Google Maps Fake Bewertungen 2024 löschen lassen – Wir erklären, wie es geht!

  • 4 Minuten Lesezeit

Fake Bewertungen auf Google Maps sind sehr ärgerlich und sollten von Ihnen auch 2024 nicht einfach hingenommen weren. Schließlich geht es um Ihren guten Ruf im Internet.  Wir zeigen Ihnen die Lösung des Problems


Negative Fake-Bewertungen auf Google Maps oder im Google Unternehmensprofil sind ein großes Problem, von dem viele Unternehmen betroffen sind. In diesem Beitrag möchte ich einen kleinen Überblick über das Thema Fake-Bewertungen geben und aufzeigen, wie Sie sich als betroffenes Unternehmen gegen eine derartige Google Bewertung wehren können.


1.  Was ist eine Fake-Bewertung?


Aber was ist überhaupt unter einer Google Fake-Bewertung zu verstehen? Wie der Name (Fake) schon vermuten lässt, handelt es sich dabei um Bewertungen, die nicht "echt" sind. Entweder ist der Bewerter, der die betreffende Bewertung abgegeben hat gar kein Kunde bzw. hatte gar keinen geschäftlichen Kontakt zu dem bewerteten Unternehmen (tut aber so) oder die Google Bewertung ist inhaltlich unwahr (enthält also unwahre Tatsachenbehauptungen über das auf Google bewertete Unternehmen).


2. Welche Arten von Fake-Bewertungen gibt es?


Fake-Bewertungen gibt es grundsätzlich in zwei Richtungen: positive Fake-Bewertungen und negative Fake-Bewertungen.

Positive Fake-Bewertungen kommen sind z. B. im Zusammenhang mit gekauften 5-Sterne Google Bewertungen anzutreffen. Es werden also positive Bewertungen gekauft, um das eigene Unternehmen auf Google Maps bzw. im Google Unternehmensprofil besser ausschauen zu lassen. Die Praxis ist jedoch nicht zu empfehlen, das Kaufen von positiven Google Bewertungen wettbewerbswidrig und somit illegal ist.


Hier ist ein ausführlicher Beitrag von mir auf Anwalt.de zu diesem Thema:


https://www.anwalt.de/rechtstipps/positive-google-bewertungen-kaufen-oder-doch-lieber-negative-bewertungen-loeschen-lassen-wir-klaeren-auf-211522.html


Negative Fake-Bewertungen (also 1-Sterne oder 2-Sterne-Bewertungen aber auch 3-Sterne-Bewertungen mit oder ohne Kommentar) sind solche, die nicht von echten Kunden bzw. Interessenten stammen, sondern aus anderer Quelle und allein dazu abgegeben werden, um dem betreffenden Unternehmen zu schaden.



3. Verschiedene Fälle von Fake-Bewertungen aus meiner Beratungspraxis


Aus meiner Beratungspraxis kann ich mitteilen, dass ein Großteil der der Google-Fake-Bewertungen nicht nachvollziehbar sind, also der/die betreffende(n) Bewerter im Verborgenen bleiben. Ab und zu lässt sich jedoch nachvollziehen, aus welcher Richtung bzw. von welcher Person die betreffende negative Google-Fake-Bewertung abgegeben wurde. Mit sind viele Fälle bekannt, in denen derartige schädigende Negativbewertungen auf Konkurrenten/Mitbewerber, ehemalige Mitarbeiter aber auch auf echte Kunden zurückzuführen sind, die wiederum über Fake-Accounts (also mehrere extra zum Zwecke des negativen Bewertens angelegte Google-Konten) schlechte Bewertungen abgegeben oder andere unbeteiligte Personen (z. B. Freunde / Bekannte) dazu animiert haben, als Gefälligkeit eine schlechte Google Bewertung abzugeben.

Klassische Quellen für negative Fake-Bewertungen sind vor allem:

- ehemalige Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter

- abgelehnte Bewerber

- Personen aus dem privaten Umfeld mit Schädigungsabsicht

- Neider

- Mitbewerber

-Spaßbewerber


Hier ist Vorsicht geboten. Derartige negative Fake-Google-Bewertungen sind rechtswidrig und je nach Inhalt der Bewertung sogar strafbar (hier kommen insbesondere die Straftatbestände der Beleidigung (§ 185 StGB), der üblen Nachrede (§ 186 StGB) aber rauch der Verleumdung (§ 187 StGB) ins Spiel.


Fake-Bewertungen werden teilweise sogar dazu eingesetzt, um Unternehmen zu erpressen. In meiner Beratungspraxis treffe ich z. B. ab und zu auf Betroffene, die mir schildern, dass "Kunden" versuchen mit unberechtigten negativen Google Bewertungen unberechtigte Preisnachlässe für bereits erbrachte Leistungen zu erzeingen. Dies ist ebenfalls strafbar! (Erpressung, § 253 StGB) Hier finden Interessierte einen Beitrag von mir zu diesem Thema zur Vertiefung:


https://www.anwalt.de/rechtstipps/drohung-und-erpressung-mit-negativer-google-bewertung-das-sollten-sie-wissen-211516.html


4. Wie wehre ich mich gegen eine negative Google-Fake-Bewertung?


Die gute Nachricht: Sie brauchen sich negative Fake-Bewertungen in Ihrem Google-Profil nicht einfach gefallen lassen. Derartige Bewertungen sind rechtswidrig und können gelöscht werden.


In den letzten Jahren haben viele deutsche Gerichte bis hin zum Bundesgerichtshof (BGH) entschieden, dass Fake-Bewertungen unzulässig sind, dass also das Recht zum Bewerten voraussetzt, dass es ein tatsächliches Kundenverhältnis oder zumindest einen in Bezug auf die Dienstleistung des bewerteten Unternehmens tatsächlich stattgefundener Geschäftskontakt vorgelegen haben muss.


Hier finden Sie eine Besprechung von mir zu der aktuellen BGH-Entscheidung zu diesem Thema:

https://www.anwalt.de/rechtstipps/loeschung-von-negativen-google-bewertungen-der-bgh-staerkt-die-rechte-der-betroffenen-204156.html


Und hier noch eine aktuelle Entscheidung des OLG Köln zu diesem Thema:


https://www.anwalt.de/rechtstipps/schlechte-google-bewertung-entfernen-1-stern-ohne-kommentar-neues-urteil-des-olg-koeln-staerkt-rechte-von-unternehmen-209686.html


Fake-Bewertungen können und sollten bei Google gemeldet werden, um eine Löschung herbeizuführen. Hierbei ist es wichtig, optimal zu argumentieren, damit die maximalen Erfolgsaussichten auf eine Löschung bestehen. Fake-Bewertungen sind nämlich nicht nur rechtswidrig (s.o.), sondern verstoßen auch gegen die Inhaltsrichtlinien von Google.


5. Fake-Bewertung auf Google löschen lassen? Wir helfen!


Gerner sind wir auch Ihnen dabei behilflich, Ihre negativen Google Fake-Bewertungen löschen zu lassen!

Löschung negativer Google Bewertungen kennen wir alle Argumentationen und Tricks, um eine sehr hohe Erfolgsquote zu erreichen.


6. Unverbindliches und kostenloses Erstgespräch mit der Kanzlei Dr. Newerla nutzen!


Nutzen Sie gerne die Möglichkeit für ein kostenloses Erstgespräch (0471/483 99 88 – 0) und schildern Sie uns in Ruhe Ihren Fall, damit wir gemeinsam besprechen können, ob wir auch Ihre schlechten Google Rezensionen löschen können.

Die Kanzlei Dr. Newerla freut sich auf Ihre Kontaktaufnahme per Telefon (0471/4839988-0), E-Mail (info@drnewerla.de) oder die Nachrichtenfunktion hier auf der Plattform.

Wir bieten die Einreichung von Löschanträgen bei Google zum günstigen Festpreis an (im Paket ab 38.- € zzgl. 19 % MwSt. je beanstandeter schlechter/ unberechtigter Google Bewertung). Wir reichen die Löschanträge bei Google innerhalb von 24 Stunden ab Beauftragung ein.


7. Rechtsschutzversicherung nutzen!


Sofern Sie eine Firmenrechtsschutzversicherung haben, kann diese im Einzelfall sogar die Kosten für unsere anwaltliche Tätigkeit übernehmen. Sprechen Sie uns gerne an und wir prüfen gerne mit Ihnen zusammen, ob Ihre Rechtsschutzversicherung auch in Ihrem Fall die Kosten unserer Tätigkeit übernehmen kann.

Haben Sie eine unberechtigte Google Bewertungen erhalten und möchten diese löschen lassen?

Besuchen Sie gerne unsere Internetseite rund um das Thema Google Bewertungen löschen:

www.bewertungsbeseitiger.de

Foto(s): @Tim Müller-Zitzke


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