Als Amazon-Händler eine Abmahnung vom IDO e. V. wegen Garantiewerbung erhalten? Ich berate Sie

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Mir wurde hier in der Kanzlei aktuell wieder einmal eine Abmahnung des IDO Interessenverband für das Rechts- und Finanzconsulting deutscher Online-Unternehmen e. V. zur Prüfung vorgelegt. Die aktuell vorliegende Abmahnung ist an einen Amazon-Händler gerichtet und bezieht sich u. a. auf den Vorwurf einer unzulässigen Garantiewerbung bei Amazon. Wenn Sie auch abgemahnt worden sind, berate ich gern auch Sie.

Zur Abmahntätigkeit des IDO

Der IDO Interessenverband für das Rechts- und Finanzconsulting deutscher Online-Unternehmen e. V. spricht bereits seit geraumer Zeit wettbewerbsrechtliche Abmahnungen gegenüber Online-Händlern aus. In der Vergangenheit waren die entsprechenden Abmahnungen vornehmlich an eBay-Händler gerichtet.

Hier in der Kanzlei liegen mehr als 300 Abmahnungen des Vereins vor, zu denen Abgemahnte beraten bzw. vertreten worden sind.

Die Abmahnungen beziehen sich immer wieder auf gleichgelagerte Sachverhalte (u. a. fehlende Informationen zum Bestehen eines gesetzlichen Mängelhaftungsrechts für die Waren, fehlerhafte Informationen zum Widerrufsrecht für Verbraucher und fehlende Informationen zur Vertragstextspeicherung). Umfangreiche Informationen zur Abmahntätigkeit des Vereins finden Sie auf der Internetseite meiner Kanzlei. 

Zu der hier aktuell vorliegenden Abmahnung

Die hier aktuell vorliegende Abmahnung ist an einen Amazon-Händler gerichtet und bezieht sich u. a. auf die Bewerbung einer Garantie ohne ergänzende Informationen zu der Garantie. Unter Bezugnahme auf die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes wird die entsprechende Bewerbung als wettbewerbswidrig gerügt. Moniert werden des Weiteren fehlende Pflichtinformationen über das Bestehen eines gesetzlichen Mängelhaftungsrechts, fehlende Informationen zum Muster-Widerrufsformular und fehlende Informationen zur Vertragstextspeicherung und zur Zugänglichkeit des Vertragstextes. 

Zu den Forderungen in der aktuell vorliegenden Abmahnung

Mit dem Abmahnschreiben wird wie in den anderen hier vorliegenden Verfahren die Abgabe einer Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung und die Zahlung von Abmahnkosten in Höhe von 232,05 Euro gefordert. 

Meine Einschätzung

Eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung des IDO sollten Sie auf jeden Fall ernst nehmen, da bei einer falschen Reaktion teure Weiterungen drohen. Dies gilt insbesondere vor dem Hintergrund der Tatsache, dass sich die Abmahnung auch auf den Vorwurf einer unzulässigen Garantiewerbung bezieht. Aufgrund der Tatsache, dass Amazon-Produktseiten von verschiedener Seite geändert werden können, ist die Abgabe einer Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung mit besonderen Haftungsrisiken verbunden. Bei der Entscheidung über die Reaktion auf die Abmahnung müssten daher die Vorgaben der Rechtsprechung bezüglich der Überwachungspflicht von Amazon-Angeboten und die daraus resultierenden Haftungsrisiken berücksichtigt werden. 

Meine Empfehlungen

  1. Unterschreiben Sie auf keinen Fall ohne anwaltliche Beratung voreilig die vorformulierte Unterlassungserklärung.
  2. Nehmen Sie ohne vorherige Beratung auch keine Zahlung vor.
  3. Lassen Sie sich zunächst anwaltlich beraten.

Haben Sie auch eine Abmahnung erhalten?

Wenn Sie auch eine Abmahnung vom IDO Interessenverband für das Rechts- und Finanzconsulting deutscher Online-Unternehmen e. V. erhalten haben und zur Abgabe einer Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung aufgefordert werden, stehe ich Ihnen gerne für eine Beratung zur Verfügung. 

Rufen Sie mich einfach an.

Oder schicken Sie mir eine E-Mail.

Ich berate bundesweit auch kurzfristig telefonisch. Im Rahmen meiner Beratung erörtere ich mit Ihnen die verschiedenen Handlungsalternativen mit den jeweiligen Vor- und Nachteilen.

Zu mir und meiner Tätigkeit

Ich berate als Fachanwalt für IT-Recht bei Internetrecht-Rostock.de tagtäglich abgemahnte Online-Händler wie Sie und verfüge daher über Erfahrung aus einer Vielzahl von Abmahnverfahren.

Die Kanzlei Internetrecht-Rostock.de informiert auf ihrer gleichnamigen Internetseite seit mehr als 10 Jahren mit inzwischen über 2.000 Beiträgen über Themen für Online-Händler und berät eine Vielzahl von Online-Händlern bei der Absicherung ihrer Auftritte.

Profitieren auch Sie von meiner umfangreichen Beratungspraxis.

Andreas Kempcke

Rechtsanwalt 

Fachanwalt für IT-Recht

Gerne können Sie sich im Übrigen über die sozialen Netzwerke mit mir vernetzen. Ich berichte fortlaufend über aktuelle Abmahnthemen und für Onlinehändler relevante Entwicklungen.


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

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