Adler-Insolvenz – Tipps für Arbeitnehmer

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Ein Beitrag von Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck und Dr. Attila Fodor, Berlin und Essen.

Adler, eine Textileinzelhandelskette, ist eines der wenigen Unternehmen, die trotz gelockerter Insolvenzvorschriften in die (vorläufige) Insolvenz gegangen ist. Was bedeutet das für Arbeitnehmer, die bei Adler arbeiten – oder bei einem anderen insolventen Unternehmen? Worauf sollten sie in den kommenden Wochen und Monaten achten – und was sofort tun? Dazu der Kündigungsschutzexperte Anwalt Bredereck:

In der Insolvenz habe sich Adler zum Ziel gesetzt, alle Arbeitsplätze und Filialen zu erhalten: „Es soll alles so weiterlaufen, wie es bisher läuft.“ So zitiert BR24 einen Unternehmenssprecher in einem online-Artikel vom 11.01.2021.

Auch wenn sich Adler dieses Ziel gesetzt hat: Als Arbeitsrechtler rate ich dazu, dass sich Arbeitnehmer während der Insolvenz auf Änderungen in ihrem Arbeitsverhältnis vorbereiten.

1. Rechtsschutzversicherung prüfen

Was ich Arbeitnehmern bei Adler und anderswo dringend rate, ist, möglichst schnell eine arbeitsrechtliche Rechtsschutzversicherung, am besten mit einer Wartezeit von 3 Monaten, abzuschließen, beziehungsweise nachzuprüfen, ob die eigene oder die neue Rechtsschutzversicherung einen Versicherungsfall im Arbeitsrecht aktuell abdeckt oder abdecken würde.

Der Versicherungsfall ist im Fall einer Kündigung grundsätzlich gegeben beim Zugang des Kündigungsschreibens beim Arbeitnehmer.

2. Änderungen im Arbeitsverhältnis nicht einfach so hinnehmen

Zwar kann der Insolvenzverwalter Arbeitnehmern leichter, mit kürzeren Fristen kündigen. Dennoch gilt: Der Arbeitnehmer behält seinen (allerdings abgeschwächten) Kündigungsschutz, beispielsweise durch das Kündigungsschutzgesetz.

Das bedeutet: Wer eine Kündigung bekommt, sollte die Aussichten einer Kündigungsschutzklage prüfen lassen, genauso, wie wenn einem außerhalb des Insolvenzverfahrens gekündigt worden wäre – und unabhängig davon, ob man eine Rechtsschutzversicherung hat, die die Kosten übernimmt. Auch in der Insolvenz kann es sich lohnen, zu klagen, das gilt mitunter auch für Arbeitnehmer ohne Rechtsschutzversicherung!

Auch wichtig: Weder im Insolvenzverfahren, noch unter anderen Umständen ist man dazu verpflichtet, einen Aufhebungsvertrag zu unterschreiben! Auch hier gilt: Lassen Sie sich Bedenkzeit geben, falls man Ihnen einen Aufhebungsvertrag vorsetzt; besprechen Sie die Konditionen des Aufhebungsvertrages immer zuerst mit einem Arbeitsrechtler, Anwalt oder Fachanwalt für Arbeitsrecht, bevor Sie unterschreiben.

Dasselbe gilt für Änderungen am Arbeitsvertrag: Holen Sie sich Expertenrat ein, bevor Sie Ihre Zustimmung geben.

Haben Sie eine Kündigung erhalten? Droht Ihnen eine Kündigung? Haben Sie Fragen zu Ihrer Abfindung oder zum Aufhebungsvertrag?

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Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck vertritt seit 23 Jahren Arbeitnehmer und Arbeitgeber bundesweit bei Kündigungen und im Zusammenhang mit dem Abschluss von Aufhebungsverträgen und Abwicklungsvereinbarungen.

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