Als Möbelhaus 2024 Opfer von Fake-Bewertungen auf Google Maps geworden? Wir helfen beim Löschen!

  • 2 Minuten Lesezeit

Möbelhändler können auch 2024 schlechte Google Bewertungen oftmals löschen lassen. Wir klären auf


Seit mehreren Jahren vertreten wir zahlreiche Mandantinnen und Mandanten rund um das Thema Google Bewertungen löschen. Einige dieser Mandanten kommen aus dem Bereich der Möbelhäuser bzw. Möbelhändler.


Fake-Bewertungen auf Google Maps, mit denen Möbelhäuser konfrontiert sind kommen aus unterschiedlichsten Richtungen. Ein erheblicher Teil an Bewertungen, stellen sich nach eingehender Prüfung als Fake-Bewertungen dar, die unrechtmäßig sind und daher gelöscht werden können.


Immer mal wieder erhalten wir Anrufe von betroffenen Möbelhäusern, die Bewertungen von Personen bekommen haben, die sie nicht zuordnen können.


Der Ursprung derartiger Fake-Bewertungen kann oftmals nur geraten werden. Sogar von Mitbewerben oder ehemaligen Mitarbeitern werden nach unserer Erfahrung in Einzelfällen derartige Bewertungen abgegeben, um dem bewerteten Unternehmen bewusst zu schaden. Oftmals ist die Urheberschaft derartiger Fake-Bewertungen (leider) nicht aufklärbar, da die Bewerter bewußt anonym bewerten und die Identität nicht ermittelt werden kann. Diese beiden Gruppen dürfen jedoch per se nicht auf Google bewerten, sondern nur Kunden bzw. Bewerter mit nachweisbarem geschäftlichem Kontakt.


Die gute Nachricht für Möbelhändler:

Derartige Fake-Bewertungen sind unzulässig und können gelöscht werden!


Hier finden Sie einen Artikel von mir mit einer Zusammenfassung einiger wichtiger Urteile zu diesem Thema:


https://www.anwalt.de/rechtstipps/loeschung-von-negativen-google-rezensionen-hier-finden-sie-einige-der-wichtigsten-urteile-dazu-209925.html




Als Möbelhaus negative Fake-Bewertungen auf Google Maps erhalten?  


Wir helfen auch Ihnen dabei Ihre negativen Google Rezensionen löschen zu lassen!


Mit unserer langjährigen Erfahrung im Bereich der Löschung unberechtigter negativer Google Rezensionen sind uns sämtliche Argumente bekannt, um eine hohe Erfolgsquote  bei der Löschung von falschen negativen Google Rezensionen  zu erzielen.


Auch wenn Sie es bereits leider erfolglos selber versucht haben, eine derartige Bewertung zu löschen besteht mit einer entsprechenden fachkundigen Argumentation oftmals die Möglichkeit, die unliebsame Negativbewertung doch noch löschen zu lassen.


Rufen Sie uns gerne für ein kostenloses Erstgespräch an! 


Rufen Sie uns gerne für ein unverbindliches und kostenloses Erstgespräch an (0471/483 99 88 – 0) und wir besprechen mit Ihnen in Ruhe, ob wir auch in Ihrem Fall negative Rezensionen löschen lassen können.

Alternativ können Sie uns auch gerne eine E-Mail (info@drnewerla.de) schreiben.

Wir bieten die Einreichung von Löschanträgen bei Google zum günstigen Festpreis an (im Paket ab 38.- € zzgl. 19 % MwSt. je beanstandeter negativer / unberechtigter Google Bewertung/Rezension).


Firmenrechtsschutzversicherung nutzen! 


Sofern Sie eine Firmenrechtsschutzversicherung haben, kann diese im Einzelfall sogar die Kosten für unsere anwaltliche Tätigkeit übernehmen. Sprechen Sie uns gerne an und wir prüfen gerne mit Ihnen zusammen, ob Ihre Rechtsschutzversicherung auch in Ihrem Fall die Kosten unserer Tätigkeit übernehmen kann.


Haben Sie eine unberechtigte Google Bewertung erhalten und möchten diese löschen lassen?

Besuchen Sie gerne unsere Internetseite rund um das Thema Google Bewertungen löschen:

www.bewertungsbeseitiger.de

Foto(s): @Tim Müller-Zitzke

Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

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