ADCADA International AG: Rückzahlungen ausgesetzt! Was können Anleger tun? Anwaltsinfo!

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Anleger der ADCADA Group werden derzeit mit schlechten Nachrichten konfrontiert.

So sollten z.B. laut den von der Adcada International AG, eingetragen im Handelsregister des Fürstentums Liechtenstein, ausgegebenen Inhaberschuldverschreibungen "-adcada.money Festzins 06-2019"

die Zinsen jeweils vierteljährlich nachträglich ausbezahlt werden. Die Laufzeit der Anlage sollte am 01. Juni 2019 beginnen mit einer Mindestlaufzeit von 1, 3 oder 4 Jahren und sollte mit einer Frist von 3 Monaten zum Ablauf eines vollständigen Jahres der Laufzeit, erstmals zum Ablauf der vereinbarten Mindestlaufzeit, gekündigt werden können.

Dr. Späth & Partner Rechtsanwälten mit Sitz in Berlin und Hamburg sind nun Anleger bekannt, die fristgerecht gekündigt hatten und auch die Sammelurkunde zurück gesandt wurde, und die Auszahlung eigentlich zum 1. Juni 2020 vorgenommen werden sollte, aber die Anleger immer noch keine Auszahlung erhalten haben. 

Stattdessen erreichte nun die Anleger eine E-Mail mit "Investoren-News ADCADA" vom 04.08.2020,  in der mitgeteilt wird, dass "die globalen wirtschaftlichen Konsequenzen der Corona Pandemie auch vor der ADCADA-Group nicht Halt" machen würden." "So wie jedes andere Unternehmen am freien Markt mussten auch wir teils erhebliche Einbußen aufgrund verzögerter Geschäftsabwicklungen, zahlungssäumiger Kunden sowie durch erhebliche Verzögerungen seitens unserer Lieferanten hinnehmen.

Um die ADCADA Group sicher durch die Krise manövrieren zu können, verwenden wir derzeit sämtliche liquiden Mitteln für das laufende Geschäft und nachhaltige Investitionen in die Zukunft. Dies zieht zum Teil harte strategische Entscheidungen nach sich, wie etwa der Umstand, dass bis auf weiteres auch alle Zins- und Kapitalrückzahlungen ausgesetzt werden. Selbstverständlich werden Ihnen alle dadurch entstandenen zeitweiligen Verluste durch die Auskehrung entsprechender Verzugszinsen ersetzt".

Sprich: Die ADCADA Group will wohl doch nicht die angekündigten Zinszahlungen und Rückzahlungen des Kapitals, sofern vom jeweiligen Anleger gewünscht, vornehmen aufgrund einer von ADCADA dargestellten schwierigen wirtschaftlichen Situation. 

Dabei ist fraglich, ob ADCADA mit dieser Argumentation durchdringt, denn die vierteljährlichen Zinszahlungen und Rückzahlung ggf. nach 1 Jahr, soweit der Kunde diese wünschte, war den Anlegern ja in der Sammelurkunde versichert worden.

So könnten Anleger neben einer fristgerechten Kündigung auch an eine fristlose Kündigung aus wichtigem Grund gem. § 314 BGB denken, aber auch die Anleihebedingungen überprüfen, ob die Verlängerung der Laufzeit rechtswirksam ist.

So hatte z.B. schon die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, BaFin, der der ADCADA-Group gehörenden ADCADA GmbH bereits mit Datum vom 29.05.2020 aufgegeben, das nach Ansicht der BaFIn unerlaubt betriebene Einlagengeschäft einzustellen, weil kein genehmigter Verkaufsprospekt vorlag. Gegen diesen Bescheid der BaFin wurden offensichtlich Rechtsmittel eingelegt, der Bescheid der BaFin ist damit zwar nicht bestandskräftig, aber sofort vollziehbar.

Betroffene ADCADA-Anleger sollten daher nach Ansicht von Dr. Späth & Partner nicht länger warten, sondern unbedingt alle ihre rechtlichen Möglichkeiten prüfen, um keine wertvolle Zeit zu verlieren.

Dabei sollte die Prüfung auch umfassen,  eventuell auch Ansprüche gegen die Firmenverantwortlichen persönlich, z. B. wegen Prospekthaftung oder ggf. auch unerlaubter Handlung, zu prüfen. Die rechtlichen Möglichkeiten müssen dabei immer im jeweiligen Einzelfall überprüft werden und beinhalten auch, eine kostenlose Anfrage an eine ggf. bestehende Rechtsschutzversicherung des Anlegers zu stellen.

Betroffene Adcada-Group-Anleger können sich gerne an Dr. Späth & Partner Rechtsanwälte mbB mit Sitz in Berlin und Hamburg wenden, die seit dem Jahr 2002, und somit seit fast 18 Jahren, schwerpunktmäßig im Bank- und Kapitalmarktrecht tätig sind und bereits zahlreiche Anleger notleidender Anleihen vertreten hatten (z. B. WBG AG, WGF AG, Deikon, First Real Estate, Getgoods etc.



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