Altersteilzeit - kurz erklärt.

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Viele Arbeitgeber drängen ältere Arbeitnehmer über die Altersteilzeit in den vorzeitigen Ruhestand. 

Ziele der Altersteilzeit

Die Möglichkeit der Altersteilzeit wurde durch das Altersteilzeitgesetz im Jahre 1996 eingeführt.  Ziel dieses Gesetzes war die Flexibilisierung des Arbeitsmarktes. Einerseits sollten  Ältere Arbeitnehmer ohne größere finanzielle Einbußen früher in den Ruhestand gehen können.  Andererseits  sollten  Arbeitgeber einfacher neue Arbeitsplätze schaffen können.

Voraussetzungen

Im Rahmen der Altersteilzeit wird Ihre Arbeitszeit bis zum Renteneintritt halbiert. Im Gegenzug stockt der Arbeitgeber Ihr Gehalt auf.  Er zahlt höhere Beiträge (bis zu 80 %) zur Rentenversicherung. Sie als Arbeitnehmer erhalten während der Altersteilzeit 50 % Ihres ursprüngliche Gehaltes.  Darüber hinaus  eine mindestens 20-prozentigen Aufstockung Ihres Gehaltes.  Um in den Genuss der Altersteilzeit zu kommen, müssen Sie älter als 55 sein.  Außerdem dürfen Sie nicht weniger als drei Jahren bis zur Rente vor sich haben.  Haben Sie den Wunsch vorzeitig in den Ruhestand zu gehen? Sprechen Sie Ihren Arbeitgebern auf die Möglichkeit eine Altersteilzeitregelung an.

Missbrauch

Leider wird das Instrument der Altersteilzeit oft missbraucht. Zum Beispiel bei Restrukturierungen, Fusion und Betriebsübergängen.  Unter anderem wird sie genutzt, um ältere Mitarbeiter aus dem Unternehmen zu drängen. Anfangs werden sie von Personalsachbearbeiter immer wieder darauf angesprochen, dass es für sie besser wäre einen Altersteilzeitvertrag abzuschließen. Ansonsten würde  die Kündigung drohen.  Führt dies jedoch nicht zum Ziel,  wird der Druck nach und nach erhöht.  Dies führt  in vielen Fällen  zum Abschluss eines womöglich ungünstigen vertragen.  Lassen sich also nicht unter Druck setzen!

Prüfung der finanziellen Auswirkungen

Unterschreiben Sie  niemals einen solchen Vertrag, ohne vorher mit der Deutschen Rentenversicherung gesprochen zu haben. Sie müssen unbedingt prüfen lassen, wie sich die Altersteilzeit auf die Rente auswirkt. Lassen  Sie sich auch von unserem Fachanwalt für Arbeitsrecht beraten, bevor sie einen Altersteilzeitvertrag abschließen.  Ihr Anwalt hilft die Konsequenzen zu prüfen und einen für sie vernünftige Entscheidung zu treffen.

Hajo Brumund

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht


https://rbo-rechtsanwaelte.de/

 

 

 

 

Foto(s): rbo - Rechtsanwälte

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