Abo nach Sex-Dating auf Plattformen der MediaWeb Solution B.V. (affaire.xxx)
- 2 Minuten Lesezeit
Betroffene berichten uns, dass sie nach Online-Sex-Dating auf Plattformen der MediaWebSolution B.V. wie affaire.xxx und date69.net unbewusst Zahlungen für einen kostenpflichtigen Abovertrag hätten leisten müssen.
Wir konnten schon vielen Betroffenen, die in Abofallen geraten waren, helfen. Erfahren Sie hier mehr.
Welche Masche steckt dahinter?
Derartige Dating-Plattformen sind fast immer nach dem gleichen Muster aufgebaut. Die erstmalige Anmeldung/Erstellung eines Profils ist für gewöhnlich kostenlos. Um jedoch mit anderen potenziellen Dating-Partnern Kontakt aufnehmen oder z. B. Fotos sehen zu können etc. bedarf es des Abschlusses einer kostenpflichtigen Mitgliedschaft.
Betroffene berichten uns, dass ihnen die Kostenpflichtigkeit entweder gar nicht bewusst gewesen sei oder sie von einer einmaligen Mitgliedschaftsgebühr ausgegangen seien. Jedenfalls sei ihnen nicht bewusst gewesen, einen teuren Abovertrag abzuschließen. Teilweise seien wohl auch Kündigungen nicht akzeptiert worden, sodass sich der Abovertrag ungewollt immer weiter verlängert habe.
Werden die geforderten Beträge dann nicht gezahlt bzw. zurückgebucht, drohen Mahnungen durch Inkassodienstleister und/oder Anwälte. Beides ist jeweils mit immer höheren Kosten verbunden.
Unser Rat
In derartigen Dating Abo-Fällen bestehen gute Verteidigungschancen.
Es ist zunächst zu prüfen, ob die Forderung überhaupt zu Recht geltend gemacht wird, sprich ob überhaupt ein wirksamer Vertrag zustande gekommen ist. Hier könnte bereits nicht ausreichend auf die Gebührenpflichtigkeit hingewiesen worden oder einzelne Vertragsklauseln unwirksam sein. Zum Teil werden auch Kündigungen, die von Nutzern ausgesprochen werden, zu Unrecht nicht akzeptiert.
Hier ist eine anwaltliche Prüfung und Verteidigung sinnvoll.
Dies gilt insbesondere für die Vollstreckung etwaiger Gegenforderungen, etwa der Rückzahlung zu Unrecht erhobener Beiträge. Hier dürfte die Hilfe eines spezialisierten Rechtsanwaltes effizient sein, da die meisten Plattformbetreiber ihren Sitz im Ausland – im vorliegenden Fall in den Niederladen – haben.
Wir helfen Ihnen!
Gerne nehmen wir eine kostenfreie und unverbindliche Ersteinschätzung Ihres Falles vor.
Wir konnten schon viele Betroffene aus derartigen Abos retten.
Als direkter Ansprechpartner stehe ich Ihnen dafür jederzeit gern zur Verfügung.
Wenden Sie sich hierzu gerne an unsere spezielle Sofort-Hilfe-E-Mail-Adresse:
kontakt@e-commerce-kanzlei.de
Sie erreichen uns gerne auch telefonisch:
0221. 9 758 758 0
Weitere Informationen finden Sie auf unserer Homepage:
Ihr Sebastian Günnewig
Rechtsanwalt und Datenschutzbeauftragter (TÜV)
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