Ärger mit Ihrem Energieversorger Voxenergie?

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Bereits in der Vergangenheit fielen etliche Verbraucher auf die Lockangebote von  Strom- und Gasanbietern herein. Es wurde viele Verträge zu vermeintlich günstigen Konditionen abgeschlossen – letztlich wurden jedoch versprochene Neukundenboni oder Guthaben  nicht ausgezahlt, es kam zu versteckten Energiepreiserhöhungen oder der Anbieter erhöhte die Abschlagszahlungen während der Abrechnungsperiode massiv.

Energieversorger wie Teldafax, Flexstrom oder die BEV meldeten bereits Insolvenz an – die Kunden warten hier immer noch auf ihr Geld.

Aktuell steht der Anbieter Voxenergie vielfach in der Kritik u.a. wegen  untergeschobenen bzw. unter Verstoß gegen die Formvorschriften des § 41b EnWG zustande gekommenen Verträgen, rechtswidrigen massiven Preiserhöhungen ohne Einhaltung der vorgegebenen Ankündigungsfristen sowie abgelehnten Kündigungen / Widerrufen.

Auch die Verbraucherzentralen gehen aufgrund des fragwürdigen Verhaltens bereits juristisch gegen die Voxenergie GmbH vor, nachdem diese auf Abmahnungen nicht reagierten.

Wie auch in einem von unserer Kanzlei betriebenen Klageverfahren geht es hierbei oftmals darum, dass die monatliche Abschlagszahlung auf ein exorbitantes Niveau erhöht wurde und die Kunden trotz Kündigung nicht aus dem Vertrag herausgelassen werden.

Im Fall unserer Mandantschaft wurde der Abschlagsbetrag seitens der Voxenergie GmbH nicht einmal einen Monat nach Belieferungsbeginn  auf das Vierfache (!) angehoben. Auch wurde eine Preisanpassung nicht mit der vorgeschriebenen Frist angekündigt – die Kunden wurden stattdessen erst nach Inkrafttreten der Preiserhöhung hierüber informiert.

Hiergegen kann regelmäßig  erfolgreich vorgegangen werden.

Vielfach sind Preiserhöhungen bereits  aufgrund vereinbarter  Preisgarantien im Energieliefervertrag oder wegen Nichteinhaltung der in § 41 EnWG geregelten Fristen für die Ankündigung der Preissteigerungen unwirksam.

Bei wirksamen Preiserhöhungen  besteht in jedem Fall ein Sonderkündigungsrecht, welches umgehend ausgeübt werden sollte.

Erhöhungen der Abschlagszahlungen während der Abrechnungsperiode sind darüber hinaus in aller Regel unzulässig.


Sollte Sie ebenfalls Probleme mit Voxenergie oder einem anderen Energieversorger haben, so kontaktieren Sie mich gerne, um Ihre Ansprüche zeitnah prüfen zu können.



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