Alles Wesentliche zur Abmahnung – Tipps für Arbeitnehmer und Arbeitgeber

  • 3 Minuten Lesezeit

Um dieses Video anzuzeigen, lassen Sie bitte die Verwendung von Cookies zu.

Ein Beitrag von Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck und Dr. Attila Fodor, Berlin und Essen.

Warum mahnen Arbeitgeber überhaupt ab? Was sind die Voraussetzungen für eine wirksame Abmahnung? Woran scheitern Abmahnungen am häufigsten? Antworten dazu hat der Kündigungsschutzexperte Anwalt Bredereck, zusammen mit Tipps für Arbeitnehmer und Arbeitgeber für den Umgang mit Abmahnungen:

1. Warum mahnen Arbeitgeber ab?

Für eine Abmahnung gibt es im Allgemeinen zwei unterschiedliche Motive: Erstens, der Chef will seinem Mitarbeiter einen Schuss vor den Bug geben, ihn dazu motivieren, sich aufzuraffen und in Zukunft (wieder) ein zuverlässiger und guter Mitarbeiter zu sein. Solche Mitarbeiter will der Chef eigentlich behalten, die Abmahnung soll sie nur wieder auf die richtige Spur bringen.

Bei der anderen Art von Abmahnung will der Chef sich von dem Mitarbeiter trennen. Hier wird abgemahnt, weil der Arbeitgeber eine wirksame Kündigung vorbereiten will, meist nach anwaltlichem Rat.

In letzterem Fall reichen die Verfehlungen des Arbeitnehmers meist nicht für eine Kündigung aus. Der Arbeitgeber kann hier nur abmahnen, und er muss das auch tun, damit er in der Lage ist, zu einem späteren Zeitpunkt nach wiederholtem Pflichtverstoß wirksam kündigen zu können.

2. Welche Voraussetzungen muss eine wirksame Abmahnung erfüllen?

Erstens: Der Arbeitgeber umschreibt in der Abmahnung genau das beanstandete Verhalten des Arbeitnehmers. Dabei wird klar, wie sich der Arbeitnehmer arbeitsvertraglich korrekt hätte verhalten müssen, und was er demgegenüber tatsächlich getan hat.

Zweitens: Die Abmahnung enthält die Aufforderung, dass der Arbeitnehmer sein Verhalten ändert.

Drittens: Der Arbeitgeber droht dem Arbeitnehmer mit einer Kündigung für den Fall, dass dieser sein vertragswidriges Verhalten wiederholt.

Die Abmahnung ist zwar an keine Form gebunden, mündliche Abmahnungen sind deshalb theoretisch möglich. Aus Gründen der Beweisbarkeit rate ich aber dringend von mündlichen Abmahnungen ab, falls damit eine Kündigung vorbereitet werden soll.

Wie lange eine Abmahnung in der Personalakte verbleiben darf, wie lange der Arbeitgeber sie also für eine Kündigung verwenden darf, hängt davon ab, wie schwerwiegend das arbeitsvertragliche Fehlverhalten ist.

Eine Abmahnung wegen einer zehnminütigen Verspätung wird der Arbeitgeber wohl nur ein halbes bis ein Jahr in der Personalakte behalten dürfen; eine Abmahnung wegen schwererer Vergehen dürfen regelmäßig länger als ein Jahr und wegen sehr schwerer Verstöße mitunter mehrere Jahre dort verbleiben.

3. Woran scheitern Abmahnung am häufigsten?

Am häufigsten scheitern Abmahnungen daran, dass aus ihnen nicht klar wird, welches Verhalten der Arbeitgeber rügt – und wie sich der Arbeitgeber das richtige, vertragsgemäße Verhalten vorstellt.

Ein weiterer häufiger Fehler: Viele verschiedene Verstöße werden in einer Abmahnung zusammengefasst. Das Problem: Im Streitfall muss der Arbeitgeber alle Verfehlungen beweisen, die er seinem Mitarbeiter in der Abmahnung vorwirft. Gelingt ihm das nur in einem Fall nicht, ist die gesamte Abmahnung unwirksam.

Ist die Abmahnung fehlerhaft, führt das regelmäßig dazu, dass die nachfolgende verhaltensbedingte Kündigung meist ebenfalls unwirksam ist.

4. Wie sollten Arbeitnehmer auf eine Abmahnung reagieren?

Überlegen Sie sich zuerst, was Ihr Arbeitgeber mit der Abmahnung bezweckt, und was Ihre Ziele sind. Wollen Sie beim Arbeitgeber bleiben, mag es das Beste sein, eine Gegendarstellung zur Personalakte zu reichen, und es dabei zu belassen.

Will man sich aber eher vom Arbeitgeber trennen, kann es im Hinblick auf Abfindungsverhandlungen günstig sein, gegen die Abmahnung vorzugehen. Hier sollte man die Vorgehensweise aber immer zuerst mit einem erfahrenen Anwalt oder Fachanwalt für Arbeitsrecht absprechen.

5. Was sollten Arbeitgeber bei einer Abmahnung beachten?

Achten Sie darauf, Ihrem Mitarbeiter in der Abmahnung nur ein vertragsverletzendes Verhalten vorzuwerfen, wobei ich Arbeitgebern fast immer dazu rate, die Abmahnung durch einen Anwalt oder Fachanwalt für Arbeitsrecht vornehmen zu lassen, falls man damit eine Kündigung vorbereiten will.

Für Arbeitnehmer: Haben Sie eine Kündigung erhalten? Droht Ihnen eine Kündigung? Haben Sie Fragen zu Ihrer Abfindung oder zum Aufhebungsvertrag?

Für Arbeitgeber: Wollen Sie rechtswirksam abmahnen oder kündigen?

Rufen Sie noch heute Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck an. In einer kostenlosen und unverbindlichen telefonischen Ersteinschätzung beantwortet er Ihre Fragen zum Kündigungsschutz, zur Abfindungshöhe, und zu den Voraussetzungen für eine wirksame Abmahnung oder Kündigung.

Bundesweite Vertretung

Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck vertritt seit mehr als 23 Jahren Arbeitnehmer und Arbeitgeber bundesweit bei Kündigungen und im Zusammenhang mit dem Abschluss von Aufhebungsverträgen und Abwicklungsvereinbarungen.

Alles zum Arbeitsrecht finden Sie auf der Kanzleihomepage.


Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Alexander Bredereck

Beiträge zum Thema