Achtung Abo Offerte: Gewerbe Register – Handelsregisterbekanntmachungen
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Derzeit werden Schreiben verschickt, welche aufgrund der Aufmachung und des Textes beim Adressaten den Anschein erwecken könnten, eine behördliche Forderung zu sein. Überschrieben sind die Briefe mit „Gewerbe Register Handelsregisterbekanntmachungen“.
Tatsächlich handelt es sich jedoch um eine Offerte, also ein Angebot zum Vertragsschluss.
Kein behördliches Schreiben
Auf ein behördliches Schreiben deuten vor allem der Barcode mit einem Aktenzeichen und der grau unterlegte Rahmen mit dem original Handelsregisterauszug und der Überschrift „Offerte vom xx.xx.xxxx Amtsgericht xx“ hin.
Zwar wird im Anschreiben auch deutlich darauf hingewiesen, dass bisher keine laufenden Geschäftsbeziehungen bestehen und die betriebene Datenbank lediglich Marketingzwecken dient. Jedoch ist auch von einer Löschung der Daten die Rede, welche bei flüchtigem Hinsehen auch auf die Löschung des offiziellen Handelsregisterbeitrags verstanden werden kann.
Geschickter Zeitpunkt
Gerade im unmittelbaren zeitlichen Zusammenhang mit der offiziellen Handelsregistereintragung, bei der auch Kosten entstehen, sind Unternehmer oft bei Erhalt solcher Schreiben verwirrt und reagieren daher auf die dubiosen Anschreiben oder zahlen ohne genau das Kleingedruckte zu lesen und tappen so in den Abovertrag.
Unser Rat
Ist Ihnen Ähnliches widerfahren, besteht zunächst kein Grund zur Sorge. Es ist fraglich, ob hier überhaupt ein wirksamer Vertrag zustande gekommen ist. Mit einem spezialisierten Rechtsanwalt stehen die Erfolgschancen gut, dass Sie gegen den betrügerischen Anbieter vorgehen können.
Gerne nehmen wir eine kostenfreie und unverbindliche Ersteinschätzung Ihres Falls vor.
Wenden Sie sich hierzu gerne an unsere spezielle Sofort-Hilfe-E-Mail-Adresse:
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Sie erreichen uns gerne auch telefonisch:0221. 9 758 758 0
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Ihr Sebastian Günnewig
Rechtsanwalt und Datenschutzbeauftragter (TÜV)
Stand: Juni 2016
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