierten Verstöße zu dokumentieren, die Beweismittel zu sichern und die Rechercheergebnisse in gerichtsverwertbarer Weise zusammenzustellen und an die Blom Deutschland GmbH zu übermitteln.

3. Was sollen Sie tun?

Sind Sie auch von einer solchen Abmahnung betroffen oder befinden Sie sich bereits im gerichtlichen Verfahren? Rufen Sie uns gleich an! Die Prüfung Ihrer Unterlagen und unsere Ersteinschätzung sind für Sie kostenlos. Schicken Sie uns Ihre Unterlagen per E-Mail, per Fax oder Post (unsere Kontaktdaten finden Sie auf der rechten Seite). Wir sind im gesamten Bundesgebiet tätig und haben in über 10 Jahren zahlreiche urheberrechtliche Verfahren geführt. Darüber hinaus raten wir, nichts zu übereilen und bis zu einer kompetenten Beratung diese Tipps zu befolgen:

  • Sie sollten nicht selbst die Gegenseite oder die Kanzlei Meissner & Meissner kontaktieren.
  • Sie sollten vorläufig keine (Unterlassungs-)Erklärung abgeben.
  • Sie sollten einstweilen noch keine Abmahnkosten bezahlen oder Auskünfte erteilen.
  • Rufen Sie uns an und lassen Sie sich beraten.

4. Warum unsere Kanzlei?

Das Urheberrecht mit gewerblichen Bezügen gehört in den Bereich „Gewerblicher Rechtsschutz”. Alle Rechtsanwälte unserer Kanzlei Dr. Damm & Partner sind Fachanwälte für gewerblichen Rechtsschutz. Dr. jur. Ole Damm hat zudem im Bereich Gewerblicher Rechtsschutz promoviert. Wir haben über 10 Jahre Erfahrung im Umgang mit Abmahnungen im Gewerblichen Rechtsschutz und mehrere Verfahren bis zum Bundesgerichtshof begleitet. Wir helfen auch Ihnen im Umgang mit einer urheberrechtlichen Abmahnung oder beraten Sie allgemein zu urheberrechtlichen Themen. Auf unserer Kanzleiseite finden Sie über 7.000 Urteile und Beiträge zum Bereich Gewerblicher Rechtschutz/IT-Recht, die werktäglich um neue Einträge ergänzt werden.

Rechtsanwalt

Dr. jur. Ole Damm

Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz

Fachanwalt für IT-Recht


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