Aktuelle Kündigungen – vermeiden Sie DIESE drei Fehler (Tipps für Arbeitnehmer)

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Ein Beitrag von Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck und Dr. Attila Fodor, Berlin.

Die online-Nachrichtenseite Business Insider hat am 26.01.2023 über zahlreiche, auch geplante, Kündigungen bei Start-ups berichtet, etwa bei Tier Mobility, Nextbike und Spin. Dabei beruft man sich auf das branchenspezifische online-Nachrichtenportal TechCrunch.

Worauf Arbeitnehmer bei Start-ups, aber auch bei anderen Arbeitgebern im Fall einer Kündigung achten sollten, sagt der Kündigungsschutzexperte Anwalt Bredereck. Arbeitnehmer begehen hier typischerweise drei Fehler, die sie unbedingt vermeiden sollten, wenn sie sich erfolgreich gegen eine Klage wehren wollen:

1. Überidentifikation mit dem Arbeitgeber

Vor allem in der Start-up-Branche identifizieren sich viele Arbeitnehmer stark mit ihren Arbeitgebern. Die Folge: Sie wehren sich oft nicht gegen eine Kündigung und akzeptieren meist jedes im Aufhebungsvertrag vorgeschlagene Abfindungsangebot.

Auch wenn die Gründe dafür oft verständlich sind, etwa weil der Arbeitnehmer Dankbarkeit für die gemeinsame, schöne Arbeitszeit empfindet: Als Arbeitnehmer sollte man an eine Kündigung oder einen Aufhebungsvertrag genauso professionell herangehen, wie es der Arbeitgeber auch tut.

Eine Kündigung wird von Arbeitgeberseite regelmäßig nur aus wirtschaftlichen Gründen ausgesprochen, mithin nur dann, wenn es dem Arbeitgeber aus dessen Sicht einen Vorteil bringt. Führt etwa eine Umstrukturierung im Unternehmen oder eine Neuausrichtung dazu, dass Arbeitsplätze abgebaut werden sollen, wird der Arbeitgeber bestimmten Arbeitnehmern kündigen, unabhängig davon, wie stark diese sich mit dem Unternehmen identifiziert haben.

Fachanwaltstipp für Arbeitnehmer: Seien Sie bei der Beendigung des Arbeitsverhältnisses ebenso auf Ihren eigenen Vorteil bedacht, wie Ihr Arbeitgeber. Klagen Sie, falls ratsam, gegen die Kündigung vor dem Arbeitsgericht und lassen Sie die Angebote Ihres Arbeitgebers im Aufhebungsvertrag nachverhandeln. Ihnen entgeht regelmäßig viel Geld, wenn Sie auf die Möglichkeiten, die das Arbeitsrecht bietet, beziehungsweise auf anwaltlichen Beistand, verzichten.

2. Untätigkeit nach der Kündigung

Nach einer Kündigung hat der Arbeitnehmer nur kurze Zeit, seine Rechte wahrzunehmen. Für die Kündigungsschutzklage bleiben ihm nach Zugang des Kündigungsschreibens nur drei Wochen. Die sofortige Zurückweisung wegen fehlender Bevollmächtigung ist je nach Fall sogar nur innerhalb von drei bis fünf Tagen nach der Kündigung möglich.

Fachanwaltstipp für Arbeitnehmer: Rufen Sie nachdem Sie das Kündigungsschreiben erhalten haben als Erstes einen auf Kündigung und Abfindung spezialisierten Anwalt oder Fachanwalt für Arbeitsrecht an. Klären Sie umgehend, wie Ihre Abfindungs- und Klagechancen sind. So stellen Sie sicher, keine relevante Frist zu versäumen, falls Sie sich für die Klage entscheiden.

3. Rechtsschutzversicherung

Schließen Sie jetzt eine das Arbeitsrecht abdeckende Rechtsschutzversicherung ab, am besten eine mit möglichst kurzer Wartezeit. Übernimmt die Rechtsschutzversicherung die Kosten der Rechtsverteidigung, spart einen das die Anwaltskosten. Zudem haben rechtsschutzversicherte Arbeitnehmer vor Gericht regelmäßig prozesstaktische Vorteile, da sie lange Prozesse eher „durchhalten“, als Arbeitnehmer, die ihre Kosten selbst tragen müssen.

Haben Sie eine Kündigung erhalten? Droht Ihnen eine Kündigung? Haben Sie Fragen zu Ihrer Abfindung oder zum Aufhebungsvertrag?

Rufen Sie noch heute Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck an. In einer kostenlosen und unverbindlichen telefonischen Ersteinschätzung beantwortet er Ihre Fragen zum Kündigungsschutz und zur Abfindungshöhe.

Bundesweite Vertretung

Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck vertritt seit mehr als 23 Jahren Arbeitnehmer und Arbeitgeber bundesweit bei Kündigungen und im Zusammenhang mit dem Abschluss von Aufhebungsverträgen und Abwicklungsvereinbarungen. 

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