Aktuelle wettbewerbsrechtliche Abmahnung des Vereins gegen Unwesen in Handel und Gewerbe Köln e. V.

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Aktuelle wettbewerbsrechtliche Abmahnung des Vereins gegen Unwesen in Handel und Gewerbe Köln e. V. vom 04.02.2019 wegen eines Wettbewerbsverstoßes auf www.hood.de

Uns wurde in der 7. Kalenderwoche 2018 eine aktuelle Abmahnung des Vereins gegen Unwesen in Handel und Gewerbe Köln e. V. zur Prüfung und Bearbeitung vorgelegt.

Unserer Mandantschaft wird im Rahmen von Angeboten über die Handelsplattform www.hood.de vorgeworfen unlauter zu handeln. Konkret geht es um die Werbeaussage „CE- geprüft“.

Werbung „CE- geprüft“ unlauter?

Nach der Rechtsprechung ist die Angabe „CE-geprüft“ als wettbewerbswidrig einzustufen. Denn sie erweckt unabhängig von der Frage einer Werbung mit Selbstverständlichkeiten den Eindruck, die beworbene Ware sei einer Überprüfung durch eine vom Hersteller unabhängige Stelle unterzogen worden. Dieser Eindruck ist jedoch unzutreffend, weil mit dem CE-Zeichen nur die Konformität der Produkte mit den einschlägigen Vorschriften bestätigt wird.

Es werden die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung sowie pauschale Kosten in Höhe von 207,06 € gefordert.

Nicht ignorieren!

Vor dem Hintergrund, dass erfahrungsgemäß der Erlass einer kostenträchtigen einstweiligen Verfügung droht, sollten Sie die Abmahnung keinesfalls einfach ignorieren.

Gleichfalls raten wir jedoch davon ab, die vorformulierte Unterlassungserklärung ungeprüft zu unterzeichnen. Hierdurch schneiden Sie sich im Wege eines Schuldanerkenntnisses sämtliche Einwendungen gegen die Vorwürfe ab.

Vor Abgabe einer modifizierten Unterlassungserklärung muss zudem sichergestellt sein, dass sämtliche Verstöße abgestellt wurden, da ansonsten erhebliche Vertragsstrafen drohen.

Gerne sind wir Ihnen bei der Erstellung rechtsicherer Rechtstexte für Ihre Onlineauftritte behilflich.

Folgende Grundregeln sollten Sie im Falle einer Abmahnung beachten:

  • Notieren und beachten Sie gesetzte Fristen.
  • Nehmen Sie keinen Kontakt zu der Gegenseite auf.
  • Unterzeichnen Sie nicht ungeprüft die beigefügte Unterlassungserklärung.
  • Lassen Sie sich von einem auf das Markenrecht spezialisierten Rechtsanwalt beraten.
  • Bezahlen Sie ohne rechtliche Beratung zunächst keinerlei Beträge.
  • Bleiben Sie ruhig.

Für eine kostenlose Ersteinschätzung Ihres Falles können Sie uns gerne unter der angegebenen Rufnummer erreichen.

Alternativ können Sie uns Ihre Abmahnung auch per E-Mail zusenden. Wir rufen Sie kostenlos zurück.

Uns ist Kostentransparenz wichtig. Daher werden wir mit Ihnen im Falle einer Mandatserteilung für die außergerichtliche Vertretung einen festen Pauschalpreis vereinbaren.


Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

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