Aktuelle Urheberrechtliche Abmahnung von Abercrombie & Fitch Trading Co vom 23.05.2013

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Uns wurde erneut eine aktuelle urheberrechtliche Abmahnung der Firma Abercrombie & Fitch Trading Co vorgelegt, die durch die Winterstein Rechtsanwälte ausgesprochen wurde.

Gegenstand der Abmahnung ist der Vorwurf der unlizenzierten Verwendung von Produktfotos auf eBay, an denen der Firma Abercrombie & Fitch Trading Co. die ausschließlichen Nutzungsrechte zustehen sollen.

In der Abmahnung wird neben der Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung ein Abgeltungsbetrag von insgesamt 1191, 80 € gefordert, der sich aus einem Lizenzschadensersatz in Höhe von 540, 00 € sowie Anwaltskosten in Höhe von 651, 80 € zusammensetzt.

Die Abmahnung sollte unbedingt auf ihre Berechtigung überprüft werden. Insbesondere erscheinen die geltend gemachten Beträge überprüfungswürdig, da die Vorschrift des § 97 a II UrhG keine Berücksichtigung findet. Ebenfalls erscheint die Berechtigung an der Geltendmachung weiterer Aufschläge beim Lizenzschadensersatz bedenklich.

Die anliegende Unterlassungserklärung sollte nur in modifizierter Form abgegeben werden, da diese ein mittelbares Schuldeingeständnis enthält und viel zu weit gefasst ist.

Lassen Sie sich beraten und handeln Sie nicht vorschnell.

Sollten auch Sie eine Abmahnung, einstweilige Verfügung, Klage aus dem Bereich des Wettbewerbsrechtes, des Markenrechtes oder aus anderen Bereichen des gewerblichen Rechtsschutzes erhalten haben, stehen wir Ihnen bundesweit mit unserer Hilfe zur Verfügung. Die in unserer Kanzlei tätigen Rechtsanwälte schauen mittlerweile auf mehr als zweitausend Abmahnverfahren im Bereich des gewerblichen Rechtsschutzes zurück.

Wir sind Ihnen selbstverständlich auch dabei behilflich, Ihren Onlineauftritt gegen zukünftige mögliche Abmahnungen abmahnsicher zu gestalten. Diesbezügliche Informationen erhalten Sie auch hier.

Für eine erste kurze kostenlose Einschätzung Ihres Falles können Sie uns unter 02307/17062 erreichen.

Auch können Sie uns alternativ die Abmahnung zusenden, beispielsweise per E-Mail an ra@kanzlei-heidicker.de. Wir rufen Sie kostenlos zurück.

Weitere Informationen zu aktuellen Abmahnungen erhalten Sie auch auf unserer neu gestalteten Kanzleihomepage unter www.kanzlei-heidicker.de oder in unserem Abmahnblog unter http://www.abmahnblog-kanzleiheidicker.de

Allgemeine Hinweise zum Umgang mit Abmahnungen erhalten Sie auch in unserem neuen Videoblog.

Wir vertreten Ihre Interessen bundesweit!


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