Abmahnungen von FROMMER Legal an Airbnb Vermieter

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I. Wer mahnt ab: FROMMER Legal!

Vor einigen Jahren hat die Kanzlei FROMMER, unter dem Namen Waldorf FROMMER, einen gewissen zweifelhaften Ruhm erlangt. Die Kanzlei war und ist spezialisiert auf urheberrechtliche Abmahnungen aufgrund von Nutzungen von Tauschbörsen (so genanntes Filesharing) im Internet für Tonträgern, Filme und Videos aller Art. Die Kanzlei firmiert nun unter der Kennzeichnung beziehungsweise dem Namen FROMMER Legal.


II. Wen mahnt FROMMER Legal ab: Kurzzeitvermieter z.B. bei Airbnb!

FROMMER Legal mahnt unter anderen auch Airbnb-Vermieter ab. Bei Airbnb-Vermietungen und sonstigen Vermietungen im Kurzzeitbereich von Zimmern, Apartments und Wohnungen beziehungsweise Feriendomizilen wird oftmals vom Vermieter ein Zugang zu einem lokalen Internetanschluss ermöglicht. Somit besteht die Möglichkeit, dass die Mieter illegale Tauschbörsen-Angebote über diesen Internetanschluss zur Verfügung stellen, beziehungsweise veröffentlichen. Das rechtliche Problem an diesem Tauschbörsen besteht darin, dass einer Unbegrenzten Zahl von Usern die Dateien zur Verfügung gestellt werden. Manche vermeintlich seriösen Streamingdienste sind illegal, ohne dass der User, hier der Mieter davon Kenntnis hat.


III. Aktuelle Titel die von FROMMER Legal abgemahnt werden:

FROMMER Legal meldet sich zum Beispiel für Warner Brothers Entertainment Inc., Kalifornien. Konkret werden zum Beispiel Folgen der Video-Serie „The White Lotus“ per Abmahnung verfolgt.

Weitere Rechteinhaber, die von FROMMER Legal vertreten werden:

  • Constantin Film Verleih GmbH
  • LEONINE
  • Twentieth Century Fox
  • etc.


IV. Was verlangt FROMMER Legal:

FROMMER Legal verlangt Unterlassung –, Schadensersatz –, und Aufwendungsersatzansprüche:

  1. Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungsverpflichtungserklärung, hier wird dem Abgemahnten eine vorformulierte Erklärung vorgelegt.
  2. Ersatz des entstandenen Schadens, in aktuellen Fall bei drei Folgen einer Video-Serie 1350 €.
  3. Ersatz der Anwaltskosten in Höhe von 308,60 €.



V. Was tun bei einer Abmahnung durch FROMMER Legal:

  1. Ruhe bewahren und die Fristen notieren.
  2. Die Angelegenheit unbedingt ernst nehmen.
  3. Es handelt sich hier nicht um einen Fall für den Verbraucherschutz, sondern tatsächlich um einen urheberrechtlich problematischen Fall.
  4. Keine voreiligen Erklärungen ohne rechtlichen Rat abgeben, insbesondere die vorformulierte Unterlassungserklärung nicht abgeben.
  5. Keine direkten Zahlungen leisten.
  6. Sachverhalt recherchieren, wer gegebenenfalls für die abgemahnte Verletzung verantwortlich ist.
  7. Unbedingt anwaltliche Hilfe hinzuziehen. Diese Fälle, insbesondere hier im Zusammenhang mit der Airbnb Vermietung sind komplex und rechtlich anspruchsvoll. Eine abgegebene Unterlassungsverpflichtungserklärung ist ein Leben lang bindend.
  8. Entgegen Veröffentlichungen von FROMMER Legal existiert insbesondere bei der Airbnb Vermietung keine generelle Haftung des Vermieters. In einem solchen Fall ist also genau sachlich und rechtlich zu prüfen und es sollte sehr überlegt bei der Verteidigung vorgegangen werden.


Wenn Sie betroffen sind, setzen Sie sich mit uns in Verbindung und Sie können von unserer jahrelangen Erfahrung im Urheberrecht und Medienrecht profitieren.




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