Abstandsverstoß auf der Autobahn – Verteidigungsansätze

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schutte.legal vertritt häufig Lkw-Fahrer und Vielfahrer, die auf deutschen Autobahnen unterwegs sind und hier einer Abstandsmessung zum Opfer fallen. 

Hierbei ergeben sich nach Auswertung des jeweiligen sogenannten Tatvideos einige Verteidigungsansätze. Einige sind bereits so offensichtlich, dass Sie spätestens im Gerichtssaal auch von den Gerichten gehört werden. Andere wiederum sind eher versteckt und man muss als Verteidiger, so Rechtsanwalt Torsten Schutte, das Gericht darauf hinweisen und dafür sensibilisieren, dass eine entsprechende Einzelfallbewertung vorzunehmen ist. 

Die Situation ist meistens relativ eindeutig: 

Auf dem meistens rechten Fahrstreifen befinden sich in den allermeisten Fällen eine erhebliche Anzahl von Lkw, die gleich einer Perlenschnur hintereinander fahren. Die vorgeschriebene Höchstgeschwindigkeit auf deutschen Autobahnen ist 80 km/h, und weiter schreibt der Gesetzgeber vor, dass der jeweilige Abstand zum Vordermann mindestens 50 Meter betragen muss, wenn der Lkw mit 50 km/h oder mehr auf Autobahnen gefahren wird. Hieraus ergeben sich, anders als zum Beispiel aus der Sicht eines Pkw-Fahrers, wo der Geschwindigkeitswert entscheidend ist für den einzuhaltenden Abstand (halber Tachowert), erhebliche Diskrepanzen in der rechtlichen Bewertung des Sachverhalts. 

Der Lkw-Fahrer ist durch die pauschale Herangehensweise, dass er immer mindestens 50 Meter Abstand einzuhalten hat, eher in der Gefahr, eine entsprechende Abstandsunterschreitung zu begehen und damit besonders gefährdet. So auch in den überwiegenden Fällen, die der Kanzlei vorliegen. Man sieht häufig ein Tatvideo, in dem die Lkws auf die Messstelle zufahren. Nicht zu erkennen ist hierbei, ob zum Beispiel die Lkws bergauf fahren, ob die Lkw bergab fahren, oder ob zum Beispiel der Fernbereich der Messung, der eine wesentliche Rolle bei der Auswertung der Messung spielt, eine Kurvenfahrt beinhaltet. 

All diese Merkmale sind von den Messbeamten zu untersuchen. Aufgrund der Masse der Fälle wird dies häufig nicht oder nicht sorgfältig genug durchgeführt. Hierbei ist zu bemerken, dass die Lkw-Fahrer, also die Mandanten von schutte.legal, im Prinzip kein auffälliges Fahrverhalten zeigen, wenn sie in solch eine Messung geraten. Und genau dieses auffällige Fahrverhalten ist aber dasjenige, das der Gesetzgeber vom betroffenen Lkw Fahrer verlangt, wenn er sich darauf beruft, dass er für den Abstandsverstoß nicht verantwortlich sei oder aber, dass er im Prinzip in der tatsächlichen Situation nichts dagegen machen konnte.

Es ist so, dass der Gesetzgeber fordert, dass der jeweilige Betroffen sich gleich einem „idealtypischen Kraftfahrer“ verhält. Dies ist, wenn man nur ein- bis zweimal in der Woche auf der Autobahn fährt, schlicht und ergreifend ein Fantasiegebilde.

Die Verteidigungsansätze ergeben sich daher aus dem Video selbst, aus der Ermittlungsakte und aus dem persönlichen Gespräch mit dem Disponenten, der Rücksprache mit dem Fahrer halten kann, oder aber mit dem Fahrer selbst. Häufig ist eine sogenannte Sandwich-Situation anzutreffen, bei der der Fahrer sich dann in folgender Situation wiederfindet, in der es dann darum geht, dass in die Messstelle eingefahren wird und vor dem Betroffenen Lkw-Fahrer ein vorausfahrendes Fahrzeug fährt (logischerweise), aber hinter dem Fahrzeug des Betroffenen ebenfalls ein Lkw fährt, der zum Beispiel Abstand zum Betroffenen in Höhe von 55 Metern hat. In dieser Sandwich Situation ist es nicht möglich, adäquat zu reagieren. 

Wenn man bei einer Unterschreitung zum Vordermann, zum Beispiel etwa 40 Meter, diese 10 Meter wieder aufbauen muss, hat man auf einen hinter einem fahrenden Lkw den Abstand ebenfalls unterschritten. Da der Gesetzgeber ein zumindest sichtbares Abbremsen im Tatvideo fordert, ist zweifelhaft, ob ein solches Abbremsen in einer solchen Situation situationsgemäß sein kann. Viele Gerichte sehen hierin eine unverhältnismäßige Forderung an den jeweiligen Fahrer und sind damit einverstanden, die Geldbuße zu reduzieren auf zum Beispiel 55 Euro, also unterhalb der Punktegrenze. Oder aber das Verfahren wird insgesamt eingestellt.

Da der Abstandsverstoß nie wegzudiskutieren sein wird, ist es also die Pflicht, Entlastungsansätze zu finden. schutte.legal verfolgt mit der Verteidigung nicht immer den Freispruch oder die Einstellung des Verfahrens, sondern versucht zu tun, was die Bußgeldbehörden häufig vernachlässigen, nämlich Entlastungsmomente für die Betroffenen zu finden. Insoweit empfiehlt Rechtsanwalt Torsten Schutte seinen betroffenen Lkw-Fahrern und auch den Vielfahrern, bei Abstandsverstößen in jedem Fall einen Anwalt die Ermittlungsakte einholen zu lassen und in jedem Fall das Tatvideo einzusehen, damit für den Gerichtsprozess eine entsprechende Verteidigung aufgebaut werden kann.

Oftmals ergeben sich auch in der gemeinsamen Einsichtnahme in das Tatvideo Erklärungsansätze oder aber Rechtfertigungsansätze aus Sicht eins Gerichts, sodass die Verteidigung lediglich zustimmen muss, um ein vernünftiges Ergebnis für den Betroffenen zu finden.


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

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