Aktuelle Abmahnung Como Sonderposten GmbH vom 05.05.2023 durch Rechtsanwalt S. aus Berlin

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Uns liegt erneut eine Abmahnung der Como Sonderposten GmbH, mit Sitz in Düsseldorf, vor. Ausgesprochen wird die Abmahnung durch Rechtsanwalt S. aus Berlin.


Gegenstand der Abmahnung ist hierbei das Angebot von Luftballons auf der Handelsplattform eBay. Bei unserer langjährigen Mandantin soll hierbei festgestellt worden sein, dass diese gegen wesentliche Vorschriften im Wettbewerbsrecht verstoßen habe, da sie bei einem eBay-Angebot unterschiedlich lange Widerrufsfristen angegeben habe. Die Como Sonderposten GmbH argumentiert hier damit, dass dies einen Verstoß gegen § 5a Abs. 2 Nr. 2 UWG darstellt und daher wettbewerbsrechtliche Unterlassungsansprüche und Kostenerstattungsansprüche gegeben seien.


Es wird zunächst die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung unter Fristsetzung bis zum 15.05.2023 gefordert sowie Kosten auf Grundlage eines Gegenstandswertes in Höhe von 4.000,00 €.


Wie ist mit dieser Abmahnung umzugehen?


Abmahnungen der Como Sonderposten GmbH sowie weiterer Mandanten des beauftragten Rechtsanwalts sind uns bereits seit Jahren bekannt.


Insofern haben wir nicht unerhebliche Zweifel, ob die geltend gemachten Kosten selbst im Falle des Vorliegens einer vermeintlichen Wettbewerbsverletzung überhaupt gefordert werden könnten.


Die Abmahnung bietet insoweit durchaus Angriffspunkte.


Sollten auch Sie ein solches Abmahnschreiben erhalten haben, bieten wir Ihnen eine kostenlose Ersteinschätzung an. Hierzu senden Sie uns gerne das Abmahnschreiben an ra@kanzlei-heidicker.de zu. Alternativ rufen Sie uns natürlich jederzeit gerne unmittelbar an. Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme.




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