ADAXIO AMC GmbH / GMAC-RFC Bank GmbH – Zwangsvollstreckung wegen Formfehler unzulässig

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Die GMAC-RFC Bank GmbH vertrieb in den Jahren 2008 bis 2014 Baukredite an Endkunden. Dabei verfolgte sie ein spezielles Geschäftsmodell, das die GMAC-RFC Bank GmbH aus den USA übernahm.

Es ging dabei darum, Immobilienkredite massenhaft anzuwerben, ohne auf die erforderlichen Sicherheiten zu achten. Dies war deshalb nicht notwendig, weil die GMAC-RFC Bank GmbH aus den Krediten im Rahmen einer Verbriefung Wertpapiere kreierte.

Dabei wurden viele Kreditnehmer mit fragwürdigen Anlagemethoden über Strukturvertriebe im reinen Provisionsinteresse der GMAC-RFC Bank GmbH mit deren finanziellen Nachteilen überzogen.

Die GMAC-RFC Bank GmbH verlor daraufhin ihre Bank Lizenz. Im Jahre 2015 übernahm die ADAXIO AMC GmbH die ehemalige GMAC-RFC Bank GmbH und vollstreckt seitdem die häufig notleidend gewordenen Darlehen.

Rechtsanwalt Schröder unterstützt seit Jahren geschädigte Anleger. Dabei ist es gelungen, einen „Webfehler“ im System der Verbriefung festzustellen. Bereits mehrere Gerichte sind der Argumentation gefolgt, wonach die Berechtigung der ADAXIO AMC GmbH zur Zwangsvollstreckung aus der entsprechenden notariellen Urkunde nicht möglich ist.

In einer erneuten Entscheidung in einem PKH-Verfahren hat das Landgericht Chemnitz diese Verfassung geteilt.

Einer entsprechenden Klage des dortigen Anlegers wegen dieses Formfehlers wurde durch das Landgericht Chemnitz Erfolgsaussicht bestätigt.

Dieser Formfehler führt dazu, dass die Zwangsvollstreckung der ADAXIO AMC GmbH zum Stillstand gebracht und diese für unzulässig erklärt wird. Ggf. können auch erzielte Vollstreckungserlöse von der ADAXIO AMC GmbH zurückverlangt werden.

Soweit Sie von den berechtigten Vollstreckungsmaßnahmen der ADAXIO AMC GmbH betroffen sind, können Sie sich für weitere Informationen an die Anwaltskanzlei Schröder wenden.


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