Adaxio AMC GmbH/ GMAC-RFC Bank GmbH – Formfehler: Zwangsvollstreckung unzulässig

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Nach jahrelangen Ermittlungen und Auseinandersetzungen der Anwaltskanzlei Schröder mit dem Geschäftsmodell der Adaxio AMC GmbH ist nun der „Webfehler im System“ gefunden worden.

Die Zwangsvollstreckung der Adaxio AMC GmbH dürfte aufgrund eines durchgängig begangenen Formfehlers unzulässig sein.

Bekanntlich ist die Adaxio AMC GmbH Rechtsnachfolgerin der ehemaligen GMAC-RFC Bank GmbH. Diese finanzierte in den Jahren 2004 bis 2008 reihenweise Bauvorhaben. Dabei wurden sowohl Einfamilienhäuser als auch Anlageobjekte, oft zu zweifelhaften Bedingungen, finanziert.

Hintergrund war, dass die GMAC-RFC Bank GmbH ein Geschäftsmodell verfolgte, das die sogenannte „Verbriefung“ der Darlehen vorsah. Dies bedeutet, dass die Ansprüche aus den Darlehen und die dazugehörigen Sicherheiten nicht bei der GMAC-RFC Bank GmbH blieben, sondern an niederländische „Zweckgesellschaften“ abgetreten wurden.

Dort wurden aus den Darlehensansprüchen Wertpapiere hergestellt, die am Weltmarkt verkauft wurden. Die GMAC-RFC Bank GmbH übernahm in diesem Konstrukt die Aufgabe des Einwerbens der Darlehen und die Beitreibung der Darlehensforderungen. Zu diesem Zweck wurde dem Kunden gegenüber die Abtretung der Darlehen nicht offenbart. Nach außen hin wurde so getan, als sei die GMAC-RFC Bank GmbH weiterhin forderungsberechtigt hinsichtlich der Darlehen.

Kam es dann zu Zahlungsschwierigkeiten, weil die „Schrottimmobilien“ nicht den versprochenen Ertrag brachten, so leitete die GMAC-RFC Bank GmbH in eigenem Namen die Zwangsvollstreckung ein. Dies obwohl der Titel, der die GMAC-RFC Bank GmbH zur Zwangsvollstreckung berechtigt, in den meisten Fällen ebenfalls Eigentum der niederländischen Zweckgesellschaft war.

Waren diese Maßnahmen für sich genommen schon fragwürdig, so wurde es in der Folgezeit noch problematischer: Am 15.12.2014 trat nämlich eine Verschmelzung der GMAC-RFC Bank GmbH mit der Adaxio AMC GmbH in Kraft. Dies bedeutet, dass die GMAC-RFC Bank GmbH die Adaxio AMC GmbH „beerbte“. Als solche „Erbin“ ist die Adaxio AMC GmbH nicht automatisch zur Zwangsvollstreckung berechtigt. Sie ließ sich vielmehr in vielen Fällen von einem Notar die Berechtigung zur Zwangsvollstreckung erteilen. Dies jedoch zu Unrecht.

Die Zwangsvollstreckung von Seiten der Adaxio AMC GmbH ist weder formal noch der Sache nach berechtigt.

Daher hat sowohl das LG Bonn in einem Gerichtsverfahren gegen die Adaxio AMC GmbH als auch das AG Flensburg darauf hingewiesen, dass die Berechtigung der Adaxio AMC GmbH zur Zwangsvollstreckung fehlt.

Auch das AG Braunschweig hat die Praktiken der Adaxio AMC GmbH nicht anerkannt.

Dieser formale Fehler ist durchgängig aufgrund des Geschäftsmodells der GMAC-RFC Bank GmbH/ Adaxio AMC GmbH zu verzeichnen. Er bietet die Möglichkeit, die Zwangsvollstreckung der Adaxio AMC GmbH zum Stillstand zu bringen, diese für unzulässig zu erklären und gegebenenfalls erzielte Vollstreckungserlöse zurückzuverlangen.

Soweit Sie von der unberechtigten Zwangsvollstreckung der Adaxio AMC GmbH betroffen sind, können Sie sich für weitere Informationen an die Anwaltskanzlei Schröder wenden.



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