Aktuelle Abmahnung DAZN wegen öffentlicher Ausstrahlung von Fußballspielen

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Aktuell wurde uns erneut eine urheberrechtliche Abmahnung der Kanzlei Lentze Stopper im Auftrag der DAZN Limited aus London vorgelegt. Die Abmahnung datiert auf den 13.10.2023.


In der Abmahnung heißt es, dass die DAZN Limited führende Anbieterin im internationalen Pay-TV-Bereich ist. Sie strahlt weltweit entsprechende Sportprogramme aus. Sie ist insofern für das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland Inhaberin der erforderlichen Nutzungsrechte an den Spielen der Bundesliga sowie der UEFA Champions League.


Im Rahmen des uns vorliegenden Abmahnschreibens wird unserer Partei vorgeworfen, dass diese am 04.10.2023, und zwar in der Zeit zwischen 20:22 Uhr und 20:38 Uhr, das von der DAZN Limited ausgestrahlte Spiel Atletico Madrid gegen Feyenoord Rotterdam ausgestrahlt habe. Unsere Mandantschaft verfüge nicht übe das erforderliche gewerbliche Abonnement, was jedoch für die Ausstrahlung in dem Gastronomiebetrieb unserer Mandantschaft erforderlich sei.


Unserer Partei wird daraufhin eine widerrechtliche Wiedergabe in Form einer Urheberrechtsverletzung vorgeworfen.


Was wird konkret gefordert?


Zunächst wird die Abgabe einer die Wiederholungsgefahr ausräumenden strafbewehrten Unterlassungserklärung gefordert. Daneben wird darauf hingewiesen, dass der DAZN entsprechende Schadenersatzansprüche zustehen. Hierbei wird darauf hingewiesen, dass bei einer Mindestlaufzeit von 12 Monaten und einer monatlichen Lizenzgebühr von 399,00 € alleine der Schadenersatz bereits mit 4.788,00 € zu bemessen wäre.


Hinzu kommen Kosten der Rechtsverfolgung für die außergerichtliche Geltendmachung der Ansprüche, welche mit einem Betrag in Höhe von 1.088,60 €, und zwar auf Grundlage eines Gegenstandswertes in Höhe von 19.788,00 € bemessen werden.


Sodann wird ein Vergleichsangebot unterbreitet, wonach die Abgabe einer wirksamen strafbewehrten Unterlassungserklärung gefordert wird und bei Zahlung eines Gesamtbetrages von 2.250,00 € die Angelegenheit erledigt sei. Weitere Bedingung ist, dass ein entsprechendes Abonnement abgeschlossen wird.


Wie ist mit dieser Abmahnung umzugehen?


Zunächst ist natürlich wie immer zu fragen, ob der vorgeworfene Verstoß tatsächlich stattgefunden hat. Sodann stellt sich stets die Frage, inwieweit die geltend gemachten Ansprüche der Höhe nach berechtigt sind. Wichtig ist auf jeden Fall, dass die Angelegenheit ernst genommen wird. Soweit der Verstoß in der Sache zutrifft, könnte die Gegenseite hier erfolgreich eine einstweilige Verfügung bei Gericht beantragen oder gar die Angelegenheit unmittelbar im Wege einer Hauptsacheklage geltend machen. Neben den benannten Kosten fielen sodann Anwalts- und Gerichtskosten an, welche bei einem angenommenen Streitwert von lediglich 20.000,00 € in der ersten Instanz bereits 6.084,50 € betrügen, in der zweiten Instanz weitere 7.053,40 € anfielen, sodass das Gesamtkostenrisiko (nur Anwalts- und Gerichtskosten) bei 13.137,90 € läge. Hinzu kämen die Kosten der Rechtsverfolgung sowie ein potentieller Schadenersatz, sodass über die Instanzen gerechnet hier durchaus ein Gesamtkostenrisiko von 20.000,00 € im Raume steht.


Wie können wir Ihnen weiterhelfen?


Wir bieten Ihnen zunächst eine kostenlose Ersteinschätzung Ihres Falles an. Dafür senden Wir uns bitte das Abmahnschreiben an ra@kanzlei-heidicker.de zu oder rufen uns unmittelbar unter 02307/17062 an.


Wir vertreten als Fachanwaltskanzlei für u. a. Urheber- und Medienrecht urheberrechtliche Abmahnungen im Bereich der Ausstrahlung von Fußballspielen bereits seit dem Jahre 2011. Wir haben in dieser Zeit mehrere hundert Gastronomen aus allen Bereichen vertreten und beraten. Wir eruieren mit Ihnen immer zunächst, inwieweit der vorgeworfene Verstoß zutrifft und ob dieser auch durch die Gegenseite gerichtsfest beweisbar ist.


Wir freuen uns auf jeden Fall auf Ihre Kontaktaufnahme und sind uns sicher, dass wir Ihnen zielgerichtet in den Angelegenheiten weiterhelfen können. Neben einer potentiellen Kostenreduzierung ist natürlich auch das erforderliche Maß an Rechtssicherheit vor dem Hintergrund des hohen Kostenrisikos in diesen Fällen von entscheidender Bedeutung.




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