Air Berlin ist insolvent – hohe Verlustrisiken für Anleihegläubiger

  • 2 Minuten Lesezeit

Am 15.08.2017 hat die deutsche Fluggesellschaft Air Berlin die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens in Eigenverwaltung beim Amtsgericht Berlin-Charlottenburg beantragt. Anleger könnten jetzt hohe Verluste bis hin zum Totalverlust erleiden.

Die Fluggesellschaft Air Berlin wurde im Jahr 1978 gegründet. Die erste und bis 2002 auch einzige Strecke bestand nur von Berlin nach Mallorca. Im Jahr 2002 erweiterte Air Berlin die Reiseziele und flog seitdem auch andere europäische Städte an. Allerdings schrieb das Unternehmen seit 2008 rote Zahlen, die einzige Ausnahme war der Verkauf des Vielfliegerprogramms. Der Verlust im vergangenen Jahr wird auf etwa 782 Mio. Euro beziffert. Der Schuldenberg soll sich auf rund 1,2 Mrd. Euro belaufen. Während der Großaktionär Etihad Airways jahrelang in Air Berlin investierte und 29,2 Prozent der Gesellschafteranteile an der Airline hielt, hat sich Etihad im August dieses Jahres kurzerhand dazu entschieden, die finanzielle Unterstützung einzustellen. Die Beendigung der finanziellen Unterstützung durch Etihad hat für Air Berlin auch die unumgängliche, bevorstehende Insolvenz bedeutet. Der Bund stellt zwar Air Berlin einen Überbrückungskredit in Höhe von 150 Mio. Euro aus, dieser soll jedoch nur den Flugbetrieb besichern. Die Inhaber unbesicherter Anleihen könnten somit den Totalverlust erleiden.

Air Berlin PLC hat in den vergangenen Jahren mehrere Anleihen begeben. Im Jahr 2011 wurde eine Anleihe im Umfang von 75 Mio. Euro und einer siebenjährigen Laufzeit emittiert (ISIN: DE999AB100B4). 2014 folgte eine Schweizer-Franken/Euro-Anleihe in Höhe von 252 Mio. Euro mit einer fünfjährigen Laufzeit (ISIN: XS105179786/XS1423779187). Zudem laufen noch zwei Bonds mit einer Laufzeit bis 2020/21 mit einem Volumen von 231,4 Mio. US-Dollar und noch einige Wandelanleihen von 305,7 Mio. Euro.

Möglichkeiten für Betroffene aus Prospekthaftung und Vermittlerhaftung

Betroffene sollten die Insolvenzeröffnung abwarten und dann gegebenenfalls ihre Forderungen form- und fristgerecht beim zuständigen Insolvenzverwalter anmelden. Zudem sollte auch vorab rechtzeitig anwaltlicher Rat eingeholt werden, um mögliche Schadensersatzansprüche prüfen zu lassen und weitere rechtliche Möglichkeiten auszuschöpfen. In den seltensten Fällen kann die erzielte Insolvenzmasse sämtliche Forderungen bedienen. Grundlage der Schadensersatzansprüche könnte eine fehlerhafte Anlageberatung sein.

Sie haben Fragen? Wir sind für Sie da.

Sollten Sie weitere Fragen zu diesem Thema haben oder rechtliche Hilfe benötigen, rufen Sie uns einfach an oder nutzen Sie unseren kostenlosen Rückrufservice.

Die Anwaltskanzlei für Anlegerschutz, Bankrecht und Kapitalanlagerecht

Die IVA Rechtsanwalts AG ist eine auf den Anlegerschutz spezialisierte Rechtsanwaltskanzlei, die bundesweit ausschließlich geschädigte Kapitalanleger vertritt. Aufgrund unserer konsequenten Spezialisierung auf das Kapitalanlagerecht und dadurch, dass wir ausschließlich für geschädigte Kapitalanleger tätig werden, bieten wir Anlegerschutz auf höchstem Niveau.

Für weitere Informationen oder Fragen stehen wir Ihnen auf www.anlegerschutz.ag gerne zur Verfügung.



Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Jan Finke

Beiträge zum Thema