Achtung SOKA! Schweigen ist Gold! Reden jedoch keineswegs Silber...

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Besondere Achtsamkeit bei Anforderungen zur Eigenauskunft notwendig:

Es ist allgemeine Praxis bei den Sozialkassen, vor einer Forderung von Beiträgen eine Eigenauskunft zu verlangen. Ein scheinbar nebensächliches Dokument verlangt von dem Unternehmen die Bekanntgabe spezifischer Informationen. Eine mangelnde Sorgfalt kann hierbei in ungewollten Beitragsanforderungen resultieren, eventuell mit nachträglichen Forderungen für einen Zeitraum von bis zu vier Jahren. Extreme Vorsicht ist angeraten, wenn ein Steuerberater Daten an die Sozialkasse sendet, ohne vorher Rücksprache mit dem Unternehmensleiter gehalten zu haben.

Eine rechtliche Beratung ist unerlässlich, bevor Sie Auskünfte an die Sozialkassen weiterleiten.

Die Eigenauskunft: Mehr als nur banale Angaben

Obwohl der Fragebogen auf den ersten Blick harmlos wirkt, fordert er oft sensible Daten wie die Art der betrieblichen Aktivitäten, die Mitarbeiterzahl sowie die Betriebsidentifikationsnummer bei der Agentur für Arbeit. Diese Angaben sind für die Sozialkassen essenziell, um neue Beitragszahler zu erkennen, da sie nicht die Befugnis haben, Betriebe selbst zu inspizieren. Verschiedene Sozialkassen sind hierbei betroffen, inklusive SOKA-Bau, SOKA-Dach und Malerkasse.

Geboten ist Vorsicht: Ihre Informationen unterliegen der Überprüfung durch die Organisation, die aus Ihren Beiträgen finanziert wird. Unpräzise oder falsche Angaben können gravierende finanzielle Nachteile nach sich ziehen, die lediglich durch ein aufwendiges juristisches Verfahren korrigiert werden können.

Ambiguität bei Beitragsverpflichtungen

Einige Unternehmensführer sind der Ansicht, dass sie von der Beitragspflicht an Bau-Sozialkassen befreit sind, erleben aber dann eine böse Überraschung. Das rechtliche Rahmenwerk, welches die Einstufung in bestimmte berufliche Gruppen und damit auch die Beitragspflicht regelt, ist oftmals nicht klar definiert. In solchen Fällen ist eine solide rechtliche Argumentation vonnöten.

Nur ein im Bereich SOKA-Bau versierter Rechtsanwalt kann wirklich beurteilen, ob Ihr Betrieb beitragspflichtig ist oder nicht.

Die Bedeutung professioneller Hilfe in Bereich SOKA-Bau Recht.  

Die Frage der Beitragspflicht muss im Einzelfall und basierend auf qualifiziertem juristischen Fachwissen beurteilt werden. Unsere Juristen verfügen über umfangreiche Erfahrung in der Abwehr von Forderungen seitens der Sozialkassen und sind in den Verfahren der Sozialkassen gut bewandert. Sie können eine fundierte Einschätzung über die tatsächliche Beitragsverpflichtung Ihres Unternehmens abgeben und sicherstellen, dass alle Argumente, die gegen eine Beitragspflicht sprechen, angemessen in Betracht gezogen werden. Eine frühzeitige rechtliche Konsultation ist oft wirtschaftlicher als spätere Korrekturen.

Unsere auf SOKA-Bau fokussierten Rechtsberater bieten eine initiale Konsultation an, um Ihren Status und mögliche Handlungsoptionen zu klären.

Sie haben Fragen zum Thema SOKA-Bau? Rufen Sie uns gerne unverbindlich in einer unserer Kanzleien an. 


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