Zinsfox - Achtung Festgeldbetrug! Anwaltsinfo!

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Bei dem Anbieter von Festgeldanlagen, der Schweizer Firma "Zinsfox" erhärtet sich der konkrete Verdacht, dass Anleger hier einem betrügerischen Kapitalanlageanbieter zum Opfer gefallen sind. 

Auf den ersten Blick stellt sich "Zinsfox" auf der website "zinsfox.com" als seriöser, geradezu konservativer Anbieter von Festgeldanlagen dar. 

Sehr gekonnt wird u.a. formuliert:

"Unser Hauptaugenmerk liegt auf Ihrem Wohlstand und Ihrer finanziellen Sicherheit."

Aber seien Sie bitte unbedingt vorsichtig!

Genau mit diesem zurückhaltenden, dem Produkt "Festzinsen" angemessenen Internet-Auftritt versuchen Firmen wie eben "Zinsfox" beim Anleger zu punkten.

Machen Sie sich bitte klar:

Vor der Website zinsfox.com hat bereits die Schweizerische Eidgenössischen Finanzmarktaufsicht FINMA eine Warnmeldung herausgegeben, s. hier:

https://www.finma.ch/de/finma-public/warnliste/zinsfox/

Nun hat auch die deutsche Bafin ausdrücklich vonr Zinsfox gewarnt undmitgeteilt, dass die in Zürich ansässige Firma ohne Erlaubnis Finanz- und Wertpapierdienstleistungen anbieten würde. 

Daher - Hände weg von zinsfox.com!

Warum unser Hinweis?

Ob somit die überwiesenen Gelder der Anleger wirklich wie versprochen angelegt wurden, ist sehr fraglich, den Beteuerungen geschulter Callcenter-Mitarbeiter ist oftmals nicht zu glauben.

Anleger bei zinsfox.com sollten daher nach Ansicht von Dr. Späth & Partner Rechtsanwälten unbedingt umgehend handeln, es besteht höchste Gefahr für die überwiesenen Anlegergelder, wenn nicht umgehend gehandelt wird!

Anleger sollten nicht in "die Falle tappen" und sich in trügerischer Sicherheit wiegen, denn die Täter nutzen hier oftmals den IBAN-Trick, was bedeutet, dass Empfängerbanken nicht mehr den Kontoinhaber des Empfängerkontos mit der IBAN abgleichen. Sprich: "Das Geld ist nicht weg, es hat jetzt nur ein anderer (Kontoinhaber)".

Außerdem könnten Ansprüche gegen die Verantwortlichen geprüft werden, z.B. gem. § 826 BGB genauso wie mögliche Ansprüche gegen fremde Kontoinhaber und Empfängerbanken.

Rechtsschutzversicherungen erteilen oftmals Kostenschutz für ein Vorgehen und Kanzleien wie Dr. Späth & Partner Rechtsanwälte stellen auch gerne eine kostenlose Anfrage bei der RS-Versicherung des Anlegers.

Betroffene Anleger, die über zinsfox.com ihr Geld angelegt haben, sollten nach Ansicht von Dr. Späth & Partner Rechtsanwälten eiligst handeln und können sich gerne an Dr. Späth & Partner Rechtsanwälte mbB wenden, die seit dem Jahr 2002, und somit seit 20 Jahren, schwerpunktmäßig im Bank- und Kapitalmarktrecht tätig sind.



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