Achtung - kt-investments! Festgeldbetrug! Anwaltsinfo!

  • 3 Minuten Lesezeit

Wir kommen mit dem Vorstellen und Aufzählen von Anbietern von Festzinsprodukten kaum hinterher. Etliche Anbieter, viele unseriös und sogar betrügerisch, tummeln sich im Internet, um häufig mit "Hochglanz-" homepages dem anlagesuchenden Publikum ihre Produkte feilzubieten.

Höchste Obacht ist geboten - leider auch in diesem Fall, dem Fall von kt-investments!

kt-investments mit den klassischen Betrugs-Indizien

Ein solcher Fall liegt auch bei der Firma kt-investments vor. Einer angeblichen Firma aus Brüssel, die hohe Zinsen und flexible Lauf­zeiten verspricht.

Nach dem Bericht der Stiftung Warentest vor geraumer Zeit liegen auch hier die typischen Indizien eines Anlagebetrugs vor.

So werden bzw. wurde auf der Webseite kt-investment.com, die für eine nicht näher bezeichnete „KT Investment“ aus Brüssel stehen soll, Zinsprodukte angeboten. Danach lägen der Zeitschrift Finanztest entsprechende Schreiben vor, in denen Interessierten befristete Angebote für ein einjähriges Fest­geld mit bis zu 5,70 Prozent Zinsen pro Jahr angeboten wurde - Zinssätze höher als am Markt erhältlich, aber gleichzeitig nicht so hoch, als dass sie umgehend Argwohn beim Publikum auslösten. Ein üblicher psychologischer Trick in dieser Branche.

Interessant im Übrigen schon der Hinweis des Angebots: „Gültig­keits­dauer 48 Std“. 

Das Impressum ohne Nennung der Zuständigen

Ebenfalls ein klares Indiz für Unseriösität. Denn Markenzeichen der Branche ist ebenfalls, Zeitdruck beim Leser zu erzeugen.

Interes­sierte sollten sich weiterhin mit der Kopie ihres Reisepasses oder Personal­ausweises ausweisen, was ebenfalls unseriös ist. 

Zudem: Die Seite, die im Impressum keine Zuständigen benennt, besteht auch erst seit kurzer Zeit. 

Aber: Die Betreiber behaupten, „seit mehreren Jahren mit Investmentfonds, Versicherern, Banken“ zusammen­zuarbeiten. 

Kurzum: Ein Sammelsurium der typischen "Szene-Indizien", die ein tolles Zins-Produkt auf Hochglanzpapier verkaufen wollen, aber letztlich den Anleger um sein Geld bringen wollen.

Die homepage ist mittlerweile abgeschaltet worden

Zwar ist die homepage mittlerweile bereits abgeschaltet - gleichwohl, sollten Sie ein Angebot der Firma erhalten, lassen Sie bitte die Finger davon!

Und sollten Sie sich bereits die Finger verbrannt haben, kommen Sie zu uns!

Auch hier dürfte aber die "Betrugs-Karawane" wohl weitergezogen sein und versucht - nach Aufdeckung ihrer Betrugs-Versuche - nun mutmaßlich unter neuem Namen und neuem Online-Auftritt einen weiteren anderen Versuch, denn anlagehungriges Geld ist in Deutschland bekanntermaßen weiterhin genug vorhanden.

Haben Sie negative Erfahrungen mit kt-investments und auch keine Auszahlung erhalten?

Lassen Sie Ihre Ansprüche prüfen und erfolgreich durchsetzen!

Wenn Sie schlechte Erfahrungen mit kt-investments haben oder Opfer eines betrügerischen Brokers geworden sind, steht Ihnen die Berliner Kanzlei Dr. Späth und Partner mit einer fundierten und kompetenten Beratung und Durchsetzung Ihrer Ansprüche zur Seite. 

Wir werten Ihre Situation aus und klären Sie darüber auf, welche Schritte nun erforderlich und erfolgversprechend sind, damit Sie Ihr investiertes Geld zurückbekommen. 

Wir prüfen Ihre Bereicherungs- und Schadensersatzansprüche. Soweit sich ein Anlagebetrug herausstellen sollte, melden wir für Sie den Anlagebetrug bei der Bundesanstalt für Finanzaufsicht (BaFin) und anderen Behörden und leiten strafrechtliche Schritte ein. 

Setzen Sie sich gern für eine kostenlose Erstberatung mit uns in Verbindung!

Dr. Späth und Partner mbB

Kurfürstendamm 102

10711 Berlin

kanzlei@dr-spaeth.com

Tel.: 030/88 70 16 17

Bei der Berliner Kanzlei Dr. Späth und Partner mbB handelt es sich um eine der bekannten Kanzleien in Deutschland. Unsere Anwälte und Fachanwälte sind spezialisiert auf das Verbraucherrecht, insbesondere auch auf das Bank- und Kapitalmarktrecht an den Standorten Berlin und Hamburg. Seit über 20 Jahren vertreten wir u.a. Geschädigte in Kapitalanlage-Betrugsfällen erfolgreich außergerichtlich und vor Gericht.



Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Christian-Albrecht Kurdum

Beiträge zum Thema