Abo+Fake Profile: flirtano GmbH – Vorsicht vor kostenloser Test-Mitgliedschaft (milfs.de)

  • 2 Minuten Lesezeit

Um dieses Video anzuzeigen, lassen Sie bitte die Verwendung von Cookies zu.

Bei der flirtano GmbH handelt es sich um einen Betreiber von verschiedenen Datingseiten und Flirtportalen im Netz. Die flirtano GmbH hat ihren (Schein-)Sitz in Bremen. Sie betreibt u.a. die seite milfs.de.

Kostenlose Registrierung lockt an

Wie bei dieser Art von Datingplattform üblich, ist die Registrierung auf den Portalen zunächst kostenlos. Allerdings können mit der Gratis-Mitgliedschaft nicht alle Funktionsweisen des Portals genutzt werden. Um Nachrichten schreiben und empfangen zu können oder die Profile der anderen Mitglieder vollständig ansehen zu können, muss eine Premium-Mitgliedschaft abgeschlossen werden.

Probe-Premium-Mitgliedschaft verführt

Den Mitgliedern wird eine Schnuppermitgliedschaft für 14 Tage zum Preis von einem Euro angeboten. Davon ausgehend, es handele sich um eine einmalige Zahlung und nicht um ein Abonnement, tappen viele Nutzer in die Falle. Dass auch die 14 Tage Schnuppermitgliedschaft mit einwöchiger Frist gekündigt werden muss, ergibt sich erst aus den AGB.

Vorsicht vor Fake-Profilen

Eine weitere Problematik stellt der Einsatz von Fake-Profilen (Moderatoren) dar. 

Über die Problematik des Einsatzes von Fake Profilen gaben wir u.a. Auskunft in einem Fernsehbeitrag des NDR – Panorama die Reporter (STRG_F):

https://www.ndr.de/fernsehen/sendungen/panorama_die_reporter/Undercover-als-Chatschreiberin-Abzocke-Flirtportal,sendung1098906.html


Fehlende Kündigung wird teuer

Die flirtano GmbH beginnt sodann, monatlich 89,90 € bei den Mitgliedern abzubuchen. Nach der 14-tägigen Schnuppermitgliedschaft verlängert sich der Vertrag nämlich laut AGB für 6 Monate.

Bereits mehrfach wurde gerichtlich entschieden, dass eine Verlängerung einer Probemitgliedschaft unzulässig ist. Allenfalls wird dies gelten, wenn dies aufgrund einer Klausel in AGB erfolgt, welche für die Nutzer inhaltlich überraschend und somit unwirksam ist.

Die nächsten Schritte

Wichtig ist, dass Sie zunächst eine wirksame schriftliche Kündigung vornehmen, um zukünftige Abbuchungen oder Zahlungsaufforderungen möglichst zu vermeiden. Aufgrund der unwirksamen AGB-Klauseln besteht auch die Chance, gegen bereits erfolgte Zahlungen vorzugehen. Dazu sollten Sie sich unbedingt anwaltlich beraten lassen. Gerne helfen wir Ihnen bei der Durchsetzung Ihrer Rechte.

Wenden Sie sich hierzu gerne an unsere spezielle Sofort-Hilfe-Adresse: 

kontakt@e-commerce-kanzlei.de

Sie erreichen uns gerne auch telefonisch: 0221. 9 758 758 0

Weitere Informationen finden Sie auf unserer Homepage: 

www.e-commerce-kanzlei.de

 

Ihr Sebastian Günnewig 

Rechtsanwalt und Datenschutzbeauftragter (TÜV)



Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Dipl.-Jur. Dipl.-Kfm. Sebastian Günnewig , DSB (TÜV)

Beiträge zum Thema