Achtung: Neue Widerrufsbelehrung zum 11.06.2010!

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Zum 11.06.2010 tritt die neue Widerrufs- und Rückgabebelehrung in Kraft. Entgegen der früheren Regelung in Form einer Verordnung ist die neue Widerrufsbelehrung in der Hoffnung auf größere Rechtssicherheit für die Internethändler nunmehr in Gesetzesfassung gegossen. Internethändler sollten daher - zur Vermeidung von Abmahnungen - ihre Widerrufsbelehrungen überarbeiten und ab dem 11.06.2010 die neue Widerrufsbelehrung verwenden. Die neue Widerrufsbelehrung bietet dem Versandhandel dabei Vorteile, da zukünftig viel eher eine Zwei-Wochen-Frist Verwendung finden kann. Da in der Vergangenheit häufig fehlerhafte Widerrufsbelehrungen, zum Beispiel wegen der Widerrufsfristen, des Fristbeginns und der Informationspflichten abgemahnt worden sind, existieren aber viele strafbewehrte Unterlassungserklärungen, die teilweise auch der neuen Gesetzesfassung entgegenstehen könnten. Es sollte daher die neue Widerrufsbelehrung erst dann Verwendung finden, wenn sicher gestellt ist, dass damit kein Verstoß gegen eine alte Unterlassungserklärung vorliegt. Wichtig wäre in diesen Fällen, dass beispielsweise die Unterlassungserklärung rechtzeitig gekündigt oder die einstweilige Verfügung aufgehoben wird. Ansonsten läuft der Internethändler Gefahr, dass trotz Verwendung der neuen Widerrufsbelehrung eine Vertragsstrafe gegen ihn geltend gemacht wird. Es sollte daher, sofern in der Vergangenheit eine Unterlassungserklärung abgegeben wurde, eine einstweilige Verfügung oder ein Urteil ergangen ist, frühzeitig eine Beratung erfolgen, um Rechtsnachteile zu vermeiden.

Wir beraten Sie gern!

Rechtsanwalt Jörg Schwede


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

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