Accessio/Driver & Bengsch AG: BGH hebt Urteil des Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgerichts auf

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München, den 13. Oktober 2015: Der Bundesgerichtshof hat mit Beschluss vom 18. August 2015 ein Urteil des Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgerichts vom 12.Juni 2014 aufgehoben. Geklagt hatte in dem Verfahren ein von CLLB Rechtsanwälte betreuter Anleger, der aufgrund der von der Accessio AG betriebenen Anlageberatung hohe Verluste erlitten hatte.

Der Bundesgerichtshof stellte nun fest, dass das OLG Schleswig den Kläger in seinen Grundrechten verletzt habe, weil er ihm nicht hinreichend rechtliches Gehör gewährt habe.

„Der Bundesgerichtshof bestätigt damit im Ergebnis unsere Rechtsansicht, wonach die Vorgehensweise des OLG Schleswig, wichtige Rechte der Verfahrensbeteiligten zu beschneiden, keinesfalls rechtmäßig sein kann “, so der Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht, Rechtsanwalt Christian Luber, LL.M., M.A., von der auf Kapitalmarktrecht spezialisierten Kanzlei CLLB Rechtsanwälte mit Büros in München, Berlin und Zürich, die bereits zahlreiche Accessio-Geschädigte vertritt. „Erfreulich ist auch, dass der Bundesgerichtshof nun deutliche Worte gefunden hat. Denn die Bezugnahme auf grundrechtliche Verletzungen der Klägerrechte kann nur als handfeste Zurechtweisung des Oberlandesgerichts durch den Bundesgerichtshof gewertet werden. Wir hoffen daher, dass das OLG dies nun anerkennt und zukünftig wieder versuchen wird, den Sachverhalt umfassend aufzuklären.“

Rechtsanwalt Luber empfiehlt Betroffenen, anwaltlichen Rat von auf Kapitalmarktrecht spezialisierten Rechtsanwälten in Anspruch zu nehmen.


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