ABGASSKANDAL-SCHADENSERSATZ JETZT-AUTO UND WOHNMOBIL BEHALTEN

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schutte.legal, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verkehrsrecht Torsten Schutte informieren, dass praktisch in jedem Dieselfahrzeug, dass heutzutage noch auf deutschen Straßen fährt, eine unzulässige Abschalteinrichtung verbaut sein dürfte. Alle Fahrzeuge, die bereits umgerüstet sind, erwarten ein neues UPDATE. Damit ist nach Ansicht von Prozessspezialist Rechtsanwalt Torsten Schutte bewiesen, dass das ursprüngliche Update illegal war. Die Grenzwerte werden bis heute nicht eingehalten.


Lassen Sie sich nicht von Herstellern und Behörden an der Nase herumführen. Lassen Sie sich nicht davon beeindrucken, dass Ihr Autohaus oder der Hersteller oder die Behörde von einer Bagatelle ausgeht, die nun "durch ein Update beseitigt werden muss."


Nehmen Sie Ihre Rechte selbst in die Hand. Klagen Sie zum Beispiel mit der Kanzlei schutte.legal auf Schadensersatz in Höhe des Kaufpreises.

Eine Rückgabe des Fahrzeugs ist nicht notwendig. Eine solche Rechtsprechung ist von den Herstellern gewünscht aber nicht die Konsequenz.

Ihre Ansprüche sind nicht verjährt:

1. Ist Ihr Fahrzeug auch durch das damalige "Update" nicht sauberer geworden. Sie wurden also erneut geschädigt.

2. Sind Fahrzeuge, die bislang noch nicht zurückgerufen wurden ohnehin erst jetzt tatsächlich "angreifbar": Bei den allermeisten Dieselfahrzeugen hält kaum eines die Grenzwerte von Stickoxid und CO2 ein.

3. Kann erst mit dem EUGH Urteil C-100/21 von einer gesicherten Rechtsprechung ausgegangen werden, sodass erst seitdem überhaupt erst rechtssicher geklagt werden kann.


schutte.legal und Rechtsanwalt Torsten Schutte kämpfen persönlich für Ihr Recht in ganz Deutschland. Rechtsanwalt und Fachanwalt Torsten Schutte hat eine erhebliche Prozesserfahrung. schutte.legal bringt Sie auf Augenhöhe mit den Herstellern und Großkanzleien. Im Gerichtssaal wird für Ihr Recht gekämpft und nicht wortlos zugeschaut. Überzeugen Sie sich selbst. Rechtsschutz an Bord? Rufen Sie an und buchen Sie über www.anwalt.de einen verbindlichen Videotermin (die Kosten übernimmt die Rechtsschutzversicherung).



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