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Altkennzeichen kommen – aber nur mit EU-Kennung

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Christian Günther anwalt.de-Redaktion
[image]NOR, KÖN, DKB, BOH, NÖ, BLB, WAT, GLA, FEU, LEO: Im Verkehr begegnete man diesen und vielen weiteren Kürzeln immer seltener. Nur Fahrzeuge, deren Besitzer ihnen schon sehr lange treu geblieben waren, trugen sie noch. Kein Wunder, liegen viele Gebietsreformen, die zahlreiche Altlandkreise und einst kreisfreie Städte samt ihrer Kennzeichen abschafften, oft mehr als 40 Jahre zurück. Weit über hundert von ihnen kehren jetzt aber allmählich zurück. Denn viele Zulassungsstellen genehmigen die Altkennzeichen nun wieder, wie jetzt auch in Bayern.

Für viele mehr als ein Unterscheidungszeichen im rechtlichen Sinn

Bisher war es abgesehen von einzelnen Durchbrechungen so: ein Verwaltungsbezirk, ein Buchstabenkürzel als sogenanntes Unterscheidungszeichen. Nach der im letzten September beschlossenen Änderung der Fahrzeug-Zulassungsverordnung gilt das nicht mehr. Für einen Landkreis dürfen seit November 2012 wieder generell verschiedene Kürzel stehen. Über die Wiedereinführung entschieden die Bundesländer. Diese überließen die Entscheidung wiederum oft ihren Landkreisen. Nicht alle machten dabei mit, vor allem nachdem Befragungen keine Mehrheit für ein Zurück brachten. Deshalb bleiben einige Altkennzeichen vorerst in der Versenkung. Auch die Umsetzung der Idee, komplett neue Kürzel zuzulassen, blieb auf der Strecke. Fahrzeugbesitzer können so wenn überhaupt nur auf den historischen Bestand zurückgreifen. Die wenigsten dürfte das stören. Denn vielen ist gerade die Verbindung mit Heimat und Herkunft wichtig, die die alten Buchstaben vermitteln. Dabei freuen sich auch die Landkreise. Denn der Austausch des vorhandenen Kennzeichens mit einem Altkennzeichen - die sogenannte Umkennzeichnung - kostet bis zu 90 Euro. Geld, das angesichts klammer Kassen, besonders willkommen ist.

Alte Kennzeichen im neuen EU-Gewand

Ganz nostalgisch wird es jedoch nicht. Weder kehrt die von früher bekannte Schrift auf den Nummernschildern zurück noch fehlt ihnen das EU-Zeichen. Denn auch die neuen „alten" Kennzeichen müssen in Deutschland als Euro-Kennzeichen mit dem blauen Balken auf der linken Seite erscheinen. Die dortige Länderkennung ersetzt dabei seit 1998 ein weiteres Kennzeichenrelikt - das für Deutschland stehende ovale D-Schild, das jahrzehntelang viele Fahrzeughecks prägte.

Eurokennzeichen auch für Oldtimer vorgeschrieben

Dieser Umstand ärgert vor allem auch viele Oldtimer-Besitzer. In ihren Augen passen die modernen Kennzeichen nicht recht zum Alter des Gefährts. Das historische Erscheinungsbild stieß bei der Klage zweier Oldtimerfans vor dem Verwaltungsgericht (VG) Minden jedoch auf keine Gegenliebe. Die Kläger hatten aus ungeklärten Gründen Schilder mit der H-Kennzeichnung aber ohne EU-Zeichen für ihre historischen Fahrzeuge erhalten. Nachdem dies aufgefallen war, wurden ihnen die Kfz-Kennzeichen allerdings wieder entzogen. Das VG Minden urteilte, dass es auf die Erteilung von Kennzeichen im alten Stil auch bei Oldtimern keinen Anspruch gebe. Das einheitliche Erscheinungsbild im Straßenverkehr gehe dem geschichtlich passenden Gesamtbild vor. Eine Wahlmöglichkeit zwischen Euro- und Nicht-Euro-Kennzeichen ist seit August 2000 in Deutschland bei Neuzulassungen und Fahrzeugummeldungen entfallen.

(VG Minden, Urteile v. 08.06.2013, Az.: 2 K 2930/12, 2 K 2931/12)

(GUE)

Foto(s): ©Fotolia.com

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